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BEM Gespräch

Mit180gen0
@Freigeist Es spricht aber auch nichts dagegen, am BEM teilzunehmen. Du musst ja nicht einmal den Grund deiner Krankheit nennen.
Es wird vermutlich eh nicht bei einem einzigen Gespräch bleiben.

16.07.2022 21:15 • #16


F
@Mit180gen0 ich habe ja absolut keine ahnung davon. Bzw. Wie oft das stattfinden kann/muss

16.07.2022 21:32 • #17


A


Hallo Freigeist,

BEM Gespräch

x 3#3


Mit180gen0
@Freigeist Prak­tisch ge­se­hen hat sich fol­gen­der Ab­lauf ein­gebürgert:

https://www.hensche.de

/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html#tocitem16
Am An­fang ei­nes BEM steht ein of­fi­zi­el­les Ein­la­dungs­schrei­ben des Ar­beit­ge­bers, in dem die Zie­le des BEM erläutert wer­den, die dar­an be­tei­lig­ten Gre­mi­en und Stel­len kurz vor­ge­stellt wer­den und die Da­ten­schutz-Maßnah­men erklärt wer­den. In dem Schrei­ben wird klar­ge­stellt, dass das BEM nur statt­fin­det, wenn der Ar­beit­neh­mer da­mit ein­ver­stan­den ist, und dass es von ihm abhängt, wel­che Stel­len bzw. Gre­mi­en be­tei­ligt wer­den (mit Aus­nah­me des Ar­beit­ge­bers oder ei­nes Ver­tre­ters, der im­mer da­bei sein muss).
Dann folgt ein kur­zes ers­tes BEM-Gespräch (falls der Ar­beit­neh­mer im Prin­zip mit dem BEM ein­ver­stan­den ist).
Dann wer­den je nach den Vor­schlägen der Be­tei­lig­ten wei­te­re Gespräche geführt, z.B. auf der Grund­la­ge von ärzt­li­chen Emp­feh­lun­gen oder von Vor­schlägen des Be­triebs­rats und/oder des Ar­beit­neh­mers, wie Ar­beits­auf­ga­ben, Ar­beits­abläufe, Ar­beits­zei­ten, der Ar­beits­platz oder/oder die Ar­beits­um­ge­bung geändert wer­den könn­ten.
Sch­ließlich wird das BEM mit ei­ner Ab­schluss-Erklärung be­en­det, die die Be­tei­lig­ten am bes­ten ge­mein­sam un­ter­zeich­nen. In der Erklärung wird fest­ge­hal­ten, ob Maßnah­men er­grif­fen wer­den sol­len, und falls ja, wel­che.

16.07.2022 21:47 • x 2 #18


F
Hallo erneut.

Ich weiß nun, das an dem Gespräch mein Chef und der Personalchef teilnimmt und eben wenn ich wünsche, die schwerbehindertenvertretung und oder der Betriebsrat...

Ich bin etwas verwirrt..Ist das genau so üblich? vor allem ohne Betriebsarzt? Oder ist das gängig?

Ich verstehe natürlich auch den grund...denn der arbeitgeber möchte ja das ich wiederkomme und ggf. Unterstützen wenn er kann.

Aber so recht weiß ich nicht was ich davon halten soll. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in diesem gespräch über seine Beschwerden sprechen möchte...(und ja ich weiß, das gespräch ist freiwillig...aber ja auch irgendwie nicht wenn man eine kündigung befürchten muss.)

Und vor allem suche ich ja selbst noch nach einer geeigneten therapie/medikament und warte auf die zusage der Reha. Ich halte dieses gespräch jetzt einfach für unnütz. Oder was sagt ihr dazu?

Natürlich möchte ich auch nicht öfters als nötig zu solch einem gespräch gehen.

24.07.2022 08:54 • #19


F
Zitat von Freigeist:
Hallo erneut. Ich weiß nun, das an dem Gespräch mein Chef und der Personalchef teilnimmt und eben wenn ich wünsche, die ...

Edit: lange rede kurzer sinn. ich werde nun wohl zu dem gespräch gehen...vielleicht habt ihr noch tipps was ich sagen kann/muss/sollte und wen ich zum gespräch mitnehmen sollte.

Lg

24.07.2022 10:02 • #20


Albarracin
Experte

24.07.2022 10:44 • x 1 #21


F
@Albarracin okay vielen dank für deine Antwort! das hätte ich schon nicht erwartet das ich das nennen muss...und die dürfen im prinzip jede person mit in das gespräch nehmen und diese erfahren alle meine Symptome?

Finde ich ja nicht so prickelnd. Vor allem weiß man dann ja im prinzip schon fast die diagnose. Zumindest bei vielen beschwerden.

Also wäre zb. Solch eine frage zulässig? Welche symtome haben sie denn und wie wirken diese sich auf die Arbeit aus?

24.07.2022 11:33 • #22


Mit180gen0
Wie wäre es, wenn du euren BR mal anrufst und einfach klärst, was die fragen dürfen und was nicht?

Dann kennst du genau EUREN Ablauf und kannst dich drauf einstellen. Scheinbar handhabt das ja jeder Betrieb anders.

Hast du denn überhaupt Wünsche für Verbesserungen/Änderungen?

Es soll ja primär darum gehen, was dein Arbeitgeber für dich tun kann, damit es DIR dort besser/gut geht.

Ein Beispiel: bei uns gab es eine Kollegin, die einen bestimmten Gegenstand brauchte, der ihr aber zu schwer und unhandlich war.
Also wurde ein neues, kleineres Gerät angeschafft. Hat kurz mal Geld gekostet, aber wenn sie dafür weniger krank ist...

ODER hast du dich das mal gefragt und ggf. mit einer/m Therapeuten/in besprochen, ob es nicht besser für dich wäre, da nicht mehr zu arbeiten?

24.07.2022 12:58 • #23


Albarracin
Experte

24.07.2022 13:34 • #24


F
@Albarracin Danke. Leider vertraue ich auf keiner verschwiegenheitspflicht bei uns. Vor allem nicht bei den chefs oder dem BR hat sich schon oft genug gezeigt das dies nicht möglich ist..

Aber naja bei der SBV ist das anders. Dort werde ich einmal nachfragen!

@Mit180gen0 mir ist ja klar wozu das gespräch da ist. Ich wüsste selbst leider auch nicht was sie auf der Arbeit ändern können. Die arbeitsunfähigkeit ist zumindest nicht wegen der Arbeit vorhanden.

und einen Therapeuten habe ich leider noch nicht.

24.07.2022 13:59 • #25


A


Hallo Freigeist,

x 4#11


Mit180gen0
@Freigeist Das mit der nicht-Verschwiegenkeit kenne ich leider........................ das ist ein absolutes Unding!

24.07.2022 14:43 • #26

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