Zwangseinweisung - welche Voraussetzungen sind notwendig?

W
Hallo,
ich bin neu hier und vielleicht kann mir jemand helfen.

Es geht um meine Schwiegermutter. Sie ist wohl schon seit Jahren mehr oder wneiger krank, aber es war nie so auffällig. Seit Herbst letzten Jahres ist es extrem. Sie hat 3 erwachsene Söhne (alle über 40, zwei davon verheiratet und jeweils ein Kind).

Sie hat alle vor den Kopf gestoßen, jeder ist böse, sie lebt isoliert, hat zu niemandem mehr Kontakt. Mein Schwiegervater lebt mit ihr und leidet einerseits, hat aber immer noch Hoffnung, dass es Besserung gibt. Er ist da recht naiv, läßt sich halt davon irritieren, dass sie nach wie vor ihren Haushalt schmeißt etc. Sie agt schon immer, dass die Welt bald untergehen wird, stopft ihre Kühltruhen mit Essen voll, hat einen riesen Gempsegarten..
Seit neuestem hört sie Stimmern, bekommt nachts Morddrohungen. Sie hat wohl meinem Schwiegervater mal verbal damit gedroht, mit einem Messer auf ihn los zu gehen. Wenn wir ihn darauf ansprechen - die Gefahr, dass sie sich selbst was tut oder ihm, meint er nur das macht die nicht

Heuet habe ich erfahren, dass sie mich und meine Schwägerin angezeigt hat wegen Verleumdung, obwohl wir im Ort gar nciht über sie reden.
Das Maß ist so langsam voll und irgendwann kommt der große Knall. Am Sonntag war die Polizei da bei ihr eben wegen der Anzeigen und sie gab an, dass sie Morddrohungen erhalte (ihre Eingebungen).

Keinerlei Krankheitseinsicht, der Hausarzt müßte wohl ein Attest ausstellen, damit einer der Söhne die Vormundschaft für den gesundheitlichen Bereich erhalten kann, das kann der Hausarzt aber nur machen, wenn er sie sieht und dafür ins Haus kommen, tut er icht, da das wohl nichts bringen würde, da sie ja mit niemandem redet etc.

Was sollen wir tun? Wir müssen was tun! Wir können nicht warten, bis sie versucht sich umzubringen oder jemand anderen um dann nen Notarzt zu holen mit Polizei! Aber wir können doch nciht Polizei und Notarzt rufen, während sie normal beim Kartoffel schälen steht.
Sie ist wohl nicht so abgedreht wie andere mit einer echten Psychose. Vielleicht ist es nur eine wahnhafte Störung (aber shcon so lange?) oder Spätschizophrenie.

Was sollen wir nur machen? Sie braucht Hilfe, wir können alle nicht mehr, der Schwiegervater blockt irgendwo ab...

LG und danke fürs Lesen
WgW

07.07.2009 12:28 • #1


A
Eine Möglichkeit wäre, mit dem Ordnungsamt zu sprechen oder einem Mitarbeiter des Amtsgerichtes,
um die Betreuung für die Gesundheitsfürsorge anzuleiern - denn wenn auch ihr Mann ihre
Krankheit nicht wirklich sieht, braucht sie einen Betreuer für diesen Bereich.
Man kann auch dort hingehen, die familiären Verknüpfungen erklären und eben um Hilfe bitten.

Die Einweisung wird auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde vom Amtsgericht angeordnet.
Bei akuter Gefahr kann das Ordnungsamt die Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung
vornehmen bis zum Ablauf des Tages, der dem Beginn des Freiheitsentzuges folgt,
muss jedoch die richterliche Entscheidung eingeholt werden.
Der Arzt selbst darf die zwangsweise Verbringung nicht anordnen.
Er darf sie bei der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) oder dem Polizeivollzugsdienst nur anregen.
Allein diese sind für das Verbringen eines Unterbringungsbedürftigen zuständig.

Hier kannst Du im PsychKG was dazu lesen:
.... klick ...

Gruss, Alannis

07.07.2009 13:57 • #2


A


Hallo WieGehtsWeiter,

Zwangseinweisung - welche Voraussetzungen sind notwendig?

x 3#3


J
Tut mir leid, das ist echt eine miese Situation. Die Zwangseinweisung setzt eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung voraus, dem gegenüber billigen die Gerichte jedem das Recht auf Krankheit zu. D.h. wer spinnen will, kann daran nicht gehindert werden. Es wird auch keine Betreuung gegen den Willen Deiner Schwiegermutter geben, sofern sie ihre Sachen noch selbst regeln kann.

Das, was Du hier schreibst, hört sich schwer nach einer Psychose an, vielleicht ist es sogar eine Schizophrenie.

Hat Deine Schwiegermutter einen Hausarzt, dem sie vertraut? Es wäre für sie wahrscheinlich wesentlich weniger traumatisierend, wenn sie ambulant mit entsprechenden Medikamenten behandelt würde, als wenn sie mit Sirenengeheul abgeholt und weggesperrt werden würde.

