Andreas80
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ich würde gerne wissen ob das was ich momentan mit dem Landesamt für Soziales im Saarland erlebe ein normales Vorgehen der Behörden ist.
Bei mir liegt seit über 15 Jahren eine Angstneurose mit Depressionen, Tinnitus und Rückenproblemen vor.
Antrag auf Feststellung des GDB gestellt
Das LAS schickt den Bescheid: GDB 30
- Angststörung, Tinnitus und Depressionen insgesamt GDB 30
- Bewegungsapparat GDB 10
Widerspruch - keine Änderung
Klage eingereicht
Das Gericht hat Gutachten Neurologisch und Orthopädisch angefordert
Neurologisch:
Angstneurose mit Depressionen und mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten - insgesamt eine stärker Belastende Störung mit GDB 40
Tinnitus GDB 20
psychosomatische Schmerzstörung GDB 10
Orthopädisch
mittlere Einschränkungen in 2 Wirbelsäulenabschnitten GDB 30
Jetzt ist das LAS hingegangen und hat angeboten GDB auf 40 zu erhöhen - weitere Erhöhung lehnt es ab da der Tinnitus mit der Angstneurose und Depressionen überschneidungen hätte und die orthopädische Einschränkung mit der psychosomatischen Schmerzstörung.
Natürlich werde ich nicht darauf eingehen und die Klage aufrechterhalten.
Ob der GDB 40 wegen dem Tinnitus GDB 20 erhöht werden müsse darüber kann man natürlich streiten.
Was ich absolut nicht verstehe ist, warum die Rückenprobleme mit GDB 30 nicht berücksichtigt werden.
Ohne die Diagnose psychosomatische Schmerzstörung würde es nämlich keine Überschneidung mit der Angstneurose geben.
Wie kann eine zusätzliche Erkrankung dazu führen dass der GDB insgesamt niedriger sein soll?