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Antrag auf Feststellung des GDB - Überschneidung der Erkrankungen

A
Hallo,

ich würde gerne wissen ob das was ich momentan mit dem Landesamt für Soziales im Saarland erlebe ein normales Vorgehen der Behörden ist.

Bei mir liegt seit über 15 Jahren eine Angstneurose mit Depressionen, Tinnitus und Rückenproblemen vor.

Antrag auf Feststellung des GDB gestellt

Das LAS schickt den Bescheid: GDB 30

- Angststörung, Tinnitus und Depressionen insgesamt GDB 30
- Bewegungsapparat GDB 10

Widerspruch - keine Änderung

Klage eingereicht

Das Gericht hat Gutachten Neurologisch und Orthopädisch angefordert


Neurologisch:
Angstneurose mit Depressionen und mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten - insgesamt eine stärker Belastende Störung mit GDB 40
Tinnitus GDB 20
psychosomatische Schmerzstörung GDB 10

Orthopädisch
mittlere Einschränkungen in 2 Wirbelsäulenabschnitten GDB 30

Jetzt ist das LAS hingegangen und hat angeboten GDB auf 40 zu erhöhen - weitere Erhöhung lehnt es ab da der Tinnitus mit der Angstneurose und Depressionen überschneidungen hätte und die orthopädische Einschränkung mit der psychosomatischen Schmerzstörung.

Natürlich werde ich nicht darauf eingehen und die Klage aufrechterhalten.

Ob der GDB 40 wegen dem Tinnitus GDB 20 erhöht werden müsse darüber kann man natürlich streiten.
Was ich absolut nicht verstehe ist, warum die Rückenprobleme mit GDB 30 nicht berücksichtigt werden.

Ohne die Diagnose psychosomatische Schmerzstörung würde es nämlich keine Überschneidung mit der Angstneurose geben.

Wie kann eine zusätzliche Erkrankung dazu führen dass der GDB insgesamt niedriger sein soll?

25.10.2019 07:17 • #1


S
Hallo Andreas,

mir erscheint das sehr niedrig.

Ich habe nur schwere Depressionen (seit ca. 13 Jahren) und einen Gedächtnisverlust als Folge einer EKT-Behandlung und habe einen GDB von 50. Der wurde kürzlich überprüft und mein Psychiater sagte, als ich meinte, dass ich skeptisch bin, ob das verlängert wird, ich solle mir keine Gedanken machen, bei dem, was er geschrieben hat wird das garantiert verlängert. Vielleicht solltest Du Deinen Arzt mal ansprechen.

Schöne Grüße
Martina

25.10.2019 08:26 • x 1 #2


A


Hallo Andreas80,

Antrag auf Feststellung des GDB - Überschneidung der Erkrankungen

x 3#3


A
Was mich eben so schockiert und zwar mehr je länger ich mich damit beschäftige ist, dass eine Behörde einfachste Grundsätze völlig ignoriert.

Bei mir kam es zu einem kompletten Verlust des Sozialen Umfelds bis auf die Kernfamilie.
Insgesamt 4 Arbeitsstellen verloren, 2018 über 100 krankheitstage, in den letzten 10 Jahren 3 mal in die Notaufnahme usw.

Massive berufliche Einschränkungen, massive Einschränkungen in der Mobilität, dauerhaft Schmerzen trotz medikation mit Schmerzmitteln und Muskelrelaxanz.

Die Angst und die Rückenschmerzen verstärken sich wechselseitig massiv, ohne die Rückenschmerzen hätte ich viel weniger Angstzustände und Panikattacken. Ohne die Angstzustände und Panikattacken könnte ich so Sport ausüben wie es die Rückenschmerzen erfordern.

Das Landesamt geht weder auf die Wechselseitige Verstärkung ein noch wollen diese die Rückenschmerzen überhaupt GDB erhöhend bewerten.

Die sagen einfach deutliche überschneidung mit der psychosomatischen Schmerzerkrankung und damit ist für das LAS das Thema erledigt.

Für mich als Betroffenen ist das schwer nachzuvollziehen.

Der Punkt der mich ratlos macht ist: Die Überschneidung gibt es ja nur zwischen Rückenschmerzen GDB 30 und psychosomatische Schmerzerkrankung GDB 10.