08.07.2009 08:20 • #3


T
Für den menschlichen / persönlichen Umgang mit Ihrer Schwiegermutter kann ich Ihnen als Betroffener Ex-Patient (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) nur raten, gegen Sie selbst gerichtete Bedrohungen (Stichwort Messer) nicht allzu leichtfertig als Spinnerei abzutun - Hunde die bellen, beißen nicht ! .... Psychotiker(innen) werden am ehesten gegen Ihre Partner(innen), Angehörige, Bezugspersonen gewalttätig.

Aber nicht aus Boßheit, sondern weil Schizophrene im Verlauf ihrer Erkrankung NICHT mehr mit (menschlicher) NÄHE umgehen können. In den seltenen Fällen, in denen Schizophrene (extrem) gewalttätig werden, sind so auch meist nahestehende Personen die Opfer :-(

Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, gegenüber Ihrer Schwiegermutter einen verbindlichen Tonfall anzuschlagen, in kurzen / leicht verständlichen Sätzen Ihre Interessen / Standpunkte darzulegen. Ganz wichtig im Umgang mit Schizophrenen ist auch ein stringgentes, schlüssiges Verhalten. Also nicht heute so / morgen so. hätte, könnte, würde, vielleicht, mal sehen, ich melde mich - solche Vokabeln lieber vermeiden um Eskalation und unmotivierte, unerwartete aggressive Handlungen gegen ihre Person zu vermeiden.

Während ein depressiv Erkrankter sich über menschliche Zuwendung / menschliche Nähe freut und davon profitieren kann, so schwierig ist es für einen (langjährig + chronisch) an Schizophrenie erkrankten Menschen mit Ihrer gut gemeinter Zuwendung / Aufmerksamkeit umzugehen. gut gemeint ist bei Hardcore- Psychotikern häufig das Gegenteil von gut, weil sie solche Patienten nicht mit normalen Maßstäben messen können.

Eine denkbar erforderliche Zwangseinweisung können Sie als Privatperson / Angehöriger auch ohne die Mitwirkung schwiegermütterlichen Hausarztes über folgenden (langwierigen) Umweg auch selbst erreichen:

Schritt 1: Sie ermitteln das für den Wohnort Ihrer Schwiegermutter zuständige Amtsgericht. Dort in der Abt. für Betreuungsrecht (freiwillige Gerichtsbarkeit) können Sie beim Rechtspfleger zur Niederschrift (auch als Privatperson, weil sog. Jedermannsrecht ohne irgendwelche medizinischen Unterlagen / Atteste) die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis: Zuführung zu einer Heilbehandlung anregen. (Verwenden Sie genau DIESE Formulierung, wenn der Rechtspfleger Sie fragt, was Sie überhaupt wollen) Sie sollten dem Rechtspfleger ein paar laienverständliche Stichworte geben, wie Sie Ihre Schwiegermutter erleben und daß Sie deshalb die Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Zuführung zu einer Heilbehandlung für erforderlich halten. Weisen Sie den Rechtspfleger ruhig auf die Eilbedürftigkeit hin, wenn Sie eine nicht nur abstrakte Selbst- oder Fremdgefährung Ihrer Schwiegermutter erkennen. Im Sinne der verwaltungsrechtlichen Gefahrenabwehr muß das Amtsgericht (früher Vormundschaftsgericht) das Betreuungsverfahren als Eilverfahren durchführen. Erklären Sie ganz konkret, daß Sie selbst nicht als Betreuer (für Ihre Schwiegermutter) bestellt werden wollen.
Um den weiteren Ablauf brauchen Sie selbst sich nicht zu kümmern, das macht das Amtsgericht. Das Gericht wird eine Sozialpädagogin bei Ihrer Schwiegermutter vorbeischicken, die sich einen ersten Eindruck von der Dame verschaffen muß. In einem 2. Schritt wird das Amtsgericht die psychiatrische Untersuchung Ihrer Schwiegermutter anordnen, bei einem Facharzt/Amtsarzt, den das Gericht bestimmt. (nicht Sie oder der Hausarzt Ihrer Schwiegermutter können das aussuchen) Auch wenn Ihre S. zu der angeordneten Untersuchung nicht erscheinen sollte, wird diese Untersuchung durchgeführt. Notfalls durch Hausbersuch oder zwangsweiser Vorführung - im Extremfall unter Mitwirkung der Feuerwehr. In einem 3. Schritt wird der Richter am Amtsgericht dieses psych. Gutachten zur Kenntnis nehmen und kann nach persönlicher Inaugenscheinnahme Ihrer S. dann einen Betreuuer für einen oder mehrere Aufgabenkreise bestellen. Aufgabenkreise können z.B. sein Zuführung zu einer Heilbehandlung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Regelung von Vermögensangelegenheiten etc.

Alles in allem ein sehr aufwändiges Verfahren, daß Sie aber selbst und ohne Kostenhaftung in Gang bringen können, indem Sie bei der Betreuungstelle am Amtsgericht vorsprechen und den Betreuungsbedarf für Ihre S. laienhaft aber plausibel / nachvollziehbar darlegen. entscheiden tut formal der Richter, faktisch aber der Amts-/Facharzt der Ihre S. für das Gericht begutachtet.

