Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld?

F
Ich habe seinerzeit Rentenantrag gestellt, wurde begutachtet, Widerspruch durch VDK, Anforderung zweier Gutachten meiner Fachärzte durch die Rentenkasse, ich warte nun auf einen Bescheid.

Da ich ausgesteuert wurde, wurde ich nun beim AA Moers zu einem Gespräch geladen seitens meiner Arbeitsberaterin, die mit mir das ärztliche Gutachten des AA durchsprechen wollte. Dieses Gutachten erfolgte nach Aktenlage.

Dies hier in Kurzform:

Nach vorliegenden Unterlagen sollten vollschichtig nur leichte bis gelegentlich mittelschwere Arbeiten verrichtet werden in überwiegend sitzender, gehender oder stehender Körperhaltung mit der Möglichkeit zum Bewegungswechsel. Gemieden werden müssen Tätigkeiten mit Heben und Tragen schwerer Lasten, langen Zwangshaltungen, häufigem Bücken und Knien sowie Klettern. Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit und psychische Belastungen können nicht gestellt werden. Unterbleiben müssen Tätigkeiten mit besonderem Zeitdruck sowie Wechselschicht.

Eine anhaltende Behinderung besteht und durch medizinische Maßnahmen kann lediglich eine Linderung … erwartet werden wg. Mittlerweile eingetretener Chronifizierung.


Die Arbeitsberaterin meinte, ich solle dieses Gutachten für nichts und niemanden verwenden, da ich mir damit sonst ein Eigentor schießen würde. Sie fragte weiterhin, ob ich bereits gekündigt habe, was ich vehement verneinte, und ich das auch nie tun würde, weil ich meinen Arbeitsplatz nicht verlieren wolle. Sie murmelte vor sich her, mein Fall sei eh dann anders zu „bewerten“. Ich wolle mich einfach nur melden, wenn ich die Rente bekäme oder irgend etwas habe sich verändert.

Nun bekam ich diesen Brief von der Bundesagentur für Arbeit, WESEL:

… nach den Feststellungen des ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leidungsunfähig. Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollsichtig arbeiten und stehen uns damit zur Verfügung.

Daher müssen Sie ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen (§311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Bitte informieren Sie Ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.


Was bedeutet das denn nun für mich, ich bin gerade ziemlich überfordert … was, wenn ich AUs zu meiner jetzigen Erkrankung einreiche, habe ich denn dann überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld??

FrolleinMau – restlos überfordert und fertig mit den Nerven …

26.03.2009 16:15 • #1


Albarracin
Experte

26.03.2009 18:46 • #2


A


Hallo FrolleinMau,

Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld?

x 3#3


F
Hallo, Wolfgang, nach einem sehr stressigen WE schaue ich heute hier vorbei und danke für deine prompte Beantwortung meiner Fragen. Eben auch der, dass ich lange nicht mehr hier war/bin. Ich weiß, ich bin niemanden Rechenschaft schuldig, jedoch in Anbetracht deiner Mühen möchte ich kurz schildern, wie ich mein Dasein gerade friste: ich heule nachts nicht nur den Mond an, sondern tagsüber auch die Sonne. Ein stetiger Kampf, ich habe das Gefühl, alles kommt auf einmal. Irgendwie ziehe ich im Moment alles an, was man nur anziehen kann. Trotz positiver Denkweise. Ich glaube, wenn ich die nicht hätte ... Man hat kaum Kraft, zu gesunden und dann halt die Dinge, um die man nicht weiß, die einen verunsichern, so wie diese AA-Geschichte. Und ich kann noch so darüber lesen, ich raffe es einfach nicht ... ich kopiere jetzt mal von Tascana hier herüber:

Re: Rentenantrag
von Albarracin » 21.09.2008, 13:56

Hallo tascana,

erst mal willkommen hier im Forum. Ich werde mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten:

Nach Ende des Krankengeldbezuges, ist wohl das Arbeitsamt zuständig.
Ja, gem. § 125 SGB III

Darf das Arbeitsamt mich dann auch zu einem Gutachter schicken?
Dürfen sie nicht, machen sie aber trotzdem

Sollte ich die teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen, muss ich dann noch halbtags in meine Verwaltung zurück (ging für mich gar nicht)?
Mit ärztlicher Bescheinigung mußt Du nicht

Sollte die Rente abgelehnt werden, muss ich dann kündigen
Nein

oder kann ich weiterhin beim Arbeitsamt gemeldet bleiben?
Ja, aber die AA versucht immer wieder, Kranke widerrechtlich zur Kündigung zu drängenTschüß

Wolfgang
Albarracin
Moderator


und dieses aus dem anderen Posting:

Die AA darf keine eigene medizinische Begutachtung machen, wenn Du unter den § 125 fällst, sondern muß die endgültige, rechtskräftige Entscheidung der DRV abwarten. Insoweit ist das Ganze durchaus anfechtbar.




