Einkommensteuerausgleich wegen Rente - wer kennt sich damit aus?

P
hallo

ich muß das erste mal einen einkommenssteuerausgleich wegen rente machen. werhat ahnung davon und kann mir hilfestellung geben. glg sigrid

20.01.2009 10:35 • #1


M
Hallo Sigrid,

es kommt darauf an, welche Fragen Du hast.

Wir können es ja mal versuchen, denn ich mache meine Einkommensteuer auch immer selbst.

Du kannst ja mal Deine Fragen stellen.

Schöne Grüße
mag

20.01.2009 10:52 • #2


A


Hallo pila,

Einkommensteuerausgleich wegen Rente - wer kennt sich damit aus?

x 3#3


Steffi
Hallo pila,

Du tust mir leid. Dieser Staat mutet gerade den Rentnern in dieser Hinsicht eine Menge zu. Ich bin sicher, dass viele damit überfordert sind, plötzlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Du kannst hier natürlich Fragen stellen. Ob es Dir helfen kann, weiß ich nicht.

Es gibt übrigens die Möglichkeit, mitsamt den Unterlagen zum Finanzamt zu gehen und sich dort helfen zu lassen.

Auch helfen kann Dir der Lohnsteuerhilfeverein : Lohnsteuerhilfe

20.01.2009 20:21 • #3


E
Hallo Pila!

Es gibt da Einkommensgrenzen und man kann sich als Rentner bei der Einkommensteuer auf 0 setzen lassen. Dann brauch man keine Erklärung mehr abgeben. Das hängt aber von der Rentenhöhe ab. Ich bin der Meinung, sie liegt bei 1600 Euro. Aber das weiß ich nicht genau. Erkundige dich mal nach der Höhe und dann lass dich auf 0 setzen, dann hast du damit Ruhe!

Gruß
Eini

21.01.2009 12:20 • #4


M
hallo pila,

du kannst auch auf die homepage deines finanzamts gehen, es müsste dort einen rentenrechner geben (zumindest in den bayrischen finanzämtern). dort kannst du mal überschlagen, ob du in die besteuerung hineinfällst.

lg
conny

21.01.2009 12:46 • #5


M
Hallo Eini,

das wird aber nur bei unverheirateten der Fall sein, denn bei verheirateten wird der Ertragsanteil (bei EU-Rentenbeginn vor 2007 sind das 50 % der Rente) der Rente auf das Gehalt des Ehepartners angerechnet und wird daher auch mit versteuert.

Schöne Grüße
mag

21.01.2009 12:47 • #6


Steffi
Einen lieben Gruß an die Steuerexperten in diesem Forum

Maiderndl + mag, sollten wir hier irgendwann noch einen Steuer-Mod brauchen, komme ich auf Euch zurück

Ihr seid von unschätzbarem Wert, wisst Ihr das ?

21.01.2009 14:01 • #7


E
Hallo mag!

Es spielt keine Rolle ob verheiratet oder unverheiratet. Es gilt für beide Gruppen. Es kommt auf die Rentenhöhe an. Das hab ich in meinem Beitrag auch so geschrieben. Es können sich Verheiratete und Unverheiratete freistellen lassen, es kommt dabei nur auf die Rentenhöhe an!!!

Gruß
Eini

21.01.2009 17:47 • #8


M
Hallo Eini,

ein prozentualler Rentenbetrag (Ertragsanteil) wird zum anderen Einkommen (Einkommen des Partners, Zinsen usw.) hinzugerechnet und damit rutscht man automatisch in einen höheren Steuersatz.

Wenn man nur ein Renteneinkommen hat, könnte ich mir vorstellen, dass man sich befreien lassen kann, wenn dies einem gewissen Einkommensatz nicht übersteigt.

Schöne Grüße
mag

21.01.2009 18:21 • #9


M
hallo,

auf diesem link steht alles gut zusammengefasst

http://www.senioren-kaiserslautern.de/S ... teuer.html



lg
conny

21.01.2009 21:40 • #10


M
Hallo Conny,
vielen Dank. Dieser Link ist sehr gut, dort wird die Rentenversteuerung sehr gut beschrieben.

Schöne Grüße
mag

21.01.2009 22:04 • #11


A


Hallo pila,

x 4#12


E
Hallo mag, hallo Conny!

Ja der Link ist ok.

Leider steht nichts zur Nullstellung!

Also wenn man mit seinem Einkommen - egal ob verheiratet oder ledig - unter den Einkommensgrenzen liegt, kann man beim Finanzamt beantragen, sich zukünftig von der Steuerpflicht zu befreien. Das heißt auf 0 stellen.

Sorry, aber ich bin vom Fach!

Gruß
Eini

21.01.2009 22:32 • #12

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