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Arzt weiss nicht was in Stellungnahme rein muss

N
Für einen zweiten Versuch, dann hoffentlich mit Erfolg:


Der Psychiater bei dem ich seit 2,5 Jahren in Behandlung bin, ist noch sehr jung.
Auf seinem Gebiet ist Er gut, jedoch fehlt ihm nach eigenen Angaben die Erfahrung,
was bei fachärztlichen Stellungnahmen für das Integrationsamt drin stehen muss, damit
ein Antrag auf Schwerbehindertenstatus auch gewisse Erfolgsaussichten hat.

Bei meinem letzten Arztbesuch haben wir über das Thema noch einmal gesprochen. Er hat mir
zu Verstehen gegeben, dass Er mich sehr wohl darin unterstützen möchte, dass zumindest
eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten Erfolg hat.

Aufgrund seiner nicht vorhandenen Erfahrung auf diesem Gebiet hat mir mein Arzt die Adresse
von einem Integrationsfachdienst in der Nähe mitgegeben, um mich
hier beraten zu lassen, damit ein Antrag auf Schwerbehinderung Erfolg hat?!?
Ich solle mich hier informieren, was Er dort rein schreiben kann. und diese Informationen
ihm zukommen lassen.

Die Frage für mich ist nur, ob ich da für eine entsprechende Beratung richtig aufgehoben bin?
Denn eigentlich weiß man ja, dass staatliche Stellen erst einmal ALLES tun, um entsprechende
Erfolgsaussichten zu minimieren.
Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, HIER zu fragen. . . !

Bei meinem Erstantrag, der abgewiesen wurde. hat mein Arzt lediglich leichte depressive Episode
rein geschrieben, und den Zusammenhang mit der Schichtarbeit erwähnt.
( von der Schichtarbeit bin ich weg, aber trotzdem weiter in Behandlung! )
Nach meinen Recherchen sollte für einen erneuten Antrag sinngemäß drin stehen:
Seit Anfang 2018 fortlaufende depressive Episoden mit Dauermedikation XY
Das Ganze textlich noch etwas ausgeschmückt, damit müsste man eigentlich zumindest
eine Gleichstellung durch bekommen.

Siehst Ihr das auch so?
Was für ein Antragsformular brauche ich hierfür?
Ich habe im Internet verschiedene gefunden ( Erstantrag ist ja wohl falsch? ).
----Ich komme aus Niedersachsen, ich weiß nicht ob die Anträge bei den Bundesländern
voneinander abweichen-----------

Danke für Eure Einschätzung!

28.09.2020 14:45 • #1


Kate
Hallo Niedersachse,
ich frage mich in letzter Zeit des Öfteren, ob Depressionen wirklich mit einer Schwerbehinderung gleichzustellen sind?
Ich möchte es nur ganz sachlich anmerken.
In Deutschland waren letztes Jahr 5,3 Millionen Menschen an Depressionen erkrankt. Würden die denn alle einen Behindertenausweis erhalten?

Mit körperlich schwerwiegenden Begleiterkrankungen keine Frage, aber alleinig mit Depressionen?

Mir stellt sich dabei öfters die Frage, ob es überhaupt noch einen gesunden Menschen auf Arbeit gibt.
Wir sind ein sehr integratives Unternehmen, Rollstuhl, fehlende Gliedmaßen, Krebserkrankungen etc. aber alleinig Depressionen finde ich seltsam.
Ich weiß auch, Depressionen in ihrer schwerwiegenden Form sind mehr als nur übel, aber was nützt mir da der Ausweis? Außer vielleicht dem Kündigungsschutz, aber wenn sie einen loswerden wollen gibts immer Wege.

Dennoch wünsche ich Dir ganz viel Erfolg.
LG Kate

Ich hoffe niemanden auf den Schlips getreten zu sein. Depression ist eine schwere Krankheit. Oftmals (und ich erlebe es in Tageskliniken) fehlt einigen Menschen einfach nur Struktur und eine Aufgabe. Aber schwarze Schafe hats immer dabei.

28.09.2020 15:07 • x 1 #2


A


Hallo Niedersachse,

Arzt weiss nicht was in Stellungnahme rein muss

x 3#3


N
Ich liege mit meinem Arbeitgeber -wegen der Erkrankung- in einem Rechtsstreit vor Gericht.
Und da kam vom Richter immer wieder die Frage, ob ich einen Schwerbehindertenstatus habe.
Im normalen Leben kann ich auf den Status gerne verzichten, ich lege da keinen Wert drauf.
Aber in dieser besonderen Situation scheint das doch von einiger Bedeutung zu sein.

Auch wenn mir das bei dem aktuellen Rechtsstreit vielleicht nicht hilft, für die Zukunft möchte ich
diesbezüglich gewappnet sein, einfach wegen des erweiterten Kündigungsschutzes.....

28.09.2020 15:20 • #3


Kate
Zitat von Niedersachse:
Und da kam vom Richter immer wieder die Frage, ob ich einen Schwerbehindertenstatus habe.


Verständlich, das macht es ihm auch einfacher.
Zitat:
Auch wenn mir das bei dem aktuellen Rechtsstreit vielleicht nicht hilft, für die Zukunft möchte ich
diesbezüglich gewappnet sein, einfach wegen des erweiterten Kündigungsschutzes.....

Was tust Du denn momentan gegen die Depression?
In der Regel ist dies ja zum Glück oftmals kein Dauerzustand. Und wenns Dir Monate, Jahre besser geht? Musst Du den dann abgeben? Oder wie läuft das?
LG

28.09.2020 15:28 • x 1 #4


Albarracin
Experte

28.09.2020 21:19 • #5

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