FrolleinMau
Da ich ausgesteuert wurde, wurde ich nun beim AA Moers zu einem Gespräch geladen seitens meiner Arbeitsberaterin, die mit mir das ärztliche Gutachten des AA durchsprechen wollte. Dieses Gutachten erfolgte nach Aktenlage.
Dies hier in Kurzform:
Nach vorliegenden Unterlagen sollten vollschichtig nur leichte bis gelegentlich mittelschwere Arbeiten verrichtet werden in überwiegend sitzender, gehender oder stehender Körperhaltung mit der Möglichkeit zum Bewegungswechsel. Gemieden werden müssen Tätigkeiten mit Heben und Tragen schwerer Lasten, langen Zwangshaltungen, häufigem Bücken und Knien sowie Klettern. Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit und psychische Belastungen können nicht gestellt werden. Unterbleiben müssen Tätigkeiten mit besonderem Zeitdruck sowie Wechselschicht.
Eine anhaltende Behinderung besteht und durch medizinische Maßnahmen kann lediglich eine Linderung … erwartet werden wg. Mittlerweile eingetretener Chronifizierung.
Die Arbeitsberaterin meinte, ich solle dieses Gutachten für nichts und niemanden verwenden, da ich mir damit sonst ein Eigentor schießen würde. Sie fragte weiterhin, ob ich bereits gekündigt habe, was ich vehement verneinte, und ich das auch nie tun würde, weil ich meinen Arbeitsplatz nicht verlieren wolle. Sie murmelte vor sich her, mein Fall sei eh dann anders zu „bewerten“. Ich wolle mich einfach nur melden, wenn ich die Rente bekäme oder irgend etwas habe sich verändert.
Nun bekam ich diesen Brief von der Bundesagentur für Arbeit, WESEL:
… nach den Feststellungen des ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leidungsunfähig. Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollsichtig arbeiten und stehen uns damit zur Verfügung.
Daher müssen Sie ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen (§311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Bitte informieren Sie Ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.
Was bedeutet das denn nun für mich, ich bin gerade ziemlich überfordert … was, wenn ich AUs zu meiner jetzigen Erkrankung einreiche, habe ich denn dann überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld??
FrolleinMau – restlos überfordert und fertig mit den Nerven …