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Anspruch auf Teilzeit - Behörde versäumt Bescheid

Lara80
Hallo,

ich arbeite bei einer Behörde. Im Moment noch Vollzeit. Meine Versuche die Stelle auf Teilzeit zu ändern sind bisher gescheitert, da mein Vorgesetzter dies zwar befürwortet aber nur, wenn er dafür Ersatz bekommt. Die Personalabteilung hat zwar eine zweite Stelle beantragt aber dies wurde vom Ministerium abgelehnt. Dies alles war bereits vor 4 Jahren. Zur damaligen Zeit war ich 2 Wochen wegen Depressionen krank geschrieben. Das Jahr danach war ich zwar nicht mehr krank geschrieben aber aufgrund familiärer Probleme (behindertes Kind - wird teilweise betreut) ging es mir auch nicht wirklich gut. Die Wochen und Monate zogen ins Land und ich wollte meine Kollegen auch nicht hängen lassen. Deswegen bin ich brav zur Arbeit obwohl es mir nicht gut ging.

Nun habe ich im letzten Jahr (August) einen erneuten Antrag auf Teilzeit eingereicht. Das Schreiben ging über meinen Chef, dann zum Abteilungsleiter, dann zum Abteilungsleiter für Internes, dann zum Leiter der Abteilung Personales und dann zum Sachbearbeiter. Der Personalrat war mit eingebunden und hat meinen Teilzeitantrag befürwortet.

Ich wollte zum 1.4.2018 in Teilzeit gehen. Ich habe somit fristgerecht den Antrag 6 Monate vorher gestellt. So wie ich jetzt das Gesetz lese, müsste mir der Arbeitgeber einen Monat bevor das Arbeitszeitmodell in Kraft tritt, schriftlich ablehnen oder Bescheid geben. Dies ist nicht geschehen. Ich habe in dieser Zeit niemanden gefragt, da ich keine schlafenden Hunde wecken wollte. Eigentlich ist es doch jetzt aber so, dass ich ab dem 1.4.2018 rechtskräftig Teilzeit arbeite, oder?

Mein Vorgesetzter wird aus allen Wolken fallen, wenn ich das am 1.4 so vortrage. Die Personalabteilung hat es versäumt zu antwortet und meine Kollegen müssen es ausbaden. ich bin jetzt echt unsicher:

1, Bin ich jetzt quasi ab dem 1.4 in Teilzeit?
2, Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Danke die Antworten.

Liebe grüße
lara

26.03.2018 10:22 • #1


Saonserey
Hallo Lara,

soweit ich weiß, ist das Versäumnis der Personalabteilung der Casus Knacksus, denn sie hätten fristgerecht reagieren müssen. Da sie das aber verpennt haben, müsste das eigentlich für dich gut ausgehen und du kannst in Teilzeit. Bin aber wirklich kein Spezialist. Vielleicht weiß jemand anderes genaueres?

Ich drück dir mal die Daumen.

28.03.2018 09:21 • x 1 #2


A


Hallo Lara80,

Anspruch auf Teilzeit - Behörde versäumt Bescheid

x 3#3


Albarracin
Experte

31.03.2018 21:34 • x 2 #3


Lara80
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Zitat von Albarracin:
Du mußt dies auch geltend machen, da du mit Zuwarten über den 01.04. hinaus deinen Anspruch wieder verlieren würdest.


Super, freut mich sehr so eine fundierte Antwort zu erhalten. Ich werde dann morgen meinem Chef eröffnen, dass ich am Donnerstag in Teilzeit bin. Der wird dann sicherlich direkt zur Personalabteilung laufen und dann gehts richtig rund. Einen Ersatz für mich gibt es nämlich nicht.

Ich schreibe nochmal, wie der Tag morgen verlaufen ist. Das kann ja was werden...

Liebe Grüße

02.04.2018 18:16 • #4


Saonserey
Hallo Lara,

jetzt bin ich aber auch neugierig. Wie ist es denn ausgegangen? Hoffentlich positiv für dich. Ich drück dir die Daumen und bin gespannt.

