Experte
Hallo,
nur noch mal zur Klarstellung:
Du hast von Deiner Krankenkasse eine Aufforderung gem. § 51 Abs. 1 SGB V bekommen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.htmlDann bringe mal bitte Deinem Psychiater schonend bei, daß Du genau das, einen Reha-Antrag, und nicht irgendwas anderes stellen
mußt!Sonst wird nämlich nach Ablauf der 10-Wochen-Frist sofort und auf der Stelle Dein Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung gestrichen.
Sollte die Krankenkasse tatsächlich wollen, daß der Reha-Antrag gem.§ 116 Abs. 2 SGB VI in einen Rentenantrag umgedeutet werden soll, dann brauchst Du für die
ersatzweise Stellung eines Rentenantrages das
ausdrückliche vorherige schriftliche Einverständnis der Krankenkasse. Der Kasse ist es nämlich untersagt, Dich zu einem Rentenantrag aufzufordern.
Es wird Dir aber idR nicht helfen, weil dann die DRV selbst in den allermeisten Fällen bei Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung erst mal eine Reha anordnet. Auch das sollte ein Facharzt für Psychiatrie, aber auch ein psychiatrischer Psychotherapeut eigentlich wissen.
Nutze also die Frist so, daß Du nach einer kompetenten, schnuckeligen Reha-Klinik suchst
(Suchmaschine und Hinweise hier:
medizinische-berufliche-reha-kur-und-umschulung-t17895.html)
damit Du Dein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht gem. § 8 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.htmlgeltend machen kannst und nicht irgendwo in einer Besenkammer landest, die gerade zufällig frei ist.
Und dann machst Du Dir noch mal Gedanken über die Stärken und Schwächen Deines Psychiaters. SGB gehört offensichtlich nicht dazu.
15.02.2019 17:37 •
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