Es gibt keinerlei Überschneidung der Rückenschmerzen mit der Angstneurose mit Depressionen GDB 40.

Da das Gesamtmaß an Einschränkungen durch die Angstneurose in Kombination mit den Rückenschmerzen deutlich über die Einschränkungen der Angstneurose hinausgeht müsste doch der GDB 30 der Rückenschmerzen zumindest zu einer Erhöhung des GDB 40 um 10 Punkte führen.

Nur dadurch dass es die Diagnose psychosomatische Schmerzerkrankung GDB 10 überhaupt gibt kann eine Überschneidung konstruiert werden.


Und da verstehe ich eben nicht warum das Landesamt weiter auf seiner Einschätzung besteht.

Ist das ein übliches Vorgehen der Landesämter?

25.10.2019 16:34 • #3


Hoffnung21
Zitat von Smatie:
Gedächtnisverlust als Folge einer EKT-Behandlung


Hallo Smatie,
Ist der Gedächtnisverlust dauerhaft und welchen Zeitraum betrifft es? (Ich bin kürzlich wegen EKT beraten worden, deshalb frage ich)

LG Eis

25.10.2019 20:36 • #4


E
Ich denke diese Prozente werden nicht addiert hast du etwa 30 Prozent auf die Psyche 40 Prozent wegen dem Rücken und nochmal 30 wegen Depressionen sind es trotzdem keine Hundert Prozent und wenn dann 2 Krankheiten sich überlappen die selben Beschwerden verursachen dann wird wohl ein Teil dessen abgezogen

25.10.2019 22:32 • #5


A
Das ist ja vollkommen klar.

Liegen mehrere Erkrankungen vor sind die Einzelwerte nicht zu addieren sondern es ist die Erkrankung mit dem höchsten GDB als Grundlage zu nehmen und dann zu prüfen ob durch die anderen Erkrankungen das Gesamtmaß an Einschränkungen erhöht wird.


In meinem Fall ist es jetzt so dass die Erkrankung mit dem größten GDB die Angstneurose mit Depressionen mit einem GDB von 40 ist.

Jetzt wäre zu prüfen ob durch die weiteren Erkrankungen das Gesamtmaß an Einschränkungen mehrklich vergrößert wird:

- Tinnitus GDB 20: Hier kann man darüber streiten weil ich zugebren muss dass sich der Tinnitus mit der Angstneurose und Depression überschneiden.

- psychosomatische Schmerzerkrankung GDB 10: Erhöht den GDB nicht da Erkrankungen mit GDB 10 im Regelfall nicht geeignet sind einen höheren GDB zu rechtfertigen.

- Wirbelsäule GDB 30: Hier geht durch die weitere Erkrankung das Gesamtmaß an Einschränkungen defintiv über die GDB 40 für
Angstneurose mit Depressionen hinaus. Angstneurose und Depressionen verursachen keine Bewegungseinschränkungen und keine Schmerzen, Wirbelblockaden und so weiter.

Auch wäre die Angstneurose weniger stark ausgeprägt ohne die Erkrankung der Wirbelsäule, und die Erkrankung der Wirbelsäule wäre ohne die Angstneurose weniger stark ausgeprägt.

Es ist doch absolut logisch dass eine Erkrankung durch eine weitere Erkrankung zu einer erhöhung der Einschränkungen führt sofern sich die Einschränkungen nicht überschneiden.


Das Landesamt geht aber hin und sagt: Die Erkrankung der Wirbelsäule überschneidet sich mit der psychosomatische Schmerzerkrankung .


Deswegen will es die Erkrankung der Wirbelsäule nicht bei der Bildung des GesamtGDB berücksichtigen.


Zusammengefasst:
Ohne die psychosomatische Schmerzerkrankung die nicht bei der Bildung des GesamtGDB berücksichtigt wurde würde die Wirbelsäulenerkrankung bei der Bildung des GesamtGDB berücksichtigt werden.

Mit der psychosomatischen Schmerzerkrankung die nicht berücksichtigt wurde weil der GDB nur 10 beträgt wird auch die Wirbelsäulenerkrankung mit GDB 30 nicht berücksichtigt weil sie isch ja mit der psychosomatischen Schmerzerkrankung überschneidet.