Liebe Grüße

03.04.2018 10:14 • #5


Lara80
Hallo,

also, heute war ja der große Tag. Bin sehr aufgeregt zur Arbeit gefahren. Dort angekommen habe ich erstmal meine Sache wie immer im Schrank verstaut. Ich sitze mit noch einem Kollegen im Zimmer. Dem habe ich dann zuerst davon erzählt und der konnte es nicht glauben. Ich habe dann meinen Chef angerufen und gefragt, ob ich mal kurz vorbei kommen kann. Es war so gegen 9:30 Uhr. Ich bin dann in sein Büro und habe ihm gesagt, dass es wohl so aussieht, als wäre mein Teilzeitantrag nur genehmigt, da nicht fristgerecht abgelehnt wurde. Er hat dann gefragt, warum ich nicht früher was gesagt habe. Ich teilte ihm mit, dass ich nichts von der Frist wusste und erst vor wenigen Tagen darüber gelesen habe. Im Nebenzimmer sitzt mein stellvertretender Chef. Mein Chef hat ihn dann gerufen.

H. komm mal rüber. Madame ist in Teilzeit.

Dann war großes Schweigen, sie haben sich alles durchgelesen. Dann griff mein Chef zum Telefon. Erst den Chef der Personalabteilung. dann den Abteilungsleiter bzw. das Vorzimmer. Treffen in 10 Minuten beim Leiter der Personalabteilung. Ich soll mit. Dort saßen dann mein Chef, der stellvertretende Chef, der Leiter der Personalabteilung, der Abteilungsleiter und der arme Sachbearbeiter.

Dort habe ich dann kurz geschildert wie ich die Sache sehe. Danach sollte ich draußen warten. Nach 15 Minuten kam der Abteilungsleiter raus und sagte, Glückwunsch, so kann man auch in Teilzeit gehen. Ich soll mir keinen Kopf machen. er hätte es genauso gemacht, wenn die so blöd sind. Mein Chef steht hinter mir aber der zweite Chef hat zu mir gesagt:

Klasse, auch ein Weg im Haus berühmt zu werden.

Was ein Ar. . Ich hoffe der mobbt mich jetzt nicht und haut mir extra viel Arbeit rein.

So, dass wars

03.04.2018 18:49 • x 1 #6


Wave77
Zitat von Lara80:
Klasse, auch ein Weg im Haus berühmt zu werden.


wie fies...

Glückwunsch Lara. Das wird sich bestimmt bald einpendeln. Ist ja nicht Deine Schuld.

03.04.2018 18:59 • #7


Albarracin
Experte

04.04.2018 08:39 • x 1 #8


Lara80
Zitat von Albarracin:
es wäre besser gewesen, wenn Du einen Personalrat/Personalrätin Deines Vertrauens hinzugezogen hättest.


Vielen Dank. Da hast Du wohl recht. Auf dem Dienstweg wurde der Personalrat auch beteiligt aber bei dem Gespräch habe ich nicht mehr daran gedacht. Nachdem ich deine Nachricht heute morgen gelesen hatte, bin ich direkt zu ihm hin. Er wusste schon Bescheid und konnte sich ein schmunzeln nicht verkneifen.

Zitat von Albarracin:
Natürlich ist jetzt der allernächste Schritt, Deinen Arbeitsumfang entsprechend der Teilzeit zu reduzieren.


Ich werde wohl noch ein Schreiben bekommen, wo dies aller erläutert wird.

Zitat von Albarracin:
Und das es Ersatz geben muß für die Tätigkeiten, die Du nicht mehr machst, ist auch erklärtes Ziel des TzBfG und wird auch nicht durch eine Planstellenregelung konterkariert ist, da es bei Planstellen grundsätzlich egal ist, ob eine Stelle von 1x 1,0 AN oder 2x 0,5 AN ausgefüllt wird.


Danke für diese wertvolle Info. Eine Frage hätte ich noch:

In meinem Teilzeitantrag war mein Wunsch, die Teilzeit zu befristen auf 3 Jahre. Dann wird mein Sohn nämlich betreut und ich hätte wieder mehr Zeit. Habe ich darauf nach Deiner Einschätzung einen Anspruch?

Liebe Grüße

04.04.2018 15:51 • #9


A


Hallo Lara80,

x 4#10


Albarracin
Experte

05.04.2018 09:59 • #10

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