soulmate88
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Hallo,
hab da mal ein paar Fragen, bin etwas verwirrt, sorry
Und zwar habe ich von der Krankenkasse Post bekommen, in der steht, dass mein Drei-Jahres-Zeitraum am 15.01.2009 beginnt und mein Krankengeldanspruch somit spätestens am 16.10.2011 endet. Bin jetzt aber nur noch bis Freitag (2.9.) krankgeschrieben, heißt also es blieben dann noch ein paar Wochen (6?) Anspruch.
Nächste Woche werde ich zur Agentur für Arbeit gehen und mich arbeitslos melden. Hab von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung bekommen, die ich dort vorlegen soll, ansonsten setzen die sich ja dann sowieso von sich aus mit der Krankenkasse zusammen.
So, nun bin ich also ab nächste Woche arbeitslos. Mal ein Beispiel. Was ist wenn ich z.B. dieses Jahr noch zwei Monate in die Tagesklinik gehen will, geht das überhaupt und wer würde zahlen?
Und dann bin ich noch über folgendes gestolpert:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit bekommen?
Sie sind in einer Beitragsklasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, z.B. als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer und
• Sie waren erwerbstätig oder standen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und
• Sie waren mindestens sechs Monate nicht wegen der jetzigen Krankheit arbeitsunfähig.
Also sollte ich wieder Arbeit finden, darf ich ein halbes Jahr nicht krank sein, aber danach habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld und ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum beginnt?
Also meine eigentliche Frage ist eigentlich die obige, da ich ja ab nächste Woche arbeitslos bin und gar nicht weiß, ob ich dann noch bzw. wieder krank sein darf? Erstens bezüglich des Geldes und zweitens - stehen mir dann überhaupt noch Leistungen von der Krankenkasse zu, wie eben Therapie, Klinik o.ä.???
PS: Ich rede natürlich immer von derselben Erkrankung und hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben
Vielen Dank und liebe Grüße
soulmate
hab da mal ein paar Fragen, bin etwas verwirrt, sorry
Und zwar habe ich von der Krankenkasse Post bekommen, in der steht, dass mein Drei-Jahres-Zeitraum am 15.01.2009 beginnt und mein Krankengeldanspruch somit spätestens am 16.10.2011 endet. Bin jetzt aber nur noch bis Freitag (2.9.) krankgeschrieben, heißt also es blieben dann noch ein paar Wochen (6?) Anspruch.
Nächste Woche werde ich zur Agentur für Arbeit gehen und mich arbeitslos melden. Hab von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung bekommen, die ich dort vorlegen soll, ansonsten setzen die sich ja dann sowieso von sich aus mit der Krankenkasse zusammen.
So, nun bin ich also ab nächste Woche arbeitslos. Mal ein Beispiel. Was ist wenn ich z.B. dieses Jahr noch zwei Monate in die Tagesklinik gehen will, geht das überhaupt und wer würde zahlen?
Und dann bin ich noch über folgendes gestolpert:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit bekommen?
Sie sind in einer Beitragsklasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, z.B. als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer und
• Sie waren erwerbstätig oder standen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und
• Sie waren mindestens sechs Monate nicht wegen der jetzigen Krankheit arbeitsunfähig.
Also sollte ich wieder Arbeit finden, darf ich ein halbes Jahr nicht krank sein, aber danach habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld und ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum beginnt?
Also meine eigentliche Frage ist eigentlich die obige, da ich ja ab nächste Woche arbeitslos bin und gar nicht weiß, ob ich dann noch bzw. wieder krank sein darf? Erstens bezüglich des Geldes und zweitens - stehen mir dann überhaupt noch Leistungen von der Krankenkasse zu, wie eben Therapie, Klinik o.ä.???
PS: Ich rede natürlich immer von derselben Erkrankung und hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben
Vielen Dank und liebe Grüße
soulmate