Hey ihr Lieben,
Ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Grad der Behinderung abgeschickt. Nun habe ich Post zurück bekommen ich möge schriftlich mitteilen ob ich einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetzt gestellt habe.
Was ich nicht getan habe.
Die Gewalt die ich erfahren habe, liegt ja schon Jahrzehnte zurück . Ist begründet in Vernachlässigung, nicht kindgerechter Behandlung, seelischer Gewalt und tatsächlich eher wenig körperlicher. Es ist schwer, etwas zu greifen, was NICHT passiert ist. Und auch schwierig zu ''ahnden '' möchte ich meinen. Wäre mir auch neu, dass man Eltern dafür zur Rechenschaft ziehen würde, weil Sie dysfunktional erzogen haben
Und trotzdem liegt die Ursache meiner Diagnose eben darin begründet und ist somit - Gewalt . und deswegen habe ich die URsache meiner Einschränkungen auch so angekreutzt beim GdB Antrag.
Muss ich jetzt einen Antrag stellen Opferentschädigung ? Hat das hier jemand gemacht ? Ich möchte meinen GdB nicht dadurch verringern, indem ich keinen Antrag stelle.
Danke für Antworten
Vor 42 Minuten •
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