Bekommt man Vergünstigungen oder Befreiungen bei Gleichstellung?

S
Hallo an Alle,

habe mal eine Frage ich habe die Gleichstellung bekommen bekommt man damit auch Vergünstigungen od. Befreiungen wie bei einen Schwerbehindertengrad od. ist das nur eine Hilfe bei der Jobsuche ?

LG

Silke

02.05.2008 18:04 • #1


M
Hallo Silke,

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:

besonderer Kündigungsschutz,
besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
Betreuung durch spezielle Fachdienste
jedoch nicht:

Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.


Bist du den auf der Suche nach einem Arbeitsplatz?


Grüße, Margret

02.05.2008 18:29 • #2


A


Hallo Silke65,

Bekommt man Vergünstigungen oder Befreiungen bei Gleichstellung?

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S
Hallo Magret,

das häng ganz davon ab was der RV-Träger sagt, ich musste einen Antrag auf berufl. Reha stellen u. bekomme evtl. morgen bescheid (ich darf dann anrufen u. nachfragen). Ich bin ex. Krankenschwester war jetzt Anfang dieses Jahr in ein Psychosomatischenklinik wg. meinen Depressionen da ich noch andere Beschwerden habe wie Rücken/Nackenschmerzen, Schwindel etc. wurden mir ein paar Einschränkungen auferlegt wie nicht mehr schwer heben/tragen, hocken/knien, über Kopf arbeiten, lange Strecken gehen etc.dadurch ist es noch schwerer in meinen Beruf etwas zu finden. Ich glaube nicht das ich eine Rente bekomme.
LG
Silke

04.05.2008 08:01 • #3


M
Und Silke, hast du was erfahren?

05.05.2008 15:19 • #4


S
Hallo Magret,

nein man kann mir immer noch nichts sagen da meine Akte immer noch nicht da ist soll jetzt mitte nächster Woche anrufen.
Gut ich habe noch ein bisschen Zeit eh mein Krankengeld ausläuft (Dez.08) aber eh ich mich verseh ist Dez. . Dann habe ich gehört das die Rentenversicherung eine Umschulung nur bis zum 42 ten Lebensjahr finanzieren ich werd dies Jahr 43 u. das sie auch nur eine einjährige Umschulung genehmigen, ich habe zwei Sachen die mich intressieren könnten aber die dauern 3 Jahre ok es gebe vielleicht noch eine dritte bloß das ist in Niedersachsen u. ich lebe in Schleswig-Holstein.

LG
Silke

06.05.2008 21:39 • #5

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