Zitat von Sifu: Irgend etwas muß es doch geben an Staatlichen Leistungen für Fälle wie mich
Nein, das muss es in der Tat nicht. Es gibt Grundsicherung für Bedürftige und wann jemand als bedürftig gilt, ist gesetzlich festgelegt. Auch was Bedarfsgemeinschaften angeht und in einer solchen, bei Dir die Ehe, lebst Du.
Du hast mitgeteilt bekommen, dass Du keinen Anspruch auf eine Rente hast. Wenn dies rechtlich betrachtet einwandfrei so ist, ist es so.
Da Du verheiratet bist und Eure Vermögenswerte es offenbar nicht hergeben, tatsächlich bedürftig zu sein, gibt es kein Bürgergeld und auch keine Grundsicherung (die nebenbei schon bemerkt, die ehemalige Sozialhilfe ist)
Wieso solltest Du also etwas bekommen, wenn es Dir doch nicht zugebilligt wird?
Ich hätte auch gerne mehr Geld, aber das alleine rechtfertigt doch nicht, das mir der Staat das gibt, wenn ich keinen Anspruch darauf habe.
Falls Du oder Deine Familie mal irgendwann weniger habt, als es das Existenzminimum darstellt, wird auch ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen und dann aller Voraussicht nach gewährt werden. Und ob es der Fall ist, wird Dir jede Behörde, die für einen Leistungsbezug als Träger in Frage kommt auch gerne mitteilen. Hast Du Zweifel an deren Aussage oder Bescheide, stehen Dir Rechtsmittel zur Verfügung, bis hin zur Klage vor einem Sozialgericht.
Falls Du Tricks und Tipps suchst, wie eine unberechtigte Leistung erschlichen werden kann, begibst Du Dich bei einer Anwendung solcher Möglichkeiten eventuell in einen strafrechtlich Relevanten Bereich, der entsprechende Konsequenzen mit sich bringen könnte.
17.08.2023 13:44 •
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