J
Juni
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Hallo ihr beiden,
ich gehe auch davon aus, dass die DRV die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst anrechnet. Damit wäre allerdings auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten. Würde das bedeuten, dass mir auch in den darauffolgenden Monaten die Rente gekürzt werden könnte?
Andererseits habe ich folgendes Urteil gefunden:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... nnr=12701
Das würde eher in die Richtung gehen, dass es sich um Ansprüche handelt, die vor der Berentung entstanden sind und eine Differenzierung, ob das Arbeitsverhältnis zu Rentenbeginn noch bestand oder nicht, unbedeutend ist?
Ich bin froh, dass nun die Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber geklärt ist, wäre nicht schön, wenn es jetzt wegen der Zahlungen noch Aufregung gibt....
Danke, Juni
ich gehe auch davon aus, dass die DRV die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst anrechnet. Damit wäre allerdings auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten. Würde das bedeuten, dass mir auch in den darauffolgenden Monaten die Rente gekürzt werden könnte?
Andererseits habe ich folgendes Urteil gefunden:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... nnr=12701
Das würde eher in die Richtung gehen, dass es sich um Ansprüche handelt, die vor der Berentung entstanden sind und eine Differenzierung, ob das Arbeitsverhältnis zu Rentenbeginn noch bestand oder nicht, unbedeutend ist?
Ich bin froh, dass nun die Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber geklärt ist, wäre nicht schön, wenn es jetzt wegen der Zahlungen noch Aufregung gibt....
Danke, Juni