Dys
- 1438
- 1
- 2137
Hi Cluedo,
also zunächst mal, wirst Du nicht aufgrund einer Reha in eine Pflegeeinrichtung „gesteckt“ und gegen Deinen Willen ohnehin nicht. Wenn überhaupt müsste das ein Gericht anordnen und nach Deiner Beschreibung sehe ich da keinen Grund, weshalb ein Gericht so entschieden sollte.
Wenn Du erwiesenermaßen erwerbsgemindert bist, hast Du ein Recht auf eine EMR, sofern die Vorgaben erfüllt sind. Das könnte ja auch eine Teilweise EMR sein. Auch ob Du bei einem Antrag auf eine EMR automatisch in eine Reha geschickt wirst, ist ja nicht gesichert.
Wenn die vorhandene Aktenlage nicht aufschlussreich genug wäre, würde wohl ein Besuch bei einem oder mehreren Gutachtern anstehen. Wenn es Defizite in der Bewältigung des Alltags gäbe, gibt es auch noch andere Unterstützung oder Betreuung, um nicht in eine Pflegeeinrichtung gehen zu müssen und abgesehen davon sind Pflegeplätze auch eher rar.
Zunächst wäre ja auch der Pflegegrad und ein GdB dabei nicht uninteressant, um erfahren zu können, welche Möglichkeiten der Unterstützung oder Betreuung in Frage kämen. Dies ist aber ohnehin unabhängig von einer EMR zu betrachten.
also zunächst mal, wirst Du nicht aufgrund einer Reha in eine Pflegeeinrichtung „gesteckt“ und gegen Deinen Willen ohnehin nicht. Wenn überhaupt müsste das ein Gericht anordnen und nach Deiner Beschreibung sehe ich da keinen Grund, weshalb ein Gericht so entschieden sollte.
Wenn Du erwiesenermaßen erwerbsgemindert bist, hast Du ein Recht auf eine EMR, sofern die Vorgaben erfüllt sind. Das könnte ja auch eine Teilweise EMR sein. Auch ob Du bei einem Antrag auf eine EMR automatisch in eine Reha geschickt wirst, ist ja nicht gesichert.
Wenn die vorhandene Aktenlage nicht aufschlussreich genug wäre, würde wohl ein Besuch bei einem oder mehreren Gutachtern anstehen. Wenn es Defizite in der Bewältigung des Alltags gäbe, gibt es auch noch andere Unterstützung oder Betreuung, um nicht in eine Pflegeeinrichtung gehen zu müssen und abgesehen davon sind Pflegeplätze auch eher rar.
Zunächst wäre ja auch der Pflegegrad und ein GdB dabei nicht uninteressant, um erfahren zu können, welche Möglichkeiten der Unterstützung oder Betreuung in Frage kämen. Dies ist aber ohnehin unabhängig von einer EMR zu betrachten.