Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?

J
Hallo ihr Lieben,

Im Juni wurde meine befristete Berentung in eine unbefristete umgewandelt. Laut Manteltarifvertrag endet damit automatisch das Arbeitsverhältnis.

Nachdem ich den Bescheid weitergeleitet habe und sich mein Arbeitgeber nicht bei mir gemeldet hat, habe ich, wie mir damals geraten wurde, meine Ansprüche geltend gemacht, auch um keine Fristen zu versäumen. Daraufhin wurde mir nur mitgeteilt, dass man sich nach Prüfung der Sachlage in den nächsten Tagen bei mir meldet. Nach zwei weiteren schriftlichen Nachfragen meinerseits kam gestern ein dicker Brief.

Mir wurde ein Arbeitszeugnis zugesandt, dass ich nochmal genauer unter die Lupe nehmen werde zwecks der verwendeten Formulierungen. Dort steht aber auch, dass ich auf eigenen Wunsch die Firma verlasse. Stimmt zwar nicht wirklich, aber vielleicht sollte ich das gar nicht bemängeln.

Vielleicht kann ich ja in ein paar Jahren wieder halbtags irgendwo im Berufsleben Fuß fassen. Oder soll ich auf eine andere Formulierung pochen? Will natürlich nicht unbedingt, dass die Rente erwähnt wird.

Was ich aber interessant finde ist, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll und ich auf mögliche Konsequenzen (Sperrzeiten) hingewiesen werde.

Ich verstehe das nicht, kennen die ihren eigenen Tarifvertrag nicht? Soll ich das jetzt einfach unterschreiben oder was meint ihr?

Liebe Grüße von Juni

22.12.2012 21:12 • #1


M
Hallo Juni,

ich kenne mich mit den Gesetzen und Verträgen nicht aus aber so einfach unterschreiben würde ich überhaupt nichts. Da würde ich erst Erkundigungen einziehen bei der ARGE, beim VdK oder evtl. bei einem Anwalt.

23.12.2012 12:19 • #2


A


Hallo Juni,

Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?

x 3#3


L
ich weiß auch nichts genaues , nur soviel,
einen Aufhebungsvertrag sollte man n i e unterschreiben!
Mach dich erst kundig!

frohe Weihnachten!

lg liesl

23.12.2012 17:35 • #3


J
Danke für eure Antworten. Ich werde auf keinen Fall etwas voreilig unterschreiben. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Arbeitsvertrag aufgrund der vollen unbefristeten Rente laut Gesetz endet. Daraufhin habe ich meine Ansprüche geltend gemacht, damit diese nicht verfallen.

Aber Aufhebungsvertrag und eventuelle Sperrzeiten und dass ich auf eigenen Wunsch gehe, passen damit nicht wirklich zusammen. Mir wurde letztes Jahr ein Aufhebungsvertrag angeboten, den ich abgelehnt habe.
Eigentlich müsste das Arbeitsverhältnis doch nun automatisch enden (dachte ich zumindest und steht auch so im Tarifvertrag)....

Euch allen ein frohes Weihnachtsfest, Juni

23.12.2012 18:00 • #4


Trulla
Hallo Juni,

die Sperrzeit kann Dir doch egal sein, da Du ja kein Arbeitslosengeld 1 beantragen willst, sondern Rente erhälst, oder?
Außerdem wäre es für die Agentur für Arbeit auch kein Problem einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, sofern sonst die Kündigung seitens des AG ausgesprochen werden würde oder wenn Dein Arzt aus gesundheitlichen Gründen zur Kündigung rät! Aber das ist ja bei Dir nicht notwendig...

Was hättest Du denn gerne als Abschlussformulierung im Arbeitszeugnis? Ich finde, auf eigenen Wunsch am besten in Deinem Fall, falls Du Dich doch irgendwann irgendwo bewerben willst, alles andere könnte doch negativ ausgelegt werden!?
Wenn Du Rechtschutz versichert bist, dann lass da jemanden vom Fach draufgucken.

Schöne Weihnachten!

Gruß Trulla

23.12.2012 23:24 • #5


Albarracin
Experte

24.12.2012 18:47 • #6


J
Hallo Albarracin,

ich danke dir für die Beantwortung...jetzt bin ich gestärkt und weiß, wie ich weiter vorgehen werde. Ich werde nun eine Schlussabrechnung verlangen. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass bei einer Betriebsgröße von etwa 400 Beschäftigten, der AG nicht weiß was er tut und nachdem ich fast ein halbes Jahr für die Auszahlung meiner Mehrarbeitstunden kämpfen musste, traue ich ihm durchaus Trickserei bei der Abrechnung zu...oder eben einfach nur Unwissenheit.

