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ALG1 Vorläufige Entscheidung

Greta
Hallo liebe Forumer*innen,

heute erhielt ich Nachricht von der Arbeitsagentur zu meinem Antrag auf ALG1

Gemäß § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III wird mir die Leistung vorläufig bewilligt.
Begründung:
Das agenturärztliche Gutachten muss Ihnen noch von der Arbeitsvermittlung eröffnet werden.


Mit separater Post erhielt ich heute außerdem eine Einladung meines AA-Sachbearbeiters.

Mein Krankengeld läuft Mitte diesen Monats aus. Nun wollte die AA prüfen, ob mir die Nahtlosigkeit zusteht.
Gesundheitsfragebogen hatte ich ausgefüllt und zusammen mit Arztberichten und Schweigepflichtsentbindung bei der AA eingereicht.

Ist diese vorläufige Entscheidung nach § 328 jetzt nur einfach das normale bürokratische Prozedere?
Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Nahtlosigkeit abgelehnt wird und ich mich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen muss?

Achso. einen Antrag auf EM-Rente habe ich bereits gestellt; ist derzeit im Widerspruchsverfahren.

Kann mir jemand sagen, worauf ich mich einstellen muss?

Danke vorab
Greta

05.05.2022 11:41 • #1


Albarracin
Experte

05.05.2022 14:07 • #2


A


Hallo Greta,

ALG1 Vorläufige Entscheidung

x 3#3


Greta
Hallo @Albarracin,

also weiß die für das ALG 1 zuständige Stelle nicht, wie der MD der AA entschieden hat?
Diese Info bekomme ich dann erst vom Arbeitsvermittler?
Und dieser gibt dann sein endgültiges Okay zur Gewährung des ALG 1?

Sorry für meine Nachfrage; ich würde die Abläufe gerne verstehen.

Danke und Gruß
Greta

05.05.2022 17:38 • #3


Albarracin
Experte

05.05.2022 17:43 • x 1 #4

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