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Aufforderung zum Reha-Antrag § 51 SGB von Krankenkasse

C
Hallo zusammen,
ich werde mich in der nächsten Zeit noch genau Vorstellen aber ich bräuchte mal jetzt eure Hilfe!
Ich bin seit 13 Monaten arbeitsunfähig erkrankt und habe nach Paragraph 51 Abs 1 eine Aufforderung innerhalb der 10 Wochenfrist einen Reha Antrag zu stellen bekommen.
Das Gutachten vom MDK hat mein Psychiater.
Mein Psychiater rät mir in der 10 Wochenfrist einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu stellen und keinen Reha Antrag und ich bin damit aus verschiedenen Gründen einverstanden
Jetzt meine Frageich möchte nur wissen kann ich das machen und habe ich dann meine Pflicht gegenüber der Krankenkasse erfüllt und bekomme weiter Krankengeld nach der 10 Wochenfrist ?

Viele Grüße cappucino

15.02.2019 16:51 • x 1 #1


Albarracin
Experte

15.02.2019 17:37 • x 4 #2


A


Hallo cappucino71,

Aufforderung zum Reha-Antrag § 51 SGB von Krankenkasse

x 3#3


M
Sehr gut erklärt.Ich bin in ähnlicher Situation wenn auch erst seit 6 Monaten erkrankt, habe mich aber dennoch schon mit allen Eventualitäten beschäftigt und alles Greifbare dazu gelesen. Bevor ein Antrag auf Erwerbsminderung überhaupt angefasst wird muss man sich einer stationären Reha unterziehen.

15.02.2019 20:56 • #3


C
Reha habe ich schon gemacht und arbeitsunfähig entlassen.Aktueller Status Fehlende Reha Fähigkeit bei einer negativen Erfolgsprognose.

15.02.2019 21:12 • x 1 #4


M
Ahh okay, ich kenne mich mit diesem Amtsdeutsch nicht aus aber das klingt ja wie: Wurde schon probiert und ist nicht erfolgsversprechend Das müsste dann ja doch sogar förderlich sein beim Antrag auf Erwerbsminderung.

15.02.2019 21:18 • x 1 #5


C
Wäre es nicht so wenn ich einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stelle und die DRV wäre der Meinung ich müsste doch eine Reha machen das ich dann auch ein Wunsch und Wahlrecht über den Ort habe oder werde ich dann zu einer Besenkammer gezwungen?

16.02.2019 11:21 • x 1 #6


Albarracin
Experte

16.02.2019 15:06 • x 1 #7


C
Alles klar dann werde ich mit meiner Krankenkasse sprechen wegen der ersatzweise Stellung eines Rentenantrages und die  ausdrückliche vorherige schriftliche Einverständnis der Krankenkasse anfordern damit mein Krankengeld weiter läuft .

16.02.2019 16:06 • #8


Albarracin
Experte

17.02.2019 12:24 • x 1 #9


C
Hallo,
welches gewisses Restrisiko meinst du genau ?

17.02.2019 12:34 • #10


Albarracin
Experte

17.02.2019 17:47 • x 1 #11


A


Hallo cappucino71,

x 4#12


C
Alles klar Vielen Dank für die Antworten !

17.02.2019 17:51 • x 1 #12

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