Viele Grüße und ein entspanntes Rest-Jahr, Juni

27.12.2012 16:10 • #7


J
Hallo,

mein Arbeitsverhältnis ist nun endgültig aufgrund der unbefristeten Berentung beendet und Ende des Monats werde ich meine Urlaubsabgeltung bekommen.

Wenn ich es richtig verstanden habe zählt dieses Einkommen bei der DRV als Hinzuverdienst, da mein Arbeitsverhältnis zu Rentenbeginn noch bestand und wird dem Monat angerechnet, indem es eingeht. Ich bekomme für knapp 55 Tage den Urlaub ausgezahlt. Das betrifft sowohl den Zeitraum des Krankengeldes als auch die Zeit der Nahtlosigkeit (Alg1) plus ergänzend Wohngeld.

Dem Wohngeldamt werde ich die Zahlung mitteilen, hier wird es bestimmt zu einer Rückforderung kommen.

Inwieweit (außer den Pflichtbeiträgen) kann es von den anderen beiden Stellen (Krankenkasse,AfA) zu Rückforderungen aufgrund der Urlaubsabgeltung kommen?

Wem sollte ich was mitteilen bzw. reicht die Meldung vom Arbeitgeber aus? Ich hätte gern mehr Klarheit.... Vielen lieben Dank, Juni

23.02.2013 23:00 • #8


M
Hallo Juni,

Zitat:
Ich bekomme für knapp 55 Tage den Urlaub ausgezahlt. Das betrifft sowohl den Zeitraum des Krankengeldes als auch die Zeit der Nahtlosigkeit (Alg1) plus ergänzend Wohngeld.
diesen Urlaub bekommst du ausgezahlt, weil du nicht mehr arbeitsfähig bist und hat doch nichts mit deinem Bezug von Krankengeld bzw. ALG 1 bzw. Wohngeld zu tun. Du hast die Bezüge erhalten, als du kein Einkommen hattest und diese Urlaubsgeldauszahlung erhälst du doch erst jetzt, wo du diese Bezüge nicht mehr erhälst.

Meiner Meinung nach, brauchst du das niemanden mitzuteilen, außer bei deiner Einkommenssteuer dem Finanzamt.

23.02.2013 23:20 • #9


J
Hallo mag,

vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich bezüglich AfA und Krankenkasse nichts unternehmen. Wohngeld ist aber definitiv relevant, da ich es weiterhin beziehe und die Zahlung als Einkommen zählt. Ich bin nun mal gespannt, ob die Urlaubsabgeltung tatsächlich auch rentenschädlich ist, inzwischen habe ich ein Urteil vom letzten Jahr gefunden, wo genau dies verneint wird.
einen schönen Sonntag, Juni

24.02.2013 08:26 • #10


Albarracin
Experte

26.02.2013 13:13 • #11


J
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort. Das hört sich ja nicht so gut an, hoffentlich bleibt am Ende noch ein wenig für mich übrig...und nicht nur Ärger.

Grüße von Juni

27.02.2013 11:05 • #12


M
Hallo Wolfgang,

ich bin mir nicht im klaren, ob diese Urlaubsgeldauszahlung angerechnet werden muss, denn Juni würde das Urlaubsgeld doch erst ausgezahlt bekommen,
wenn sie nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht und somit wäre doch gar nicht ein zeitlicher Raum angesetzt.

27.02.2013 16:27 • #13


Albarracin
Experte

27.02.2013 17:00 • #14


M
Wolfgang, da soll noch einer durchblicken, aber du hast es - wie immer - verständlich herübergebracht.

DANKE

27.02.2013 17:23 • #15


J
Hallo ihr beiden,

ich gehe auch davon aus, dass die DRV die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst anrechnet. Damit wäre allerdings auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten. Würde das bedeuten, dass mir auch in den darauffolgenden Monaten die Rente gekürzt werden könnte?
Andererseits habe ich folgendes Urteil gefunden:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... nnr=12701
Das würde eher in die Richtung gehen, dass es sich um Ansprüche handelt, die vor der Berentung entstanden sind und eine Differenzierung, ob das Arbeitsverhältnis zu Rentenbeginn noch bestand oder nicht, unbedeutend ist?
Ich bin froh, dass nun die Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber geklärt ist, wäre nicht schön, wenn es jetzt wegen der Zahlungen noch Aufregung gibt....
Danke, Juni

27.02.2013 19:05 • #16


Albarracin
Experte

27.02.2013 19:26 • #17


A


Hallo Juni,

x 4#18


J
Danke Wolfgang, das klingt für mich einleuchtend. Gewerkschaftsmitglied bin ich zwar nicht, aber VdK- Mitglied...hätte also eine Anlaufstelle, Juni

27.02.2013 19:40 • #18

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