Und genau da fühlt man sich dann als Betroffener ziemlich veralbert.

25.10.2019 23:07 • #6


E
Sorry für mich ist das völlig bescheuert und klingt nach kluger Ausrede nur damit du nicht zu deinem guten Recht kommst sprich niemand möchte zahlen

25.10.2019 23:21 • #7


Albarracin
Experte

26.10.2019 11:57 • x 4 #8


E
Ihr habt mich völlig falsch verstanden , ich meinte es ist von dem Amt eine Ausrede damit er nicht zu seinem Recht kommt steht doch auch da , mit keinem Wort habe ich Andreas gemeint er ist nur der leidtragende , ich habe selber dieses ganze Theater erlebt Gutachten über Gutachten und immer gab es nur ein wenig mehr es dauert Jahre bis man zu seinem Recht kommt

26.10.2019 13:36 • #9


E
Es ist doch so , diese Gutachter arbeiten im Auftrag dieser Behörde genau deshalb bekommt man auch immer nur das mindeste , denn diese Gutachter möchten ja Folgeaufträge und das Versorgungsamt wird ihnen nur welche gewähren wenn sie dann wiederum nicht so viel Renten und so weiter auszahlen müssen

26.10.2019 14:04 • #10


Alexandra2
Lieber Andreas,
Lasse Dich doch vom VdK oder SoVD beraten, eine Mitglidschaft ist nicht teuer.
Ich kann zur Diskussion nur positive Erfahrungen berichten. Beim Erstantrag zum GdB habe ich eine Alltagsbeschreibung beigefügt, was mir empfohlen wurde. Vielleicht lässt sich so etwas nachreichen?
Ich glaube, es ist immer schwer, einen Menschen vom Papier her einzuschätzen. Medizinische Berichte sind eine Sache; die Auswirkungen der Krankheiten verdeutlichen, welche Einschränkungen sich im Alltag ergeben, das ist die andere Sache. Dadurch ergibt sich ein deutlicheres Bild, welche Bedeutung die Behinderung hat.
Viel Glück, liebe Grüße
Alexandra2
P.S. Formulieren fällt mir heute schwer

26.10.2019 15:09 • #11


E
Wie auch immer ich würde mir einen Anwalt nehmen , wenn du ein geringes Einkommen hast gibt es da die Möglichkeit einen Antrag auf Rechtskosten zu stellen beim Amtsgericht das kann aber auch der Anwalt für dich tun , du brauchst den Anwalt dann nicht bezahlen glaube es nennt sich richtig Gerichtskostenbeihilfe

26.10.2019 17:52 • #12


A
@ Wolfgang
Ja ich werde sowohl vom VDK als auch von einer Anwältin unterstützt.
Die sind beide der Meinung dass der Sachverhalt glasklar ist.
Genau deswegen macht mich das was das Landesamt macht ja so fassungslos.

Letztlich werden da Steuergelder in den Mühlen der Justiz verbrannt nur um auf Biegen und Brechen einen möglichst niedrigen GDB zu vergeben.
Die Anwälting musste die Gegenseite sogar schon zwei mal auf die Wahrheitspflicht hinweisen da einfach Dinge behauptet wurden die im Gutachten ganz anders stehen.

Wie soll man denn da als Betroffener das Landesamt als eine Behörde wahrnehmen die für einen da ist?
Für mich ist der Eindruck ganz klar: Das Landesamt für Soziales ist für chronisch Kranke und Behinderte ein Gegner.

@ Alexandra
Mein Erstantrag wurde zusammen mit einer Beraterin des VDK erstellt. Es waren 22 Seiten. Ich habe wirklich ausführlichst dargelegt wo in welchen Bereichen welche Einschränkungen aufgrund der Erkrankungen entstehen.

Laut VDK wäre ein GDB von 50-70 gerechtfertigt.
Das Landesamt hat im ersten Bescheid sogar den Tinnitus ignoriert obwohl ein Fachärztliches Attest ganz klar die DiagnoseTinnitus Aureum stellt.
Auch wird der Tinnitus dem Erkankungsbereich Psyche zugeordnet - obwohl der Tinnitus in seiner Lautstärke durch Druck auf den Kiefer veränderbar ist was ich auch genau so mehrfach geschrieben hatte. Ist dem LAS egal.