Ok, soweit habe ich das - glaube ich - verstanden. Ich müßte jetzt Widerspruch beim AA einlegen mit Hinweis auf den besagten §? Mir sagte jemand, wenn ich das tun würde, würde man mir die Zahlung des Arbeitslosengeldes SOFORT einstellen und wenn das passiert, Gott, dann weiß ich nicht mehr, wie es hier weitergehen sollte ... zumal ich auch keine Rücklagen, nichts habe ... Oder soll ich mit der Angelegenheit zum VDK? ... Ich hatte eigentlich vor, meiner Arbeitsberaterin eine Email zu senden mit dem Hinweis auf diesen Paragraphen ... ich habe nur wirklich Angst, irgend etwas verkehrt zu machen ....

Ich weiß einfach nicht, wie ich mich zu verhalten habe ... und hoffe, du bist nicht allzu angenervt von meiner Fragerei ...

Gruß
Angelika, mauer als mau

30.03.2009 12:29 • #3


M
Hallo Angelika,

da Du Mitglied im VDK bist, würde ich mich dort rechtlich beraten lassen bzgl. Deines Problemes mit dem AA. Wolfgang ist z.Z. nicht erreichbar und Ich selbst kann Dir leider dazu keinen Rat geben.

Schöne Grüße
mag

30.03.2009 14:42 • #4


Albarracin
Experte

31.03.2009 17:10 • #5


F
Hallo, Wolfgang ... das werde ich wohl auch tun, nächsten Dienstag habe ich einen Termin ... denn nicht nur die AA-Geschichte ist schiefgegangen, ich bekam heute Mitteilung, dass mein Rentenantrag abgelehnt wurde ... mit einer Begründung, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Beide Fachärzte haben mir glaubhaft versichert, sie würden alles dran setzen, dass ich die Rente erhalten würde. Sie mußten beide ein Kurzgutachten abgeben. Heute bekam ich die Ablehnung, dass medikamententechnisch noch nicht alles probiert wurde, um eine Gesundung zu erlangen, denn dadurch sei eine Besserung zu erwarten und ich könne auf jedem Fall dem Arbeitsmarkt mit sechs Stunden täglich, fünf mal die Woche zur Verfügung stehen und die Befunde der Fachärzte in deren Gutachten wären damit bestätigt (???) … obwohl auch eine Chronifizierung anerkannt wurde ... ich verstehs einfach nicht ...

Wie es in mir aussieht, brauche ich sicherlich nicht zu schreiben ... dir wieder mal meinen Dank ...

Trotz alle dem allen ein schönes und ruhiges WE

Angelika

04.04.2009 18:42 • #6


F
Hallo, hier ein kurzer Sachstandsbericht:

Ich war heute beim VDK, es wird nun beim Sozialgericht geklagt. Ich sagte dem Sachbearbeiter, dass ich enttäuscht sei, denn lt. Bescheid der Rentenversicherung, habe ich ja nicht medikamentös alles ausgereizt. (Ist man eigentlich dazu verpflichtet?? Ich bin doch kein Versuchskaninchen) Er meinte, das könnte nur an Aussage eines Facharztes liegen. Weiterhin sagte ich ihm, dass ich mich eh nicht Ernst genommen fühle, keinen würde z. B. mein Schmerztage- und Beschwerdetagebuch wahrnehmen. Darauf meinte der Herr vom VDK, dass wir genau dieses, weil es ja schon seit 2006 geführt würde, als Gegenstand des Verfahrens hinzufügen würden und das hätte dann auch gute Chancen. Viele Richter würden sich hier die Zeit nehmen, darin zu lesen, damit habe er Erfahrungen (auch bei Migränepatienten). Weniger Chancen habe man, wenn man mit so einem Tagebuch mitten im Verfahren beginne.

Nun, dann werde ich jetzt auch hier geduldig zuwarten, mir bleibt ja eh nichts anderes übrig ...

Dann sprach ich ihn auf den besagten § 125 III an, dazu sah er sich die Bescheide an und meinte, ich solle jetzt erstmal alles so laufen lassen. Wenn das AA mir eine Stelle zuweisen würde (was er nicht glaube, dass das passieren wird, rein aus seiner Erfahrung mit unserem AA), würden wir erneut beraten. Ich sagte ihm, dass ich doch dann gezwungen sei, meine Stelle zu kündigen. Das würde ich nicht tun, da ich im öffentlichen Dienst sei. Und er schüttelte den Kopf und sagte, dazu würde es auch nicht kommen, ich solle einfach entspannt sein. Wir reagieren erst, wenn das AA erneut an mich herantreten würde (außerdem gäbe es ja viele Möglichkeiten, sich einer neuen Stelle zu entziehen schon in Form der Bewerbung - ja, ich weiß ja, was er meint, nur ich weiß nicht, ob ich das kann) .... nun habe ich ein relativ ruhiges Gefühl und hoffe, dass das jetzt mal für eine Weile so bleibt.

LG
Angelika

07.04.2009 12:19 • #7


M
Hallo Angelika,

es ist doch gut, dass Du jetzt rechtliche Unterstützung vom VDK hast.
Das nimmt Dir die Unsicherheit, wie Du weiter vorgehen sollst und Du
kannst Dich wirklich entspannt zurücklegen.

