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paula
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Hallo,
ich bin seit Mitte Mai arbeitsunfähig (erst Reha dann Krankschreibung).
Nach Ansicht der Ärzte (Reha, MDK und zu Hause) soll ich die Arbeitszeit verkürzen. Ein Antrag vor 2 Jahren
war seitens des Arbeitgebers abgelehnt worden. Im letzten Monat habe ich wieder einen Teilzeitantrag gestellt und
mit der behandelnden Ärztin über eine Wiedereingliederung - vorerst über 6 Wochen angelegt / Ende offen -
gesprochen u. den entsprechenden Plan meinem Arbeitgeber diese Woche geschickt.
Gestern kam nun per Email die Ablehnung sowohl der Wiedereingliederung (Plan wird mir noch per Post geschickt)
als auch die Ablehnung des Antrages auf Teilzeit.
Für mich ist das wieder ein deutliches Zeichen, dass man mich loswerden will (habe bereits vom Chef vor ca. 2 Monaten
eine Email erhalten ich solle doch Aufhebungsvertrag machen).
Bzgl. des Antrages auf Teilzeit werde ich nun zum Rechtsanwalt gehen und versuchen das einzuklagen (davor habe ich
mich vor 2 Jahren noch gescheut).
Die lapidare Ablehnung der Wiedereingliederung ist mir allerdings nicht so ganz klar.
- Kann es daran liegen, dass das Ende der Wiedereingliederung im Plan als offen gekennzeichnet war?
(Ärztin wollte bzgl. der Entscheidung auf Teilzeit die Wiedereingliederung entsprechend gestalten.)
- Im Internet habe ich widersprüchliche Infos bzgl. der Ablehnung gelesen, seit neuestem muß aber wohl der Arbeitgeber
einer Wiedereingliederung zustimmen oder liege ich da falsch?
- Ist der Arbeitgeber lt. Gesetz verpflichtet, mir ein Gespräch vorab zur Wiedereingliederung anzubieten oder entfällt das,
da ich bereits vor 2 1/2 u. ca. 5 Jahren solche Gespräche mit anschließender Wiedereingliederung hatte?
- Hat meine Gleichstellung irgendeinen Einfluss darauf, dass der Arbeitgeber zu einer Wiedereingliederung gezwungen
werden kann?
- Muß der Arbeitgeber bzgl. Wiedereingliederung u./o. Antrag auf Teilzeit den Betriebsrat/Schwerbehindertenvertung
kontaktieren oder liegt das allein in seiner Entscheidung? (Mein Ansprechpartner Betriebsrat ist leider z. Zt. im Urlaub.)
Ich hoffe, es weiß hier jemand wenigstens einen Teil zu beantworten.
LG Paula
ich bin seit Mitte Mai arbeitsunfähig (erst Reha dann Krankschreibung).
Nach Ansicht der Ärzte (Reha, MDK und zu Hause) soll ich die Arbeitszeit verkürzen. Ein Antrag vor 2 Jahren
war seitens des Arbeitgebers abgelehnt worden. Im letzten Monat habe ich wieder einen Teilzeitantrag gestellt und
mit der behandelnden Ärztin über eine Wiedereingliederung - vorerst über 6 Wochen angelegt / Ende offen -
gesprochen u. den entsprechenden Plan meinem Arbeitgeber diese Woche geschickt.
Gestern kam nun per Email die Ablehnung sowohl der Wiedereingliederung (Plan wird mir noch per Post geschickt)
als auch die Ablehnung des Antrages auf Teilzeit.
Für mich ist das wieder ein deutliches Zeichen, dass man mich loswerden will (habe bereits vom Chef vor ca. 2 Monaten
eine Email erhalten ich solle doch Aufhebungsvertrag machen).
Bzgl. des Antrages auf Teilzeit werde ich nun zum Rechtsanwalt gehen und versuchen das einzuklagen (davor habe ich
mich vor 2 Jahren noch gescheut).
Die lapidare Ablehnung der Wiedereingliederung ist mir allerdings nicht so ganz klar.
- Kann es daran liegen, dass das Ende der Wiedereingliederung im Plan als offen gekennzeichnet war?
(Ärztin wollte bzgl. der Entscheidung auf Teilzeit die Wiedereingliederung entsprechend gestalten.)
- Im Internet habe ich widersprüchliche Infos bzgl. der Ablehnung gelesen, seit neuestem muß aber wohl der Arbeitgeber
einer Wiedereingliederung zustimmen oder liege ich da falsch?
- Ist der Arbeitgeber lt. Gesetz verpflichtet, mir ein Gespräch vorab zur Wiedereingliederung anzubieten oder entfällt das,
da ich bereits vor 2 1/2 u. ca. 5 Jahren solche Gespräche mit anschließender Wiedereingliederung hatte?
- Hat meine Gleichstellung irgendeinen Einfluss darauf, dass der Arbeitgeber zu einer Wiedereingliederung gezwungen
werden kann?
- Muß der Arbeitgeber bzgl. Wiedereingliederung u./o. Antrag auf Teilzeit den Betriebsrat/Schwerbehindertenvertung
kontaktieren oder liegt das allein in seiner Entscheidung? (Mein Ansprechpartner Betriebsrat ist leider z. Zt. im Urlaub.)
Ich hoffe, es weiß hier jemand wenigstens einen Teil zu beantworten.
LG Paula