Wunschklinik bei Reha nicht genehmigt - Widerspruch?

L
Mein Sohn hat während laufender Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldzahlung auf Verlangen der Krankenkasse einen Reha-Antrag gestellt, der an die Rentenversicherung weitergeleitet wurde. Diese hat den Reha-Antrag genehmigt, allerdings nicht in der im Antrag angegebenen und vom behandelnden Arzt unterstützten (Wunsch-)Klinik. Widerspruch unter Hinweis auf § 9 SGB IX ist eingelegt.

Unsere Bitte, uns doch gegenüber der Rentenversicherung zu unterstützen, stieß bei der Krankenkasse auf wenig Gegenliebe. Auf die Frage, ob sie uns nicht helfen könne, vielleicht auch mit der Rentenversicherung Absprachen treffen könne (z. B. hinsichtlich der Kosten oder wie auch immer) fühlen wir uns von der Krankenkasse allein gelassen und zwischen ihr und der Rentenversicherung hin- und hergeschoben. Der zuständige Sachbearbeiter hielt sich mit Achselzucken zurück und windet sich um die Sache mit Bemerkungen wie da können wir momentan leider nichts tun..., dafür sind wir jetzt nicht mehr zuständig und dergleichen mehr.

Wie könnte man die Krankenkasse dazu bringen, sich hier gegenüber der Rentenversicherung aktiv einzuschalten? Gibt es dafür vielleicht sogar eine (gesetzliche) Grundlage? Insbesondere, wenn die Rentenversicherung die gewünschte Klinik trotz Widerspruch weiter ablehnen sollte?

Sollte hier jemand Erfahrungen im Umgang mit Krankenkasse und Rentenversicherung bei Reha-Anträgen haben, wäre ich für jeden Tipp, Hinweis oder Ratschlag dankbar.

Grüße
Lukas

07.10.2009 19:02 • #1


Albarracin
Experte

07.10.2009 20:22 • #2


A


Hallo Lukas,

Wunschklinik bei Reha nicht genehmigt - Widerspruch?

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L
Hallo Wolfgang,

ja, so ist die Rechtslage und darauf zieht sich die Krankenkasse offenbar zurück. Ich hätte aber erwartet, dass die Krankenkasse für ihr Mitglied und den Patienten etwas mehr tut als sich (nur) auf die Rechtslage zurückzuziehen.

Die von uns gewünschte Klinik äußert sich so: Eine Belegung unseres Hauses durch die Rentenversicherung erfolgt nur in Einzelfällen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann sich jedoch auch bei rentenversicherten Personen die Krankenkasse für zuständig erklären. Im Zweifelsfall berät Sie Ihre Krankenkasse.

Und genau zu dieser Frage erhalten wir von der Krankenkasse nur unzureichende bzw. ausweichende Antworten. Deshalb der Eindruck, dass sich die Krankenkasse hier windet. Ist ja aus Kostengründen auch verständlich.

Mit meinem Beitrag ging es mir dann auch eher darum, ob und ggf. wie man die Krankenkasse veranlassen könnte, sich doch aktiv einzuschalten, soll heißen, direkten Kontakt zur Rentenversicherung aufzunehmen, z. B. im Sinne einer Kostenbeteiligung. Oder lässt die Rechtslage eine solche Absprache zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung nicht zu?

Danke jedenfalls für den Hinweis Antrittstermin. Das werde ich noch abklären.

Gruß
Lukas

07.10.2009 23:09 • #3


Albarracin
Experte

10.10.2009 15:51 • #4


L
Hallo Wolfgang,

danke für Deine Infos.

Die von der DRV im Bewilligungsbescheid angegebene Reha-Klinik hat nun als Antrittstermin einen Termin im Januar 2010 mitgeteilt. Über den Widerspruch gegen diese Klinik und unseren eigenen Vorschlag hat die DRV noch nicht entschieden.

Nun hat der Facharzt (Psychiater) wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes unseres Sohnes eine Einweisung in eine Akutklinik vorgeschlagen. Kostenträger hierfür wäre dann wohl die Krankenkasse. Der Arzt meinte, dass die vorherige Behandlung in einer Akutklinik auch besser für eine nachfolgende Reha wäre. Das leuchtet ein.

Nun fragen wir uns, ob sich die Einweisung in eine Akutklinik auf den bereits vorliegenden Bewilligungsbescheid der DRV auswirkt. Bleibt der Bewilligungsbescheid weiter gültig? Verschiebt sich, abhängig von der Behandlungsdauer in der Akutklinik, lediglich der Antrittstermin für die Reha?

Müssen wir nun Krankenkasse und DRV über die bevorstehende Aufnahme in der Akutklinik informieren? Ich denke ja. Wir wollen da nichts falsch machen und Leistungseinbußen vermeiden.

Danke schon mal und viele Grüße,

Lukas.

