Angst vor Gespräch mit Chef, bin krank geschrieben. Was tun?

J
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine fachkundige Auskunft, du hast mir sehr weitergeholfen. Die Auszahlung der Stunden wurde mir schriftlich zugesichert, die 3- Jahresfrist (kein zusätzlicher Vertrag) würde zum Ende des Jahres auslaufen. Falls wider Erwartens diesen Monat keine Zahlung erfolgt, werde ich meinen AG in Verzug setzen....
Danke, Juni

29.11.2011 11:39 • #31


J
Hallo ihr Lieben,

mein Geld ist da, yippeh...das Kämpfen hat sich gelohnt

Liebe Grüße, Juni

30.11.2011 14:44 • #32


A


Hallo Juni,

Angst vor Gespräch mit Chef, bin krank geschrieben. Was tun?

x 3#3


M
Hallo Juni,
das ist ja super , kann mir deine Freude vorstellen.

30.11.2011 19:05 • #33


J
Danke liebe Mag and @ all,

ich freue mich nach wie vor über die Auszahlung meiner Mehrarbeitsstunden, allerdings bin ich jetzt ziemlich verunsichert. Im Moment beziehe ich ja EM- Rente und ich habe mich vorher bei der drv informiert, dass Gehaltsnachzahlungen nicht rentenschädlich sind und ich diese auch nicht melden brauche. Das hat mich schon irritiert, ich dachte, dass man es wenigstens melden müsse.
Ich habe vor der Auszahlung meinen Arbeitgeber um ein Schreiben gebeten, wo er mir bescheinigt, dass die Mehrarbeit zum Jahresende 2008 vorlag, es sich um alte Stunden handelt. Ein entsprechendes Schreiben habe ich erhalten. Ich habe nun eine Abrechnung bekommen (brutto gleich netto!), Lohnsteuer wurde abgeführt, keine KV, keine Rentenversicherung etc. Aus der Gehaltsabrechnung ist auch nicht ersichtlich, für welchen Zeitraum dieses Geld gezahlt wurde. Ich bin nun doch etwas verunsichert, ist das ok so?
Muss ich einfach nur Lohnsteuer abführen und das war es? Ich möchte nichts falsch machen und hinterher Probleme bekommen?
Vielen Dank, Juni

03.12.2011 21:07 • #34


M
Hallo Juni,

wenn die Rentenversicherung dir mitgeteilt hat, dass du diese Nachzahlung nicht melden brauchst, würde ich es dabei auch belassen.
Mach dir eine Aktennotiz über dieses Gespräch, wann und mit wem du gesprochen hast und lege das zu deinen Unterlagen.

Angeben würde ich es auf jeden Fall bei der Einkommenssteuer, denn dort wird es augrund der Mitteilungspflicht des AG mit Sicherheit erfassst sein.
Zitat:
Aus der Gehaltsabrechnung ist auch nicht ersichtlich, für welchen Zeitraum dieses Geld gezahlt wurde

Du hast doch ein Schreiben vorliegen, wo du diese Überstundenauszahlung beim AG forderst und dieses Schreiben würde
ich bei der Steuererklärung anheften.

03.12.2011 21:24 • #35


J
Liebe mag,

du hast recht, so werde ich es machen. Wahrscheinlich mache ich mir einfach auch zu viele Gedanken. Falls sich doch noch jemand bei mir meldet (Rentenversicherung, Krankenkasse) kann ich immer noch reagieren. Bei der Lohnsteuererklärung werde ich den Erhalt der Stunden angeben und eine Kopie des Schreibens von meinem Arbeitgeber beilegen.

Tausend Dank und ein schönes Wochenende, Juni

03.12.2011 21:40 • #36

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