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AngelBritney
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Hallo alle zusammen,
ich habe letzte Woche erfahren, dass mein befristeter Vertrag nicht verlängert wird.
Ich bin vom 26.10.2020 bis 31.03.2021 beschäftigt.
Nun habe ich bedingt durch meine Kaufsucht wieder Schulden gemacht. Deswegen ist es mir wichtig, dass dies geklärt wird. Ich möchte meine Krankenkasse deswegen nicht kontaktieren, da ich Angst habe, dass die mir dann irgendwas unterstellen wollen. Zum Thema:
Ich möchte in eine Tagesklinik. Dafür wird man ja krankgeschrieben, selbst bei Arbeitslosigkeit.
Ich bezog seit Sommer 2019 Krankengeld. Genaues Datum ist mir nicht mehr bekannt.
Ich habe ab Anfang März 2020 bis Ende Juni 2020 wieder Arbeitsentgelt bekommen (eine Erklärung würde den Rahmen sprengen) und war trotzdem krankgeschrieben. Ich habe der Krankenkasse dies mitgeteilt, damit ich keine doppelten Zahlungen erhalte.
Ich habe letztendlich ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, in dem mein Anspruch offiziell am 08.01.2021 endet, obwohl ich bis zum 23.10.2020 das Krankengeld bezogen habe. Ich war am 23.11.2020 bis einschließlich der ersten Dezemberwoche krankgeschrieben wegen einer völlig anderen Krankheit. Und trotzdem bezieht sich das Schreiben zwecks des Endes meines Krankengeldes auf den 23.11.2020, obwohl ich für diese Krankschreibung KEIN Krankengeld bekommen geschweige denn verlangt habe.
Nun meine Fragen:
01. Habe ich noch Anspruch auf Krankengeld, da es ja in der Zwischenzeit geruht hat wegen dem Arbeitsentgelt vom Frühling/Sommer 2020?
02. Falls ich keinen Anspruch mehr haben sollte, soll ich mit meiner Ärztin klären, ob sie mich wegen einer anderen Krankheit krankschreiben lässt? Bekomme ich dann somit eine neue Blockfrist/Krankengeld (78 Wochen Anspruch)? Falls ja, darf die neue Diagnose nicht im Zusammenhang mit meiner jetzigen stehen? Weil soweit bin ich nicht mehr extrem depressiv, es hat sich bei mir gebessert, das sagt auch meine Ärztin.
03. Falls keines der beiden ersten Fragen eine positive Bestätigung von euch bekommt, und ich keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld habe, wie sieht es dann aus, wenn ich in die Tagesklinik gehe und der ALG 1 Antrag genehmigt wurde?
Ich danke euch für euer Lesen und freue mich auf eure Antworten.
ich habe letzte Woche erfahren, dass mein befristeter Vertrag nicht verlängert wird.
Ich bin vom 26.10.2020 bis 31.03.2021 beschäftigt.
Nun habe ich bedingt durch meine Kaufsucht wieder Schulden gemacht. Deswegen ist es mir wichtig, dass dies geklärt wird. Ich möchte meine Krankenkasse deswegen nicht kontaktieren, da ich Angst habe, dass die mir dann irgendwas unterstellen wollen. Zum Thema:
Ich möchte in eine Tagesklinik. Dafür wird man ja krankgeschrieben, selbst bei Arbeitslosigkeit.
Ich bezog seit Sommer 2019 Krankengeld. Genaues Datum ist mir nicht mehr bekannt.
Ich habe ab Anfang März 2020 bis Ende Juni 2020 wieder Arbeitsentgelt bekommen (eine Erklärung würde den Rahmen sprengen) und war trotzdem krankgeschrieben. Ich habe der Krankenkasse dies mitgeteilt, damit ich keine doppelten Zahlungen erhalte.
Ich habe letztendlich ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, in dem mein Anspruch offiziell am 08.01.2021 endet, obwohl ich bis zum 23.10.2020 das Krankengeld bezogen habe. Ich war am 23.11.2020 bis einschließlich der ersten Dezemberwoche krankgeschrieben wegen einer völlig anderen Krankheit. Und trotzdem bezieht sich das Schreiben zwecks des Endes meines Krankengeldes auf den 23.11.2020, obwohl ich für diese Krankschreibung KEIN Krankengeld bekommen geschweige denn verlangt habe.
Nun meine Fragen:
01. Habe ich noch Anspruch auf Krankengeld, da es ja in der Zwischenzeit geruht hat wegen dem Arbeitsentgelt vom Frühling/Sommer 2020?
02. Falls ich keinen Anspruch mehr haben sollte, soll ich mit meiner Ärztin klären, ob sie mich wegen einer anderen Krankheit krankschreiben lässt? Bekomme ich dann somit eine neue Blockfrist/Krankengeld (78 Wochen Anspruch)? Falls ja, darf die neue Diagnose nicht im Zusammenhang mit meiner jetzigen stehen? Weil soweit bin ich nicht mehr extrem depressiv, es hat sich bei mir gebessert, das sagt auch meine Ärztin.
03. Falls keines der beiden ersten Fragen eine positive Bestätigung von euch bekommt, und ich keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld habe, wie sieht es dann aus, wenn ich in die Tagesklinik gehe und der ALG 1 Antrag genehmigt wurde?
Ich danke euch für euer Lesen und freue mich auf eure Antworten.