Schöne Grüße
mag

07.04.2009 12:25 • #8


F
Soviel zum Thema Gerechtigkeit:

Gerade rief mich eine Bekannte an, die ihre EU-Rente mit Bescheid von heute erhält. Das machte mich total fassungslos. Ich bin seit Jahren in klinischer (3 Monate) und therapeutischer Behandlung (fünf Jahre) wg. mehr Erkrankungen als sie und sie stellt den Rentenantrag, wird begutachtet und ist fertig. Sie war dieses Jahr sechs Wochen in der Tagesklinik und macht seit zwei Jahren Therapie. Wo ist denn da die Gerechtigkeit? Als ich seinerzeit davon sprach, dass die Ärzte meinen, ich bräuchte eine Auszeit, sagte sie zu mir, sie könne auch nicht mehr. Ihre Therapeutin sagte damals, dass sie mit diesen Diagnosen kaum eine Chance auf EU-Rente habe.

Sie ist wg. Erschöpfungssyndrom (habe ich auch) seinerzeit Arbeitsunfähigkeit geschrieben worden, dazu kamen die Eßsucht (habe ich auch) und Traumasymptomatik in der Kindheit (habe ich auch), schwere Depressionen (hatte ich auch). Was sie nicht hat, ist der psychosomatische Ganzkörperschmerz. Sie ist bis Ende 2011 berentet.

Dazu habe ich vorhin eine Ansage bekommen: man sagte mir, dass das kein Lotteriespiel sei, so empfinde ich das langsam, sondern meine Freundin mit ihren Diagnosen in zwei Jahren, sprich 2011, wenn die EU-Rente ausläuft, keine Chance hat auf Verlängerung, außer sie kann nachweisen, dass es chronifiziert ist. Mit einer Depression, die medikamentös behandelt wird und evtl. fehlenden regelmäßigen Arztbesuchen bestünde eh keine Aussicht auf Verlängerung. So sei sie nach zwei Jahren wieder in der Lage, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Viele würden nach einer Auszeit wieder arbeiten können.

All die, die wie ich, schon chronifiziert seien im Krankheitsbild, kriegen deshalb Ablehnungen, weil nämlich klar ist, dass es keine Aussicht auf Besserung gibt und so mit von vorne herein klar ist, dass man in die Berentung käme bis zur Altersrente. So lehnt man diese Fälle ab und läßt sie aufgeben, bzw. kämpfen ...

Was daran nun richtig ist, weiß ich nicht ... aber eine spannende Denkweise, hm?

Viele Grüße
Angelika, völlig überreizt was das Thema EU-Rente anbetrifft ....

16.04.2009 21:04 • #9


F
Ich habe noch eine weitere Frage, die Bekannte bekommt ja nun ihre EU-Rente. Man sagte ihr bei einem Integrationsdienst, sie müsse jetzt aber noch ihre kirchliche Zusatzrente aktivieren, die würde sie auch erhalten? Ist das richtig so? ... ich habe nämlich auch seit 10 Jahren eine solche, gab das auch beim Rentenantrag an, dort sagte man mir jedoch, die zusätzliche Rente würde außen vor bleiben, ebenso habe ich eine Riesterrente ...

17.04.2009 14:10 • #10


Albarracin
Experte

17.04.2009 14:23 • #11


F
Ok, das ist logisch, woher soll die DRV das wissen, nur: ich hatte das beim Antrag seinerzeit angesprochen und der Sachbearbeiter sagte mir, dass diese Renten nicht zum Zuge kommen würden ....

Vielen Dank, Wolfgang ...

17.04.2009 15:41 • #12


A


Hallo FrolleinMau,

x 4#13


F
Meine Arbeitsberaterin hat mich gerade angerufen, wie es mir ginge, fragte sie. Ich erzählte ihr, dass ich jetzt vor dem Sozialgericht klagen würde. Gleichzeitig fragte ich sie bei dieser Gelegenheit, wie ich das Schreiben des AA werten solle, das ich oben zitiert habe. Ich fragte sie, ob ich allen Ernstens Stellenangebote bekommen würde, dann sei ich doch gezwungen, meine Stelle zu kündigen. Sie sagte mir darauf hin, ich solle ganz gelassen bleiben, es handele sich um eine reine Formsache. Ich würde keine Stellenangebote bekommen, da ich einen Job habe. Beim Arbeitsamt müsse man das aber rein aus organisatorischen Gründen so führen, ich solle mich nicht aufregen. Sie würde nur immer nachfragen, wie weit es mit der Rente sei. Ansonsten könnte ich mich beruhigt zurücklehnen.

Ich hoffe dann mal, dass das alles so stimmt, was die Guteste mir sagte (beim persönlichen Gespräch war sie zunächst erst total distanziert, das hat sich dann aber im Laufe des Gespräches, als sie von meiner Geschichte hörte, verändert, deshalb denke ich schon, dass ich zu dieser Frau Vertrauen haben kann) ....

LG
Angelika

20.04.2009 11:43 • #13

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