17.10.2009 12:51 • #5


Albarracin
Experte

17.10.2009 19:59 • #6


C
Zitat von Lukas:
... allerdings nicht in der im Antrag angegebenen und vom behandelnden Arzt unterstützten (Wunsch-)Klinik. Widerspruch unter Hinweis auf § 9 SGB IX ist eingelegt.
Hallo Lukas,

warum muss es denn unbedingt diese eine Klinik sein?
Was spricht gegen die vorgeschlagene Klinik?

Ich sehe hier langsam wirklich ein Problem, dass sich Patienten auf eine ganz bestimmte Klinik versteifen und dann, wenn eine andere Klinik bewilligt wird, auf die Barrikaden gehen, obwohl sie es ja eigentlich gar nicht beurteilen können. Was man als Patient in der Regel hat, sind subjektive Schilderungen von (meist unzufriedenen) Patienten (weil die zufriedenen oft nicht so laut tönen), das Internet mit diversen Klinikbewertungs-Foren und seinen eigenen Eindruck von Präsentationen der Klinik (Internet, Flyer usw.).

Oft kommen auch zu uns in die Klinik Patienten, die bereits im Aufnahmegespräch ihre Abneigung gegen die Wahl der Klinik durch die Rentenversicherung schildern und denen es dann auch entsprechend schwer fällt, sich auch eine Therapie einzulassen.
Häufig gelingt es dann doch, ihnen vermitteln zu können, dass wir die Richtigen sind. Dann gibt es im Abschlussgespräch auch manchmal begeisterte Worte über uns und die Klinik.

Vielleicht lässt du dir meine Fragen oben ja mal durch den Kopf gehen...

29.10.2009 10:01 • #7


L
Hallo Caspara,

nein, es muß nicht unbedingt diese eine Klinik sein, aber auch nicht unbedingt die von der Rentenversicherung vorgeschlagene. Wir sind auch nicht auf die Barrikaden gegangen, sondern haben (nur) - in Abstimmung mit dem behandelnden Facharzt - von unserem gesetzlichen Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und als dieses nicht berücksichtigt wurde, Widerspruch erhoben.

Was ich als Patient habe sind auch Empfehlungen der behandelnden Ärzte. Subjektive Schilderungen von (zugegeben meist unzufriedenen Patienten) sind für uns kein ausschlaggebendes Kriterium. Nachdenklich kann man aber schon werden, wenn in den verschiedensten Patientenschilderungen immer wieder die gleichen Zustände beklagt werden.

Ich will hier keine pauschale Schelte üben, aber bei Kliniken der Rentenversicherung kann ich mich (auch nach eigener Erfahrung) des Eindrucks nicht erwehren, dass der (noch) mündige Patient zu sehr in ein Korsett gezwängt ist, weil Vorgaben zu erfüllen sind. Auch darunter kann m. E. die Therapie leiden.

Auf unseren Widerspruch hin hat die Rentenversicherung inzwischen eine andere Klinik bewilligt.

Gruß
Lukas

29.10.2009 19:37 • #8


C
Zitat von Lukas:
Hallo Caspara,

nein, es muß nicht unbedingt diese eine Klinik sein, aber auch nicht unbedingt die von der Rentenversicherung vorgeschlagene. Wir sind auch nicht auf die Barrikaden gegangen, sondern haben (nur) - in Abstimmung mit dem behandelnden Facharzt - von unserem gesetzlichen Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und als dieses nicht berücksichtigt wurde, Widerspruch erhoben.
Ok, das kam bei mir anders an - sorry! Aber ihr habt ja schon einiges in Bewegung gesetzt (inkl. der gar nicht zuständigen Krankenkasse)...

Zitat:
Was ich als Patient habe sind auch Empfehlungen der behandelnden Ärzte. Subjektive Schilderungen von (zugegeben meist unzufriedenen Patienten) sind für uns kein ausschlaggebendes Kriterium. Nachdenklich kann man aber schon werden, wenn in den verschiedensten Patientenschilderungen immer wieder die gleichen Zustände beklagt werden.
Dazu dann doch noch eine Frage: wie viele behandelnde Ärzte habt ihr denn, dass man da von Empfehlungen sprechen kann? Kennen die alle diese Klinik der Rentenversicherung?
Würdest du evtl. diese Zustände etwas näher präzisieren?

Zitat:
Ich will hier keine pauschale Schelte üben, aber bei Kliniken der Rentenversicherung kann ich mich (auch nach eigener Erfahrung) des Eindrucks nicht erwehren, dass der (noch) mündige Patient zu sehr in ein Korsett gezwängt ist, weil Vorgaben zu erfüllen sind. Auch darunter kann m. E. die Therapie leiden.
Also da ich in einer Klinik arbeite, die von mehrern Rentenversicherung belegt wird, kann ich nur sagen, dass die Anforderungen an z.B. das zahlenmäßige Verhältnis Ärzte und Psychologen zu Patienten bei einer Rentenversicherung schon sehr hoch sind. Auch die Ausstattung mit anderen Therapien (Ergo, Physio usw.) ist vorgegeben.
Das mit dem Korsett verstehe ich nicht so ganz. Der Patient bekommt von seiner Rentenversicherung eine Reha bezahlt. Dafür hat der Patient eine Mitwirkungspflicht im Sinner eines Beitrages, den er zu seiner Gesundung zu leisten hat.
Meist du das mit Vorgaben oder eher die zu absolvierenden Therapien während der Reha?

