Pessimist
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Hallo zusammen !
Heute habe ich ein Schreiben der DRV erhalten. Es geht um eine anstehende Reha. In dem Schreiben steht u.a. das ich innerhalb von 3 Wochen die vom Arzt auszufüllenden Dokumente, die ich dem Arzt natürlich erst zu schicken muss, zurücksenden muss.
Das Schreiben ist von 09.10.2020 . heute ist der 16.10.2020 ! Der Brief war scheinbar EINE! ganze Woche unterwegs !?
Jetzt stellt sich mir die Frage, zählt dieses Zeitfenster ab dem Tag der Briefzustellung, also heute oder tatsächlich schon ab dem 09.10.2020 ? Dann wären es nämlich nur noch 2 Wochen ! Der Arzt wird ja nicht sofort für mich springen.
Für einen Antrag zur Schwerbehinderung hat es nämlich seinerzeit auch sehr lange gedauert !
Und wenn ich sowas schon wieder lese: Wir weisen sie darauf hin, dass Leistungen versagt werden können, wenn Versicherte ihren Mitwirkungspflichten nich nachkommen . Da krieg´ ich echt Hörner !
Gruß, der unverbesserliche . Pessimist
Heute habe ich ein Schreiben der DRV erhalten. Es geht um eine anstehende Reha. In dem Schreiben steht u.a. das ich innerhalb von 3 Wochen die vom Arzt auszufüllenden Dokumente, die ich dem Arzt natürlich erst zu schicken muss, zurücksenden muss.
Das Schreiben ist von 09.10.2020 . heute ist der 16.10.2020 ! Der Brief war scheinbar EINE! ganze Woche unterwegs !?
Jetzt stellt sich mir die Frage, zählt dieses Zeitfenster ab dem Tag der Briefzustellung, also heute oder tatsächlich schon ab dem 09.10.2020 ? Dann wären es nämlich nur noch 2 Wochen ! Der Arzt wird ja nicht sofort für mich springen.
Für einen Antrag zur Schwerbehinderung hat es nämlich seinerzeit auch sehr lange gedauert !
Und wenn ich sowas schon wieder lese: Wir weisen sie darauf hin, dass Leistungen versagt werden können, wenn Versicherte ihren Mitwirkungspflichten nich nachkommen . Da krieg´ ich echt Hörner !
Gruß, der unverbesserliche . Pessimist