A
AnjaW
- 31
- 5
- 40
Ich habe jetzt während meiner Krankschreibung die Kündigung zum 28.02.2021 erhalten. Es gibt aus 2020 noch 21 nicht genommene Urlaubstage und 30 Überstunden. Habe ich ein Recht die Auszahlung dieser Tage einzufordern?