Fragen zu Ablehnung Wiedereingliederung und Antrag Teilzeit

P
Hallo,

ich bin seit Mitte Mai arbeitsunfähig (erst Reha dann Krankschreibung).

Nach Ansicht der Ärzte (Reha, MDK und zu Hause) soll ich die Arbeitszeit verkürzen. Ein Antrag vor 2 Jahren
war seitens des Arbeitgebers abgelehnt worden. Im letzten Monat habe ich wieder einen Teilzeitantrag gestellt und
mit der behandelnden Ärztin über eine Wiedereingliederung - vorerst über 6 Wochen angelegt / Ende offen -
gesprochen u. den entsprechenden Plan meinem Arbeitgeber diese Woche geschickt.

Gestern kam nun per Email die Ablehnung sowohl der Wiedereingliederung (Plan wird mir noch per Post geschickt)
als auch die Ablehnung des Antrages auf Teilzeit.
Für mich ist das wieder ein deutliches Zeichen, dass man mich loswerden will (habe bereits vom Chef vor ca. 2 Monaten
eine Email erhalten ich solle doch Aufhebungsvertrag machen).

Bzgl. des Antrages auf Teilzeit werde ich nun zum Rechtsanwalt gehen und versuchen das einzuklagen (davor habe ich
mich vor 2 Jahren noch gescheut).

Die lapidare Ablehnung der Wiedereingliederung ist mir allerdings nicht so ganz klar.
- Kann es daran liegen, dass das Ende der Wiedereingliederung im Plan als offen gekennzeichnet war?
(Ärztin wollte bzgl. der Entscheidung auf Teilzeit die Wiedereingliederung entsprechend gestalten.)
- Im Internet habe ich widersprüchliche Infos bzgl. der Ablehnung gelesen, seit neuestem muß aber wohl der Arbeitgeber
einer Wiedereingliederung zustimmen oder liege ich da falsch?
- Ist der Arbeitgeber lt. Gesetz verpflichtet, mir ein Gespräch vorab zur Wiedereingliederung anzubieten oder entfällt das,
da ich bereits vor 2 1/2 u. ca. 5 Jahren solche Gespräche mit anschließender Wiedereingliederung hatte?
- Hat meine Gleichstellung irgendeinen Einfluss darauf, dass der Arbeitgeber zu einer Wiedereingliederung gezwungen
werden kann?
- Muß der Arbeitgeber bzgl. Wiedereingliederung u./o. Antrag auf Teilzeit den Betriebsrat/Schwerbehindertenvertung
kontaktieren oder liegt das allein in seiner Entscheidung? (Mein Ansprechpartner Betriebsrat ist leider z. Zt. im Urlaub.)

Ich hoffe, es weiß hier jemand wenigstens einen Teil zu beantworten.

LG Paula

21.09.2013 10:07 • #1


G
Was war denn der Grund für die Ablehnung vom AG? Soweit mir bekannt ist, muss das stichhaltig begründet werden. Eine Ablehung weil wegen ist nicht, ist nicht zulässig

21.09.2013 11:50 • #2


A


Hallo paula,

Fragen zu Ablehnung Wiedereingliederung und Antrag Teilzeit

x 3#3


Albarracin
Experte

21.09.2013 16:28 • #3


P
Hallo Wolfgang,

bist Du schwerbehindert oder gleichgestellt ?
- ich bin gleichgestellt

Hat der AG ein BEM angeboten ?
- nein, nur den Antrag auf Wiedereingliederung ohne Begründung abgelehnt; kein Gespräch o.ä. versucht

Gibt es in Deinem Betrieb einen BR oder eine SBV ?
- ja, beide sind über Ablehnung informiert (BR-Ansprechpartner ist leider im Urlaub, vom Schwerbehindertenvertreter erhoffe ich
mir zumindest nächste Woche eine Info, ob die Personalabteilung bzgl. der Wiedereingliederung u. Teilzeitantrag
mit dem Betriebsrat gesprochen hat)

LG Paula

21.09.2013 18:38 • #4


Albarracin
Experte

21.09.2013 19:27 • #5


P
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort.

Dann werde ich auch bzgl. der Wiedereingliederung eine Klage anstreben...

Paula

22.09.2013 13:04 • #6


P
Bei mir hat sich inzwischen einiges getan, soll gekündigt werden, da Büro geschlossen wird.
Allerdings zieht sich das alles sehr lange hin, da mein Arbeitgeber nicht der schnellste ist und
das Integrationsamt mit eingebunden werden muß.
So war ich bis jetzt noch nicht einen Tag arbeiten. Bis heute hatte ich bzgl. der Krankenkasse
Glück, d. h. Ruhe - habe nun heute einen Anruf mit der Frage bekommen, was nun wird.
Ich konnte die Sachbearbeiterin zwar erstmal ruhigstellen, in dem ich gesagt habe, dass
ich Freitag wieder zum Arzt muß u. vorher nichts sagen kann.

Was ich wissen möchte: Ich hatte bereits vor einiger Zeit per Email je 3 verschiedenen
Mitarbeitern der Personalabteilung (inkl. Chef) eine Email mit Frage nach Resturlaub gestellt
und gebeten, die Email als Urlaubsantrag für Dezember zu behandeln/genehmigen. Ohne Antwort.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, mich 'gesund schreiben' zu lassen und gleich im Anschluß
Urlaub zu nehmen? (Mein Arbeitsplatz als solcher existiert schon gar nicht mehr)

Vielleicht kann mir hier jemand etwas dazu sagen.

LG Paula

02.12.2013 20:38 • #7


Albarracin
Experte

10.12.2013 09:06 • #8


A


Hallo paula,

x 4#9


P
Hallo Albarracin,

Du hattest mich falsch verstanden - es ging um eine generelle Gesundschreibung, nicht nur zwischenzeitlich zum Urlaub nehmen.

Aber egal, das hat sich eh erledigt: Firma hat mir keinen Urlaub gegeben, sondern gesagt, ich müsse in ein anderes Büro arbeiten
(Entfernung min. 250km ). Das könne man lt. Direktionsrecht machen...
Hatte ja die letzten Wochen oft Kontakt mit Rechtsanwalt u. Betriebsrat, die mir irgendwann gesagt haben, es hat keinen Zweck
mehr, um meinen Arbeitsplatz zu kämpfen. Die Aussicht, trotz Bezahlung der Spesen und vielleicht auch nur übergangsweise jede Woche
mehrere Hundert km zu fahren, hat mich nun bewogen, einen angebotenen Abwicklungsvertrag anzunehmen.

Trotzdem danke für Deine Antwort.

LG Paula

16.12.2013 16:47 • #9

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