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Andi1962
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Hallo zusammen!
Ich stehe mit meinem Problem dermaßen auf dem Schlauch,
dass ich euch jetzt mal um eure Meinung und Ratschläge fragen fragen muss.
Hier erstmal meine aktuelle Situation:
Ich bin 59 Jahre und leide schon seit längerem u.a. an Depressionen.
Deswegen wurde mir auch schonmal von 2014 bis Anfang 2019 eine befristete EM-Rente gewährt.
Gesundheitlich wurde es in der Zeit der Rente nicht besser und deshalb hatte ich einen Verlängerungsantrag gestellt.
Der wurde abgeschmettert und die anschließende Klage vorm Sozialgericht hatte ich zurückgezogen, nachdem der Gutachter sich auf der Seite von der Rentenkasse geschlagen hatte.
Ich habe dann weiter Arbeitslosengeld 1 bezogen und kurz darauf bin ich ins Krankengeld gerutscht.
Anfang November war nun das Krankengeld ausgeschöpft und ich wurde darauf ausgesteuert.
Da ich ja noch krankgeschrieben war und mir einige Behandlungen bevorstanden, habe ich auf anraten der Krankenkasse einen neuen Antrag auf die EM-Rente gestellt.
Anschließend habe ich die AfA über die Aussteuerung und über den Rentenantrag informiert.
Hier bin ich davon ausgegangen, dass hier diese Nahtlosikgeitsregelung für mich greift.
Darauf bekam ich einen Gesundheitsfragebogen vom ärztlichen Dienst.
Den habe ich ausgefüllt und den ärztlichen Dienst eine Schweigepflichtentbindung erteilt.
Letzte Woche teilte mir dann mein Kundenberater der AfA das Ergebnis vom ärztlichen Dienst das Ergebnis telefonisch mit.
Laut dem ärztlichen Dienst kann ich noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten.
Allerdings unter sehr vielen Einschränkungen.
Das Thema Nahtlosikgeitsregelung kam hierbei nicht zur Sprache.
Meine erste Frage an Euch!
Wenn ich erst einen Rentenantrag stelle und danach Arbeitslosengeld I beantrage,
Würde mir nicht dann direkt diese Nahtlosikgeitsregelung zustehen?
Bei mir ist es aber so, dass sich die AfA an der Feststellung vom ärztlichen Dienst hält,
meine laufende Arbeitsunfähigkeit keine Rolle mehr spielen und ich jetzt eine Widereingliederung unterzeichnen soll und mich dann auf bestimmte Stellenangebote bewerben muss.
Dann würde mich auch folgendes Interessieren:
Ich bin schon sehr lange in fachärztlicher Behandlung, einmal wöchentlich in psychologischer Behandlung und Anfang des Jahres war ich noch stationär in einer Klinik.
Mein Neurologe und Psychologe empfehlen mir die Tagesklink und sehen mich bis dahin erstmal nicht in Arbeit. Ich bin auch für die Tagesklink. Nur könnte das auf Grund von Corona noch ein langer Weg werden.
Alle drei Wochen sitze ich bei meinem Neurologen, der mir eine unveränderte,
Schwere depressive Episode und weitere Krankheiten diagnostiziert.
Mein Psychologe und das Krankenhaus sehen das genauso.
Darf der ärztliche Dienst so einfach meine Diagnose in einer leichten depressiven Episode umwandeln, obwohl mein Neurologe, Psychologe und die Klink das anders sehen?
Und hier kommt ja noch dazu, dass wie so typisch nach Aktenlage entschieden wurde.
Dann meine dritte und letzte Frage an Euch:
Nun bin ich ja ausgesteuert, aber nach wie vor krankgeschrieben.
Vermutlich wird sich daran auch erstmal nichts ändern.
Der ärztliche Dienst kommt ja zu einem ganz anderen Ergebnis als meine Fachärzte und ist der Auffassung, dass ich eben doch arbeiten könnte.
Dementsprechend muss ich mich auf Stellenangebote bewerben und meine Krankmeldungen spielen hier keine Rolle mehr.
Sicher könnte ich die weiterhin bei der AfA einreichen, aber dann besteht die Gefahr,
dass ich nach 6 Wochen wieder abgemeldet werde.
Von daher lasse ich das mal lieber.
Nun habe ich gelesen, dass man sich weiterhin krankschreiben lassen soll und die Krankmeldung dann aber nur bei der Krankenkasse einreichen soll.
Das wäre wohl von großer Bedeutung für mein Rentenantrag.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann holt sich die Rentenversicherung ein paar Infos bei der Krankenkasse und lässt diese dann in die Entscheidung miteinfließen.
Stimmt das auch so?
Lieben Dank für Eure Geduld und eure Meinungen zu meinem Problem!