14.07.2009 14:08 • #4


G
Hallo timoko,

würdest du bitte noch eine Quelle oder ähnliches angeben, woher du diese Informationen hast. Sonst können wir sie leider nicht einfach so stehen lassen. Juristische Aussagen müssen immer bewiesen werden.

LG

14.07.2009 15:05 • #5


T
Hallo ,

hmm, kennen tue ich den Ablauf, weil ich selbst mal Verfahrensbeteiligter in einem Betreuungsverfahren war.
Forums-Leute, die sich für diese sehr spezielle Thematik (Betreuungsrecht) interessieren, finden z.B. auf der Webseite des Münchner Amtsgericht weitere ausfühliche Infos, wie man für jmd. eine Betreuung anregt. Man kann dort zu diesem Zweck sogar ein Extra-Formular `runterladen oder Merkblätter durchlesen. Der Ablauf und die Systematik von so einem Betreeungsverfahren ist in anderen deutschen Städten wahrscheinlich sehr ähnlich wie in München.

Für am Betreuungsrecht Interessierte: http://www.ag-m.bayern.de/abt7.htm

14.07.2009 15:44 • #6


J
Zwangseinweisung und Betreuung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, das wird hier durcheinander geworfen. Mit beidem sollte man im Interesse der Betroffenen aber sehr vorsichtig umgehen, denn es ist in jedem Einzelfall mit der Beeinträchtigung der schützenswertesten, grundgesetzlich geschützten Rechtspositionen, die ein Mensch überhaupt, hat verbunden: Der Würde, Art. 1 GG und der Freiheit Art. 2 GG

Die Anzahl der Zwangseinweisungen hat sich in den acht Jahren von 1992 - 2000 verdreifacht, obwohl die Bevölkerungsdichte gleich geblieben ist. Wenn man die Fraeg nach dem Warum stellt, könnte man auf den Gedanken kommen, dass mit diesen weggesperrten Patienten viel Geld verdient wird.

14.07.2009 16:53 • #7


T
Du hast schon recht, Zwangseinweisung ist das letzte und krasseste Mittel überhaupt. Im Falle der Schwiegermutter könnte so ein Betreuuer mit Aufgabenkreis Zuführung zu einer Heilbehandlung trotzdem für alle Beteiligten hilfreich sein. Heilbehandlung muß ja nicht unbedingt stationär / beschützende Station sein. Ein Betreuer der sich im Sozialdickicht auskennt, könnte z.B. gegenüber Ärzten und Krankenkasse eine Rezeptierung von ambulanter (psychiatrische) Krankenpflege durchsetzen - so daß die Schwiegermutter - auch ohne Pflegestufe - von einem ambulanten Krankenpflegedienst betreut wird; so könnte dieser Pflegedienst z.B. die tatsächliche Einnahme von Medikamenten überwacht oder die Schwiegermutter dahingehend beeinflußt, daß sie NL-Depotspritzen akzeptiert und etwas Abstand von ihren Paranoia und Kriegsbefürchtungen etc. gewinnt...

Als ich vor Jahren Patient auf einer geschlossenen Station war, war ich selbst oft Opfer von Ärzten / Pflegern die mich häufig nötigten, die eine oder andere Verhaltensweise zu unterlassen oder eine Depotspritze zu akzeptieren etc. Sowas ist natürlisch auch Sch...., wenn Krankenhauspersonal die Justiz / das Betreuungsrecht instrumentalisiert und mit der Drohung: wenn Du nicht sofort dieses / jenes machst / dir gefallen lässt, DANN geh`ich morgen zum Richter und DANN dauert Dein Aufenthalt hier auf der Station 3b RICHTIG LANGE !!! Da müssen Angehörige (aber auch Ärzte) aufpassen, daß sie nicht selbst in eine Straftat (Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft) `reinrutschen, wenn der Patient aufgrund von arg übertriebenen / sachlichen falschen Angaben später tatsächlich eingewiesen / eingesperrt wurde oder länger als erforderlich auf einer geschlossenen Station verbleibt....

14.07.2009 17:59 • #8


G
Bitte keine Grundsatzdebatte über die Folgen von Zwangseinweisung usw. Bleibt beim Thema und der Frage.

LG

14.07.2009 18:06 • #9


T
ok, ich hau`hier wieder ab. Ich bin halt ein seelischer Krüppel und pass`sowieso nicht in Eure Welt...

Lieber Admistrator, seien`s bitte so nett und löschen sie mein Profil / meine Beiträge, ich selbst finde diese Löschfunktion hier nicht. Besten Dank im vorraus.

Dann wünsch`ich euch allen noch ein schönes restliches Leben...

14.07.2009 18:13 • #10


A


Hallo WieGehtsWeiter,

x 4#11


G
Ohne Worte!

14.07.2009 18:15 • #11

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