Arbeitslosengeld 1 abgelehnt! Ist das korrekt so?

uniquenessy
Hallo ihr Lieben,

pünktlich zu meinem Geb. hat mich heute ein Brief des Arbeitsamtes erreicht, aus dem hervorgeht, dass sie meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 ablehnen.
Wie ihr wisst bin ich seit 3.9 in einer Umschulung, meine zuständige Rehaberaterin der Agentur für Arbeit hat vorher mit zwei Kollegen geprüft, ob ich einen Anspruch habe.
Deshalb fiel ich natürlich heute aus allen Wolken, damit hätte ich nu überhaupt nicht gerechnet.
Grund der Ablehnug, ich bin in den letztebn 24 Monaten, keine 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen.
Ne, ich war ja auch 14 Monate krank geschrieben.
Noch frecher finde ich, dass das Schreiben ganz ohne Namen des Bearbeiter im Briefkopf kam und mit einer Unterschrift, da wären x. noch viel gewesen.
Hat einer ne Ahnung, ob das rechtens ist, was die da gerade betreiben?

Gruß
Uni

25.09.2010 08:25 • #1


M
Hallo Uni,

ich würde sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und diesen schriftlichen Widerspruch am Montag persönlich einreichen und mir erklären lassen, wie man zu dieser Behauptung kommt.

Wenn du da nichts erreicht, würde ich den VDK einschalten. Die 5,00 Euro Mitgliedsbeitrag/Monat lohnen sich dann auf jeden Fall bzw. wenn du RechtsV hast, die das abdeckt, einen Anwalt einschalten.

25.09.2010 10:16 • #2


A


Hallo uniquenessy,

Arbeitslosengeld 1 abgelehnt! Ist das korrekt so?

x 3#3


S
Hallo Uni,

hast Du denn, bevor Du krank geschrieben wurdest, in einem Arbeitsverhältnis gestanden?
Und wenn ja, stehst Du trotz Umschulung immer noch in diesem Arbeitsverhältnis oder wann hat es geendet?

Denn dann hätte ich ja auch kein ALG 1 bekommen dürfen.
Ich wurde am 14.01.2008 krank geschrieben, am 13.07.2009 ausgesteuert und habe dann nach § 125 SGB Arbeitslosengeld 1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung erhalten.
ich habe ja dann von dem Zeitpunkt der Aussteuerung gerechnet die letzten 2 Jahre vorher auch keine 12 Monate gearbeitet. Allerdings stand ich damals noch in einem Arbeitsverhältnis. Vielleicht ist das ja der Unterschied.

Komisch ist allerdings wirklich, dass Deine Rehaberaterinnen nach Prüfung sicher waren, dass Dir ALG 1 zusteht und Du jetzt die Ablehnung bekommst.

Wenn man eine Umschulung über die DRV macht, bekommt man ja auch nicht nur die Kosten der Umschulung bezahlt, sondern zusätzlich noch Übergangsgeld zum Leben.
Das müsste doch dann bei einer Umschulung über die AA genauso sein.

Ich kann also mag nur zustimmen, am besten sofort erst mal Wiederspruch einlegen. Das kannst Du erst mal ohne Begründung machen, und kannst schreiben, dass Du die Begründung nachreichst. In der Zeit kannst Du Dich ein bisschen schlau machen. Es gibt glaube ich außerhalb der AA kostenlose Hotlines, wo Du Dein Anliegen in Arbeitsamtsfragen schildern kannst und entsprechend dazu beraten wirst. Das hatte ich auch mal in Anspruch genommen, weiß aber gerade nicht mehr die Tel. Nr. bzw. den Namen der zuständigen Stelle. Ich schaue aber mal in meinen Unterlagen nach und wenn ich´s finde, dann schicke ich es Dir noch, wenn gewünscht.

26.09.2010 14:46 • #3


uniquenessy
Hallo ihr Beiden,

ich werde heute mal beim Amt vorfahren und mich später noch zur Gewerkschaft begeben.
Ich habe vor den ca. 14Monaten Krankengeld gearbeitet und zwar 1,5 Jahre.
Gekündigt wurde ich in meiner Krankheit, stehe also heute in keinem Arbeitsverhältniss mehr.

Meld mich später mit News..
Danke.
Uni

27.09.2010 06:43 • #4


uniquenessy
Hallo,

ich bin also gleich nach der Schule zum Amt und habe da zum Glück auch meine Rehaberaterin getroffen, die sich auch sofort Zeit für mich genommen hat.
Ihr kommt das auch spanisch vor, sie hat auch noch mal mit einem Kollegen abgesprochen, der das auch für falsch hält.
Nun will sie das für mich bis Mi regeln.
Das werde ich jetzt erstmal abwarten und sonst ggf. noch mal die Gewerkschaft, den VDK oder einen Anwalt zu Rate ziehen.

Ich werde wieder berichten
Gruß
Uni

27.09.2010 12:00 • #5


uniquenessy
Hallo Leute,

die Agentur ist ein Fehler unterlaufen
Ich bekomme einen Aufhebungsbescheid über die Ablehnung und dann die Neuberechnung.
Hoffe, dass weil die Akte jetzt schon mal oben liegt, auch schnell berechnet wird..

Gruß
Uni

30.09.2010 16:34 • #6


Schneefrau2009
Hallo Uni,

super, dann ist ja alles wieder ok, habe Dir ganz fest die Daumen gedrückt. Hätte mich auch gewundert, wenn das richtig gewesen wäre....


Liebe Grüße
Schneefrau

30.09.2010 16:55 • #7

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