Antrag auf Höherstufung des GdB - muss man zum Amtsarzt, Gutachter?

B
Hallo,

ich habe bei folgenden Diagnosen:

mittelschwere Depression
chronisches Schlafapnoe-Syndrom

vom zuständigen Versorgungsamt insgesamt einen GdB von 30 erhalten. Zusätzlich bin ich gleichgestellt.

Ich habe keinen Widerspruch eingelegt. Doch so langsam kommt mir 30 ziemlich niedrig vor, nach allem was ich so lese.

Ich habe nun einen Antrag auf Höherstufung gestellt. Das Versorgungsamt wollte noch von mir wissen, wann meine Reha beginnt und für wie lange sie genehmigt wurde. Das habe ich mitgeteilt.

Wie sind Eure Erfahrungen mit einem Antrag auf Höherstufung??? War das bei Euch problematisch ??? Musstet Ihr zum Amtsarzt, Gutachter etc.???

Bin für jeden Hinweis dankbar!

01.03.2009 18:32 • #1


M
Hallo BlueAngel,

Zitat:
Wie sind Eure Erfahrungen mit einem Antrag auf Höherstufung??? War das bei Euch problematisch ??? Musstet Ihr zum Amtsarzt, Gutachter etc.???

Aufgrund, dass seit 01.01.09 neue Grundlagen sind, wäre eine Höherstufung möglich.

Leider habe ich im vergangen Jahr die Erfahrung gemacht, dass es sehr schwierig ist eine Höherstufung zu bekommen. Auch wenn man mehrere Erkrankungen hat, werden ja nicht alle EinzelGDB addiert. Nach Widerspruch wurden mir weitere 20 % anerkannt, aber nicht hinzuaddiert.

Wenn ich alle EinzelGdB addiere habe ich 70 %, erhalten habe ich 40 %. Klage über VDK habe ich zurückgezogen, da der neurologische Gutachter (hatte Gutachten für die BFA erstellt) diese 40 % für ausreichend hielt.

Ich hatte den Verschlimmgerungsantrag gestellt, da der orthopädische Gutachter für die BFA mir das angeraten hatte, aber siehe da, es hat nicht funktioniert.

Ich werde nach dem verstrichenem halben Jahr wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen, da ich jetzt bei einem anderen Orthopäden in Behandlung bin.

Habe Dir das mal berichtet, wie es gehen kann und ich wünsche Dir, dass der Verschlimmerungsantrag zum Erfolg führt.

Schöne Grüße
mag

01.03.2009 20:38 • #2


A


Hallo BlueAngel,

Antrag auf Höherstufung des GdB - muss man zum Amtsarzt, Gutachter?

x 3#3


G
1. Awalt deines Vertrauens suchen, mit Erfahrung in Sozialprozessen

2. Gemeinsam Strategie erstellen ( z.B. leidensbedingte Arbeitsunfähigkeit in bestimmten Intervallen, Reha PLanung, Besuchsintervalle bei Facharzt erhöhen, Behandlungen intensivieren, usw. )

3. Unterstützung durch Verbände in Betracht ziehen ( Gewerkschaft, Sozialverbände )

4. Verschlimmerung schlüssig darstellen

5. Billigend in Kauf genommene Nebenwirkungen und deren Einschränkungen von Medikamenten aufführen

6. Versuchen den Gutachter als behandelten Arzt aufzusuchen, dadurch Interessenkonflikt


GdB ist ein Spiel, gerecht sind die wenigsten Entscheidungen, gerade in der heutigen Zeit. Eine lückenlose Strategie, die bis zu einem evtl. Prozess durchdacht ist, sollte dir die 50 % bringen.

Allerdings mit 30% und einer Gleichstellung bist du doch gut abgesichert. Was erwartest du von einer höheren Einstufung?

02.03.2009 11:53 • #3


Albarracin
Experte

02.03.2009 13:41 • #4


G
Der Hintergrund ist das Ziel, von 30% auf mindestens 50 % zu kommen, dies mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit.

Wir wissen alle, das nicht unbedingt das aktuell bestehende Leiden Argument für die 50 % sein muss, sondern die Art und Weise wie es verkauft wird.

Letztendlich sollen die Punkte zum Nachdenken anregen, was sie, wie zu sehen, bereits massiv tun.

Ob und in welchem Maße diese Vorgehensweise gesehen und beschritten wird ist mir gleichgültig, lernen wird der, der sich damit beschäftigt, wie ebenso aktuell zu sehen ist.

02.03.2009 14:07 • #5

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