Ich stehe mit meinem Problem dermaßen auf dem Schlauch,
dass ich euch jetzt mal um eure Meinung und Ratschläge fragen fragen muss.
Hier erstmal meine aktuelle Situation:
Ich bin 59 Jahre und leide schon seit längerem u.a. an Depressionen.
Deswegen wurde mir auch schonmal von 2014 bis Anfang 2019 eine befristete EM-Rente gewährt.
Gesundheitlich wurde es in der Zeit der Rente nicht besser und deshalb hatte ich einen Verlängerungsantrag gestellt.
Der wurde abgeschmettert und die anschließende Klage vorm Sozialgericht hatte ich zurückgezogen, nachdem der Gutachter sich auf der Seite von der Rentenkasse geschlagen hatte.
Ich habe dann weiter Arbeitslosengeld 1 bezogen und kurz darauf bin ich ins Krankengeld gerutscht.
Anfang November war nun das Krankengeld ausgeschöpft und ich wurde darauf ausgesteuert.
Da ich ja noch krankgeschrieben war und mir einige Behandlungen bevorstanden, habe ich auf anraten der Krankenkasse einen neuen Antrag auf die EM-Rente gestellt.
Anschließend habe ich die AfA über die Aussteuerung und über den Rentenantrag informiert.
Hier bin ich davon ausgegangen, dass hier diese Nahtlosikgeitsregelung für mich greift.
Darauf bekam ich einen Gesundheitsfragebogen vom ärztlichen Dienst.
Den habe ich ausgefüllt und den ärztlichen Dienst eine Schweigepflichtentbindung erteilt.
Letzte Woche teilte mir dann mein Kundenberater der AfA das Ergebnis vom ärztlichen Dienst das Ergebnis telefonisch mit.
Laut dem ärztlichen Dienst kann ich noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten.
Allerdings unter sehr vielen Einschränkungen.
Das Thema Nahtlosikgeitsregelung kam hierbei nicht zur Sprache.
Meine erste Frage an Euch!
Wenn ich erst einen Rentenantrag stelle und danach Arbeitslosengeld I beantrage,
Würde mir nicht dann direkt diese Nahtlosikgeitsregelung zustehen?
Bei mir ist es aber so, dass sich die AfA an der Feststellung vom ärztlichen Dienst hält,
meine laufende Arbeitsunfähigkeit keine Rolle mehr spielen und ich jetzt eine Widereingliederung unterzeichnen soll und mich dann auf bestimmte Stellenangebote bewerben muss.
Dann würde mich auch folgendes Interessieren:
Ich bin schon sehr lange in fachärztlicher Behandlung, einmal wöchentlich in psychologischer Behandlung und Anfang des Jahres war ich noch stationär in einer Klinik.
Mein Neurologe und Psychologe empfehlen mir die Tagesklink und sehen mich bis dahin erstmal nicht in Arbeit. Ich bin auch für die Tagesklink. Nur könnte das auf Grund von Corona noch ein langer Weg werden.
Alle drei Wochen sitze ich bei meinem Neurologen, der mir eine unveränderte,
Schwere depressive Episode und weitere Krankheiten diagnostiziert.
Mein Psychologe und das Krankenhaus sehen das genauso.
Darf der ärztliche Dienst so einfach meine Diagnose in einer leichten depressiven Episode umwandeln, obwohl mein Neurologe, Psychologe und die Klink das anders sehen?
Und hier kommt ja noch dazu, dass wie so typisch nach Aktenlage entschieden wurde.
Dann meine dritte und letzte Frage an Euch:
Nun bin ich ja ausgesteuert, aber nach wie vor krankgeschrieben.
Vermutlich wird sich daran auch erstmal nichts ändern.
Der ärztliche Dienst kommt ja zu einem ganz anderen Ergebnis als meine Fachärzte und ist der Auffassung, dass ich eben doch arbeiten könnte.
Dementsprechend muss ich mich auf Stellenangebote bewerben und meine Krankmeldungen spielen hier keine Rolle mehr.
Sicher könnte ich die weiterhin bei der AfA einreichen, aber dann besteht die Gefahr,
dass ich nach 6 Wochen wieder abgemeldet werde.
Von daher lasse ich das mal lieber.
Nun habe ich gelesen, dass man sich weiterhin krankschreiben lassen soll und die Krankmeldung dann aber nur bei der Krankenkasse einreichen soll.
Das wäre wohl von großer Bedeutung für mein Rentenantrag.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann holt sich die Rentenversicherung ein paar Infos bei der Krankenkasse und lässt diese dann in die Entscheidung miteinfließen.
Stimmt das auch so?
Lieben Dank für Eure Geduld und eure Meinungen zu meinem Problem!