Betriebsbedingte Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit

S
Hi,

ich habe von Meinem AG die Betriebsbedingte Kündiigung erhalten,
Hab beim AA angerufen und die haben gesagt das ich erst zum ende der Arbeitsunfähigkeit mich beim vermittler melden muß,
weil die Krankenkasse nach ablauf der Kündigungsfrist zuständig wäre??
Ist das Korrekt ?? ich will nicht noch sperre vom AA oder so bekommen.

Vielen Dank
Stefan

04.03.2012 19:58 • #1


M
Hallo Stefan,

es heißt immer, sobald man eine Kündigung erhält, sollte man sich beim AA melden und das solltest du auch tun,
um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

So werden deine Daten schon einmal beim AA aufgenommen und wenn du nicht mehr Arbeitsunfähigkeit bist, kann man dir keine Versäumnisse
vorwerfen.

Bzgl. der betriebsbedingten Kündigung solltest du vielleicht anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn auch da
gibt es einiges zu beachten, z.B. Kündigungsfrist, Abfindung usw.

Wolfgang hat hier aufgelistet, was zu beachten ist krankheitsbedingte-kuendigung-was-muss-ich-tun-t1701.html

04.03.2012 22:07 • #2


A


Hallo shh12,

Betriebsbedingte Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit

x 3#3


S
hi mag,
erstmal danke für die schnelle antwort,
AA hab ich daten schon durchgeben,


gruß
Stefan

04.03.2012 22:40 • #3


M
Hallo Stefan,

hast du was Schriftliches, dass du die Daten durchgegeben hast? Bei so etwas sollte man immer Beweise haben für
den Fall der Fälle. Auf mündliche Aussagen sollte man sich nicht verlassen.

05.03.2012 09:44 • #4


S
Hi Mag,
hab das telefonisch gemacht ,werd mir aber was schriftliches besorgen, du hast recht denen vom AA kann man alles zutrauen.

danke
Stefan

05.03.2012 19:21 • #5


J
Achtung: Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung!!!

10.03.2012 10:38 • #6

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