Berufliche Reha und Übergangsgeld ALG II

Choconut
Hallo,

wie ihr vielleicht wisst, mache ich seit dem 16.03.09 eine Berufliche Rehabilitationsmaßnahme. Für diese Zeit steht mir ja Übergangsgeld zu.
Vorgestern habe ich nun endlich nach 3 Monaten mal meinen Bescheid erhalten. Ich bekomme 150 Euro. Als ich noch kein Übergangsgeld bekommen habe, habe ich von der ARGE ALG II erhalten, aber da habe ich schon nicht mehr die kompletten Leistungen erhalten. Für Unterkunft und Heizung bekam ich nur einen Teil.
Ich habe dann einen Folgeantrag auf ALG II gestellt und heute kam der Bescheid. Ich bekomme nur 235 Euro Regelleistung für Unterkunft und Heizung bekomme ich gar nichts. Wie kann das sein? Mir steht doch trotzdem noch Geld für Unterkunft und Heizung zu oder? Kennt sich jemand aus? Vor Montag kann ich das nicht klären und mir geht es zusätzlich total schlecht, weil ich nicht weiß, wie ich das alles zahlen soll. Und selbst wenn das nochmal geprüft wird, dauert das ja auch seine Zeit und wie soll ich bis dahin über die Runden kommen? Kann von dem Geld jetzt gerade mal meine Miete zahlen. Aber Strom muss ich auch noch zahlen, habe schon eine Sperrankündigung bekommen.
Bin gerade echt verzweifelt.

03.07.2009 15:21 • #1


Albarracin
Experte

03.07.2009 17:18 • #2


A


Hallo Choconut,

Berufliche Reha und Übergangsgeld ALG II

x 3#3


Choconut
Ja klar, dass das Übergangsgeld nicht viel sein wird, war mir von Anfang an klar, aber ich dachte dann springt die ARGE ein und übernimmt den Rest, der noch fehlt. Hat sie ja auch, nur nicht in voller Höhe.
Wenn ich zum Sozialamt gehe, wird das Einkommen der Eltern angerechnet oder? Hat man mir mal gesagt.

03.07.2009 20:24 • #3


A
Hallo Choco!

Soweit mir bekannt ist (aber OHNE GEWÄHR!), ist Sozialhilfe in derselben Höhe wie das ALG II,
nur aus einer anderen Haushaltsstelle (also, nem anderen Topf)
Sozialhilfe ist AUCH für chronisch Kranke, die eben die Kriterien für den Anspruch auf ALGII
nicht gänzlich erfüllen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass da die Eltern herhalten müssen, wenn
sie es nicht auch bei ALGII müssen.

Aber wie gesagt: ohne Gewähr.

Wolfgang wird SICHER recht haben, in dem was er Dir empfiehlt!

Gruss, A.

03.07.2009 22:32 • #4


Choconut
Ok vielen Dank.
Ja klar, ich zweifel da auch nicht dran, was er mir empfohlen hat, war eher erstaunt, da mir die ARGE ja schon was bewilligt hat, nur die Unterhalts- und Heizungskosten nicht, deswegen war ich etwas irritiert und dachte, dass die ARGE dafür zuständig ist.
Werde dann am Montag gleich zum Sozialamt gehen.

LG
Choco

04.07.2009 13:27 • #5


A
Noch mal ne Frage:
Bin grad hierüber gestolpert
Zitat:
Für Unterkunft und Heizung bekam ich nur einen Teil.

Ist Deine Wohnung velleicht nich ARGE-kompatibel - dass sie Dir dafür nur einen Teil zahlen?

Normalerweise ist es ja so, dass die ARGE zum Übergangsgeld einen Teil dazuzahlt, also das Einkommen
bis zum Regelsatz aufstockt - sprich: ergänzend zahlt.

Bei mir war das zB in der Umschulung so und auch, als ich Vollzeit gearbeitet habe.
Da mine Wohnung auch zu groß ist, kam immer nur der Teil in die Berechnung mit rein,
den ich nach Tabelle haben darf.

Vielleicht geht die ARGE davon aus, dass Du die Wohnung vom Übergangsgeld zahlst?

Ich weiß dass das sehr an den Nerven zerrt - habe auch immer wieder solche Situationen
und dabei 2 Kids (naja, eigentlich 3 ) zu versorgen ... manchmal weiß man nicht was die sich denken.

Wieviel Ü-Geld erhälst Du denn und wie hoch ist Deine Miete? (musste nicht beantworten, wäre aber vielleicht hilfreich)
Lebst Du allein?

04.07.2009 13:39 • #6


Choconut
Hallo,

doch, die Miete meiner Wohnung ist mir bisher eigentlich immer in voller Höhe erstattet worden. Auch Heizkosten wurden bezahlt.
Die Miete beträgt 230 Euro Warm und 280 Euro Warm darf man haben. Na ja, dass ich die Miete von dem Übergangsgeld nicht zahlen kann, müsste der ARGE eigentlich klar sein. Übergangsgeld kriege ich nur 150 Euro. Wenn man nen Nebenjob hat, darf man ja schon etwas über 100 Euro selbst behalten, von daher müsste ich eigentlich auch jetzt noch die Miete bezahlt bekommen.
Insgesamt bekomme ich jetzt 348 Euro (Übergangsgeld + ARGE) und das ist defintiv zu wenig, vorher habe ich 503 Euro bekommen und das war schon zu wenig, weil ich da auch schon nur einen Teil der Miete bekommen habe, dafür aber den vollen Regelsatz, der mir eigentlich nicht zusteht, da ich noch 24 bin und ich erst mit 25 Anspruch auf den vollen Regelsatz habe.
Ja, ich wohne alleine.

04.07.2009 14:49 • #7


A
Ja, das ist definitiv zu wenig!

Dann würd ich tatsächlich, wie Wolfgang geraten hat zum Sozialamt gehen
und wenn Du dort nichts erreichst schnellstens zur ARGE.
Hast Du dort schon Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?

04.07.2009 14:54 • #8


A


Hallo Choconut,

x 4#9


Choconut
Nein, habe ich noch nicht, aber wollte das am Montag sowieso klären. Es kann nicht sein, dass mir sonst immer Miete gezahlt wird und jetzt auf einmal nicht mehr. Verstehe das nicht. Vor allem, da stand, dass ich 150 Euro Einkommen habe, dass heißt, die müssten wissen, dass ich davon nicht alles zahlen kann.
Vor allem, der Antrag müsste Mittwoch bei der ARGE eingegangen sein und Freitag hatte ich schon Bescheid. Das kann doch auch schonmal nicht sein. Ein Folgeantrag dauert meiner Meinung nach mindestens eine Woche und nicht nur einen Tag.
Hatte das Gefühl, dass letztes mal schon nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, eben weil ich den vollen Regelsatz, der mir eigentlich gar nicht zustehen würde, bekommen habe, dafür aber nur einen Teil der Miete. Hatte aber keine Möglichkeit da vorbei zu gehen, weil die schon zu haben, wenn ich Feierabend habe.

04.07.2009 15:12 • #9

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag