Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bekommen

N
Hallo, kann mir jemand sagen woher man denn wissen soll, dass man sich 3Monate vor Ablauf eines befristeten 2 Jahres Vertrag beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll?

(Ich habe eine Sperrzeit für s Arbeitslosengeld bekommen weil ich mich 2 Monate vor drohender Arbeitslosigkeit gemeldet habe anstatt 3 Monate. Nun frage ich mich woher ich das hätte wissen sollen? Ich war ja vorher noch nie arbeitslos)

Danke euch im Voraus.

26.04.2013 11:45 • #1


N
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim Arbeitsamt zu informieren (§ 2 Abs. 2 lit. 3. SGB III).

Das habe ich gerade im Netz gefunden. Weiß jemand ob das so aktuell ist ?
Das hat mein ehemaliger Arbeitgeber nämlich nicht getan und es stand auch nichts im Arbeitsvertrag.

26.04.2013 11:50 • #2


A


Hallo Nani,

Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bekommen

x 3#3


G
Wie viel Sperrzeit hast du bekommen? M.W. sollte es nicht mehr als eine Woche sein. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob man ohne Anwalt und Aufwand da durch kommt. Schließlich gehört dieses Wissen schon fast zur Algemeinbildung.

26.04.2013 14:15 • #3


M
Hallo Nani,
Zitat:
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim Arbeitsamt zu informieren (§ 2 Abs. 2 lit. 3. SGB III).

bist du dir sicher, dass dein AG bei der Aushändigung des AV nicht einen schriftlichen Hinweis mit dazugelegt hatte, den du auch unterschrieben hast.

Wenn das nicht der Fall ist, solltest du den AG in die Pflicht nehmen.

26.04.2013 16:26 • #4


N
Hallo Mag, ja ich bin mir ganz sicher dass der Arbeitgeber mir auch kein extra Schreiben vorgelegt hat.
Heißt das ich solle diesen Grund beim Arbeitsamt nennen?

27.04.2013 09:03 • #5


M
Das würde ich auf jeden Fall machen. Ich gehe mal davon aus, dass das AA deinen AG anschreiben wird
und dann ist er ja in Beweispflicht, dass er dir das vorgelegt hat.

Wenn Du aber in der Gewerkschaft bzw. Rechtschutz hast, solltest du das über diese Schiene abklären lassen.

27.04.2013 09:30 • #6

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