tanda
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seit Mitte September 2021 bin ich ohne Unterbrechnung krankgeschrieben. Der Psychotherapeut hat mich nach dem Erstgespräch erstmal an eine Diagnostikstelle verwiesen. Seit Anfang Februar liegt mir eine gesicherte Diagnose vor. Eine mir empfohlene ambulante Therapie konnte ich bisher mangels Therapieplatz noch nicht antreten. Ich bin nach wie vor oft nachmittags so müde, dass ich mich hinlegen muss und dann eine Stunde schlafe.
Nun hat mich die Krankenkasse aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag auf eine berufliche Reha / LTA zu stellen. Ich habe fristwahrend Widerspruch eingelegt und das MDK-Gutachten angefordert. Dort steht, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Die Krankenkasse hat mir im Schreiben mitgeteilt, dass ich eine ausführliche medizinische Begründung nachreichen soll, die gegen eine Antragsstellung einer Reha spricht. Außerdem sollte ich den Reha-Antrag zeitnah einreichen, weil der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung der Frist zur Antragsstellung hätte.
Nach wie vor fühle ich mich gesundheitlich nicht belastbar genug für eine Reha-Maßnahme. Eine ambulante Ergotherapie steht noch aus. Ich weiß nicht, was die Rentenversicherung mir genau als LTA bewilligen würde und ob man bei einer beruflichen Reha auch ein Wunsch- und Wahlrecht hat. Kann die Krankenkasse entscheiden, was ich als LTA mache und wann die Maßnahme beginnt? Die Krankenkasse hat ja ein Interesse daran, dass sie mir kein Krankengeld mehr zahlen muss. Wenn ich eine LTA gesundheitlich nicht durchhalte, gilt der Reha-Antrag automatisch als Antrag für eine Erwerbsminderungsrente, oder? Da möchte ich überhaupt nicht landen.
Viele Grüße
Tanja