Es wurden sogar Röntgenbefunde mitgeschickt auf denen klar die Schädigung der BWS und LWS ersichtlich ist.
Trotzdem wurde ursprünglich für den Bereich Wirbelsäule nur ein GDB von 10 angesetzt bis der Gutachter durch das Gutachten Mittelgradige Auswirkungen in 2 Wirbelsäulenabschnitten mit GDB 30 festgestellt hat.

Dann kam eben der Verweis des Landesamtes auf die Überschneidung mit dem psychosomatischen Schmerzsyndrom und dass es deswegen die Wirbelsäulenerkrankung nicht berücksichtigen will.

Mittlerweile zieht sich der Vorgang aus Antrag, Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage, Gutachten, Schriftwechsel schon so lange dass in 2 Monaten schon der Termin für die Nachprüfung des ursprünglichen Bescheides ist.

Obwohl in den ärztlichen Unterlagen die bei Antrag auf Feststellung klar hervorgeht dass die Erkrankungen seit 15 Jahren bestehen hat das Landesamt damals eine erneute Überprüfung nach 2 Jahren angeordnet.

26.10.2019 19:52 • x 1 #13


E
Andreas verstehst du den Sinn nicht , sie arbeiten auf Zeit wollen dich zermürben war bei mir genauso, das ganze hat System zuerst gibt es automatisch eine Absage, dann legt man Widerspruch ein und es kommt ein bisschen uns so zieht man es in die länge

26.10.2019 19:57 • #14


A
Ich würde ja verstehen wenn das Landesamt sich dafür einsetzt dass der GDB eben immer objektiv richtig vergeben wird.

Nur dass trotz einem klaren Sachverhalt krampfhaft versucht wird einen möglichst niedrigen GDB zu erreichen und dafür sogar Gerichtskosten in Kauf genommen werden.

Irgendwie kann das doch alles nicht im Sinne der Erfinder sein.

Das Landesamt für Soziales wurde doch nicht als Gegner der Bürger geschaffen

26.10.2019 20:35 • x 1 #15


Alexandra2
@andreas, ich weiß nicht, ob man einen Behördenmitarbeiter wegen Willkür anzeigen kann. Das kann die Anwältin sagen.
Ich habe mich bescheiden gefühlt, als ich für meinen Sohn Fortsetzung der Schulbildung beantragte (Attest, positive Bescheide Direktorin etc einreichte), mehrfach abgelehnt wurde und wir aus finanziellen Gründen auf die 2. Klage- Instanz verzichten mussten. Ich war so wütend über diese himmelsschreiende Ungerechtigkeit. Ich verstand die Welt nicht mehr. So oder so ähnlich muss es Dir wohl ergehen, Du hast mein Mitgefühl.
Und ich habe den Eindruck, Du machst alles, was geht.
Liebe Grüße Alexandra

26.10.2019 20:44 • #16


E
Sorry doch wurde es , Gerichtskosten sind oft nur einmalig eine Rente aber Lebenslang

26.10.2019 20:51 • #17


E
Alexandra , genau das ist ja der Punkt viele geben entnervt auf , oder können vom Geld her nicht weiter machen

26.10.2019 20:53 • #18


A


Hallo Andreas80,

x 4#19


Alexandra2
In Hamburg gibt es eine Antidiskriminierungsstelle, vielleicht auch bei Dir @andreas? Man könnte fragen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.

@eulenspiegel: alle Personen, die ihre positiven Entscheidungen bekanntgegeben haben (wg weiterer Schule) , wurden ignoriert. Die Anwältin erlebt das öfter und ich war viel zu krank, um beim Schulsenator persönlich aufzukreuzen. Generell kämpfe ich mich durch, aber eine Anzeige wegen Behördenwillkür kam mir nicht in den Sinn.
Aber ich glaube nicht, daß Behörden grundsätzlich ablehnen. Wenn, dann sind es einzelne, verdrehte Querköpfe und Der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Ich kenne einige Leute, die auf Anhieb den richtigen GdB erhielten.

26.10.2019 22:37 • #19

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