Betreutes Wohnen für Jugendgliche / Kosten Krankenkasse?

M
Hallo an alle im Forum,

im Moment ist es wieder ganz schlimm mit meiner Schwester. Ich will auch gar nicht zuviel darauf eingehen. Habe noch mal einen Versuch gemacht, und mit dem Arzt meiner Schwester gesprochen.
Hat sich, was ich auch verstehen kann, auf die Schweigepflicht berufen. Hat sich mal wieder angehört, wie große Sorgen ich mir mache, und dann gesagt, wenn der Kranke nicht will, kann man halt nichts machen. Naja. Meine Frage jetzt. Hier im Forum habe ich mal was von betreutem Wohnen gelesen. Wie funktioniert das. Ich stelle mir das so vor, dass vielleicht mal jemand bei meiner Schwester vorbei
kommt und bei den Behörden usw. hilft. Vielleicht ist es sogar besser wenn dies ein Außenstehner macht. Ich bin emotional wohl zu sehr eingebunden. Bis auf zuhören und da sein komme ich ja auch nicht
weiter. Und im Moment ist meine Schwester auch sehr aggressiv gegen alles und jeden. Beantragt man dass mit dem Kranken zusammen, oder wie läuft das? Sucht man sich erst mal eine Hilfsorganisation
aus oder ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner?

Wäre schön, wenn mir jemand schreiben könnte, wie das beantragt wird. Ich müsste ja eh erst meine Schester dazu bewegen, das in Anspruch zu nehmen. Das wird schon ein Kraftakt. Von daher wäre es toll, wenn man nicht zu zig Stellen gehen müsste. Eine Einrichtung mit meiner Schwester zu besuchen ist schon eine Mammutaufgabe.

Bin dankbar für jeden Hinweis. Vielleicht kennt ja auch jemand eine Stelle im Raum Duisburg, an die man sich wenden kann.

LG und viel Kraft an alle Angehörigen. Meine Kraft geht im Moment wieder zu Neige.

22.07.2013 11:07 • #1


Albarracin
Experte

22.07.2013 11:51 • #2


A


Hallo maulwürfel,

Betreutes Wohnen für Jugendgliche / Kosten Krankenkasse?

x 3#3


S
Hallo Maulwürfel,

es gibt das Betreute Wohnen im eigenen Wohnraum (PBW) oder die Personenzentrierte Hilfe für psychisch kranke Menschen (PPM). Beides wird über den sozialpsychiatrischen Dienst beantragt. Aber wie Albarracin schon schreibt, musst du das gemeinsam mit deiner Schwester für deine Schwester beantragen, anders geht's nicht. Und mit gutgemeinter Hilfe kannst du ganz schnell das Gegenteil von dem was du willst erreichen.

Ich wünsche dir viel Kraft.

22.07.2013 12:09 • #3


M
Danke für die Antworten. Werde dann mal mit meiner Schwester reden oder es vielleicht auch lassen. Ich weiß noch nicht.

LG

26.07.2013 13:05 • #4

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