Zitat:
Auf unseren Widerspruch hin hat die Rentenversicherung inzwischen eine andere Klinik bewilligt.
Ich drücke euch die Daumen, dass die Reha Erfolg hat.

Gruß,

04.11.2009 20:20 • #9


L
Hallo Caspara,

wir haben zwei behandelnde Fachärzte (Psychiater), die das Therapieangebot der Klinik der Rentenversicherung kennen und davon nicht gerade erbaut waren (zu dem Therapieangebot: ...na ja, das Übliche halt...).

Von Zuständen habe ich im Zusammenhang von Schilderungen von Patienten gesprochen, die die gleichen Erfahrungen in derselben Klinik gemacht und darüber berichtet haben, siehe z. B. unter www.klinikbewertungen.de und vergleichbaren Websites.

Mit Korsett meine ich allzu starre Abläufe und Therapiepläne, die ich oft als Gängelei empfand. So manche Therapie war mir ein Gräuel und löste ein solches Unbehagen aus, dass ich sie nicht durchführen konnte. Das hat absolut nichts mit fehlendem Mitwirkungwillen zu tun. Andererseits stand man Wünschen auf andere oder erweiterte Therapien trotz positiver Wirkung reserviert gegenüber. Ein Patient hat doch oft ein Gespür dafür, was ihm gut tut und zu seiner Gesundung beiträgt. Auf Einzelheiten während meines Reha-Aufenthaltes will ich hier nicht eingehen. Was ich grundsätzlich meine, ist, dass nicht oder nicht ausreichend auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten eingegangen wurde. Das passte eben nicht ins vorgegebene Korsett.

Gruß
Lukas

06.11.2009 22:57 • #10


A


Hallo Lukas,

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C
Zitat von Lukas:
Hallo Caspara,

wir haben zwei behandelnde Fachärzte (Psychiater), die das Therapieangebot der Klinik der Rentenversicherung kennen und davon nicht gerade erbaut waren (zu dem Therapieangebot: ...na ja, das Übliche halt...).
Was bedeutet das? Üblich ist in psychosomatischen Rehas nicht viel. Manche setzen mehr auf Gruppentherapien, manche nur auf Einzeltherapien, viele mischen das. Hast du dir das Übliche erklären lassen?

Zitat:
Von Zuständen habe ich im Zusammenhang von Schilderungen von Patienten gesprochen, die die gleichen Erfahrungen in derselben Klinik gemacht und darüber berichtet haben, siehe z. B. unter http://www.klinikbewertungen.de und vergleichbaren Websites.
Da lese ich auch regelmäßig und bin immer wieder baff, wenn ich über unsere Klinik lese. Leider setzen sich die Zufriedenen weit seltener an den PC als die Unzufriedenen. Gerade in der Psychosomatik hat man es ja oft auch mit Persönlcihkeitsauffälligkeiten zu tun - die dann eben auch oft unzufrieden sind, weil sie sich ja eigentlich gar nicht als ursächlich für ihre Krankheit sehen, sondern die anderen, die Allgemeinheit, das Symstem usw.
Ob das nun eine objektive Sache ist, wage ich zu bezweifeln....

Zitat:
Mit Korsett meine ich allzu starre Abläufe und Therapiepläne, die ich oft als Gängelei empfand. So manche Therapie war mir ein Gräuel und löste ein solches Unbehagen aus, dass ich sie nicht durchführen konnte. Das hat absolut nichts mit fehlendem Mitwirkungwillen zu tun. Andererseits stand man Wünschen auf andere oder erweiterte Therapien trotz positiver Wirkung reserviert gegenüber. Ein Patient hat doch oft ein Gespür dafür, was ihm gut tut und zu seiner Gesundung beiträgt. Auf Einzelheiten während meines Reha-Aufenthaltes will ich hier nicht eingehen. Was ich grundsätzlich meine, ist, dass nicht oder nicht ausreichend auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten eingegangen wurde. Das passte eben nicht ins vorgegebene Korsett.
Gut, in Reha-Kliniken wirst du immer ein (bei uns relativ weites) Korsett finden. Es muss ja auch alles funktionieren. Wenn dann alle Patienten nur noch Wellness-Programm haben wollen (Ergotherapie und Massagen statt Einzel- und Gruppengesprächen) würde das nix bringen.
Wenn man allerdings einen guten Arzt hat, dann geht der auf die Patienten ein und sieht auch deren Bedürfnisse.
Unbehagen gegen Therapien sind übrigens etwas sehr Schönes, weil man da schaun kann, warum solche Widerstände bestehen. Dient der Therapie oft mehr als man denkt...

07.11.2009 14:40 • #11

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