Aussteuerung in Arbeitslosengeld 1 und dann Rente!

L
Hallo
Bin seiht 1972 in der Firma beschäftigt
Bin seiht Oktober 2009 Krankgeschrieben.Werde jetzt in April Mai ausgesteurt.
Bin noch nicht Gekünigt.Wollte wohl 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 in anspruch nehmen und dann in Rente.Bin Jetzt 60 jahre alt und habe 60 Prozent schwerbehinderung.
Die von der Reha in bad Kessingen haben in den Bericht geschrieben, Krank entlassen.Kann aber noch über 6 Stunden Arbeiten ,aber nur noch leicht und Mittelschwere Arbeit machen.
In meiner alten Firma kann ich nicht mehr zurück.Wenn ich da hinmüsste, dann müsste ich den ganzen Tag mit dem Besen Fegen.Weil Kündigen werden die mir nicht , weil ich schon zu lange da bin.
Meine Frage ist jetzt. Wie gehe ich nach der Aussteuerung weiter vor.Muß ich bei der Firma
Kündigen die 3 Monatige Stempelgeld sperre in Anspruchnehmen oder wie sollte das mann am besten machen
Mit freundlichen Grüßen
ludger

23.01.2011 14:18 • #1


M
Hallo Ludger,

wieso stellst du nicht schon jetzt einen Rentenantrag ? Da du 60 % Schwerbehinderung hast und 60 Jahre alt bist, hättest du doch die Möglichkeit, wegen deiner Schwerbehinderung schon mit 60 Jahren die Rente zu beantragen.

Hier bei DRV gibt es einen Rentenbeginnrechner : http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

Hier kannst du dich auch bei der DRV beraten lassen: http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

23.01.2011 18:14 • #2


A


Hallo lui50,

Aussteuerung in Arbeitslosengeld 1 und dann Rente!

x 3#3


L
Nein mit 60 Jahren und in rente , habe ich über 10 Prozent Weniger
Habe meine 60 Prozent erst seiht 2010
Wenn ich jetzt noch 2 Jahre Arbeitslosengeld kriege , und ich dann mit 62 ,5 Jahre in rente gehe, habe ich nur noch 1 Prozent weniger. Und da kann ich mit leben.
Aber wie kriege ich das am besten hin. Das arbeitsamt läßt mich bestimt nich so in ruhe.
Was kommt da wohl noch alles auf mich zu
mfg
lui

23.01.2011 18:32 • #3


S
Hallo lui,

Zitat von lui50:
Die von der Reha in bad Kessingen haben in den Bericht geschrieben, Krank entlassen.Kann aber noch über 6 Stunden Arbeiten ,aber nur noch leicht und Mittelschwere Arbeit machen.

Das verstehe ich nicht so ganz. Krank geschrieben heißt arbeitsunfähig. Und dann kann man eben nicht arbeiten.
Könntest Du das zum besseren Verständnis noch einmal erklären?

Zu Deiner Frage:
Wenn Du zum Zeitpunkt der Aussteuerung noch arbeitsunfähig bist, dann hast Du Anspruch auf ALG 1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Du musst dort Angaben über Gesundheitszustand machen und meist ist es so, dass Du dann zu einem Gutachter des medizinischen Dienstes der AA eingeladen wirst, der Deine Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit feststellen muss.
Sollte der auch feststellen, dass Du Arbeitsunfähigkeit bist, dann wirst Du wahrscheinlich vom AA aufgerufen werden, einen EU-Rentenantrag zu stellen. Denn das AA möchte ja auch nur ALG 1 für die Menschen bezahlen, die dem Arbeitsmarkt, wenn auch eingeschränkt noch zur Verfügung stehen.

Zitat von lui50:
In meiner alten Firma kann ich nicht mehr zurück.Wenn ich da hinmüsste, dann müsste ich den ganzen Tag mit dem Besen Fegen

Welche Tätigkeit hast Du denn dort ausgeübt?
Hast Du denn schon mal mit Deinem AG gesprochen, ob sie Dir eine leichtere Tätigkeit anbiten können?

23.01.2011 19:15 • #4


M
Hallo Ludger,

wenn du keinen Rentenantrag stellen willst, dann wirst du einen Antrag auf ALG 1 stellen müssen, aber stell dir das nicht so problemlos vor. Kenne Fälle, die aufgefordert wurden, im Monat mehrere Bewerbungen nachzuweisen.

Wie Sonnenblume schon geschrieben, wird das AA dich wahrscheinlich dann auch durch ihren Gutachter begutachten lassen und wenn man dann feststellt, dass du nicht mehr arbeitsfähig bist, wirst du nicht
umhin kommen einen EU-Rentenantrag zu stellen.

23.01.2011 20:18 • #5


L
Hallo
Bin 60 Jahre 60 Prozent schwerbedindert seit 2010 und habe ab dem 15 Lebensjahr ununterbrochen gearbeitet
Ich war in Bad Kissingen wegen Depression. Bin dort Krank Hingekommen und nach 7 Wochen Krank Endlassen worden
Der Bericht aus Bad Kissingen sagt Folgendes
Allerdings sind wie sektisch ,ob der 60 Jährige Patient noch im Berufsleben wider zurückkehrt.
Er ist über 6 Stunden belasbar
Sollte aber Tätigkeiten wie Stressbelastung , Zeitdruck ,Nachschicht , mit erhöter Anpassung , Umstellungs und Konzentrationsvermögen vermieden werden.
Wenn ich jetzt im April Mai Ausgesteuert werde und immer noch Krank bin auf Depression. Mein Arbeitsplatz auch noch nicht gekündigt ist, bekomme ich ja Arbeitslosengeld 1.
Wenn ich mit diesen bedingungen zum MAD muß , und mich gesund schreiben , stehe ich doch dem Arbeitsamt wider zu verfühgung.Und das Arbeitsamt könnte mich ja vermitteln.Nur der haken ist dabei, das ich bei der alten Firma wo ich nicht wider hin soll noch mein Arbeitsverhältnis besteht.
Kann och nicht Krank bei der alten Firma sein und beim Arbeitsamt gesund sein
mfg
lui

24.01.2011 10:59 • #6


M
Hallo Lui,

Zitat:
Er ist über 6 Stunden belasbar. Sollte aber Tätigkeiten wie Stressbelastung , Zeitdruck ,Nachschicht , mit erhöter Anpassung , Umstellungs und Konzentrationsvermögen vermieden werden.
da dich die Rehaklinik mit diesem Befund entlassen hat, wird es nicht einfach für dich werden so zu verfahren, wie du dir das vorstellst.

Du solltest dich mal beim AA beraten lassen, wie du weiter vorgehen kannst, wenn der AG dich nicht mehr mit diesen Einschränkungen beschäftigen kann. Ohne Abklärung mit AG und AA wird es nicht ohne Probleme gehen.

24.01.2011 17:21 • #7


L
Danke an alle .
Dann weiß ich schon so ungefähr was auf mich zukommt
mfg
lui

25.01.2011 09:36 • #8

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