Greta
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Hallo liebe Forumer*innen,
heute erhielt ich Nachricht von der Arbeitsagentur zu meinem Antrag auf ALG1
Gemäß § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III wird mir die Leistung vorläufig bewilligt.
Begründung:
Das agenturärztliche Gutachten muss Ihnen noch von der Arbeitsvermittlung eröffnet werden.
Mit separater Post erhielt ich heute außerdem eine Einladung meines AA-Sachbearbeiters.
Mein Krankengeld läuft Mitte diesen Monats aus. Nun wollte die AA prüfen, ob mir die Nahtlosigkeit zusteht.
Gesundheitsfragebogen hatte ich ausgefüllt und zusammen mit Arztberichten und Schweigepflichtsentbindung bei der AA eingereicht.
Ist diese vorläufige Entscheidung nach § 328 jetzt nur einfach das normale bürokratische Prozedere?
Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Nahtlosigkeit abgelehnt wird und ich mich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen muss?
Achso. einen Antrag auf EM-Rente habe ich bereits gestellt; ist derzeit im Widerspruchsverfahren.
Kann mir jemand sagen, worauf ich mich einstellen muss?
Danke vorab
Greta
heute erhielt ich Nachricht von der Arbeitsagentur zu meinem Antrag auf ALG1
Gemäß § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB III wird mir die Leistung vorläufig bewilligt.
Begründung:
Das agenturärztliche Gutachten muss Ihnen noch von der Arbeitsvermittlung eröffnet werden.
Mit separater Post erhielt ich heute außerdem eine Einladung meines AA-Sachbearbeiters.
Mein Krankengeld läuft Mitte diesen Monats aus. Nun wollte die AA prüfen, ob mir die Nahtlosigkeit zusteht.
Gesundheitsfragebogen hatte ich ausgefüllt und zusammen mit Arztberichten und Schweigepflichtsentbindung bei der AA eingereicht.
Ist diese vorläufige Entscheidung nach § 328 jetzt nur einfach das normale bürokratische Prozedere?
Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Nahtlosigkeit abgelehnt wird und ich mich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen muss?
Achso. einen Antrag auf EM-Rente habe ich bereits gestellt; ist derzeit im Widerspruchsverfahren.
Kann mir jemand sagen, worauf ich mich einstellen muss?
Danke vorab
Greta