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Tränenfee
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Ich hatte Widerspruch gegen die festgelegte Reha-Klinik eingelegt und gemäß meinem Wunsch- und Wahlrecht eine andere Klinik gewünscht und dies auch zusätzlich mit meiner individuellen Situation begründet und entsprechende Bescheinigung meiner Ärztin etc beigefügt. Nun erhielt ich von der Rentenversicherung Bund die Mitteilung, dass mein Widerspruch zurück gewiesen wird und meinem Begehren, die Durchführung im Sinne von §§ 9 f. des SGB VI in der von mir gewünschten Kinik, kann nicht entsprochen werden.In der Begründung wird mit keinem einzigen Wort auf meine Argumente oder die beigefügten Bescheinigungen eingegangen. Es heißt dort u.a. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestimmt im Einzelfall Art, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen zur medizinischen Rehabiliation sowie die Rehabilitationseinrichtung...Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation grundsätzlich nur in Einrichtungen,die unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal entweder von dem Träger der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein Belegungsvertrag besteht. Die von Ihnen gewünschte Einrichtung wird nicht von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben und es besteht kein Belegungsvertrag.Eine Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund, dies Einrichtung dennoch für Sie auszuwählen, bestünde nur dann,wenn Ihre Rehabilitaion allein in dieser Einrichtung Erfolg versprechend wäre....
Ich blicke da nicht mehr durch und bin völlig durch den Wind -laut den schriftlichen Informationsunterlagen der gewählten Klinik ist die Rentenversicherung Bund Vertragspartner-was immer das dann heißen soll. Unabhängig vom Belegungsvertrag weiß ich definitiv - sowohl von der klinik selbst auch als auch von anderen Patienten- dass bereits mehrere Patienten der Rentenversicherung Bund in meiner gewählten Klinik zur Kur waren, also ist eine Belegung möglich.
Die Tatsache, ob allein in meiner gewählten Klinik die Rehabilitation Erfolg versprechend wäre, ist wohl Auslegungssache. Aus meiner Sicht ist dies aus persönlichen Gründen definitiv so und auch meine beigefügten Bescheinigungen belegen dies. Ich muss mich nun entscheiden, ob ich Klage beim Sozialgericht erheben soll. Hat da jemand einen Rat wie ich eine solche Klage formulieren muss ? Mit welcher Wartezeit muss man ungefähr rechnen bis eine Entscheidung des Sozialgerichts vorliegt ? Besteht während dieser Klage bis zur Entscheidung weiterhin Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ?
Ich blicke da nicht mehr durch und bin völlig durch den Wind -laut den schriftlichen Informationsunterlagen der gewählten Klinik ist die Rentenversicherung Bund Vertragspartner-was immer das dann heißen soll. Unabhängig vom Belegungsvertrag weiß ich definitiv - sowohl von der klinik selbst auch als auch von anderen Patienten- dass bereits mehrere Patienten der Rentenversicherung Bund in meiner gewählten Klinik zur Kur waren, also ist eine Belegung möglich.
Die Tatsache, ob allein in meiner gewählten Klinik die Rehabilitation Erfolg versprechend wäre, ist wohl Auslegungssache. Aus meiner Sicht ist dies aus persönlichen Gründen definitiv so und auch meine beigefügten Bescheinigungen belegen dies. Ich muss mich nun entscheiden, ob ich Klage beim Sozialgericht erheben soll. Hat da jemand einen Rat wie ich eine solche Klage formulieren muss ? Mit welcher Wartezeit muss man ungefähr rechnen bis eine Entscheidung des Sozialgerichts vorliegt ? Besteht während dieser Klage bis zur Entscheidung weiterhin Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ?