Einladung zum Gespräch bei der Arbeitsagentur

M
Hallo,

habe heute Post von der Arbeitsagentur bekommen.
Darin steht, dass man mit mir ein abschließendes Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit machen möchte, nachdem eine Stellungnahme des Arztes der Agentur für Arbeit vorliegt.

Kurz zum Vorangegangenen, ich habe im Mai diesen Jahres einen Antrag auf EU Rente gestellt.
Vor ca. 3 Wochen war ich dann bei der AfA da mir meine Krankenkasse mitgeteilt hat, dass im Aug. mein Krankengeld ausläuft. Dort hat man mir dann den Antrag auf ALG I und einen Bogen zum ausfüllen für den Arzt der AfA mitgegeben.
Den Arztbogen musste ich innerhalb 1 Woche wieder abgeben und für den ALG I Antrag habe ich erst kurz vor Ablauf des Krankengeldes einen Abgabetermin bekommen, also im Aug.

Nun kam dann heute die Einladung, die auch am gleichen Tag terminiert ist, wie die Abgabe des Antrages, nur 1,5 Std. später.
Zufall oder Absicht! Jedenfalls sieht mir das nicht danach aus, dass ich nochmal zum med. Dienst der AfA muss.

Es steht noch in der Einladung:Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 144 SGB III.

Was mir ein wenig Kopfzerbrechen macht ist die Tatsache, dass hier keine Rede von § 125 SGB, dieser Nahtlosigkeitsregelung, ist.

Würde gerne Eure Meinung oder Erfahrung darüber wissen! Danke

10.07.2010 14:02 • #1


Rudra
Hallo Maja,

ich gehe mal davon aus, dass die AfA von Deinem Rentenantrag Kenntnis hat? Wenn ja, wird Dich der Ärztliche Dienst nicht einladen, sondern die medizinischen Unterlagen von der DRV anfordern. Wäre ja sonst viel zu teuer.
Die AfA darf Deinen Antrag allerdings trotz des laufenden Rentenverfahrens nicht zur Seite legen, deshalb sind sie aktiv.

Wie läuft es denn im Rentenverfahren? Schon vom Gutachter eingeladen worden?

lg

Rudra

10.07.2010 14:28 • #2


A


Hallo maja43,

Einladung zum Gespräch bei der Arbeitsagentur

x 3#3


M
Hallo,

nein noch nicht vom Gutachter eingeladen.
Was wäre denn, wenn der ärztliche Dienst von der AfA mich für arbeitsfähig eingestuft hat, müsste ich da nicht vorher Bescheid bekommen und nicht erst wenige Tage vor der Beendigung des Krankengeldes? Oder übernehmen die soeinfach die Krankschreibung die im Moment läuft?

10.07.2010 17:20 • #3


Albarracin
Experte

10.07.2010 17:28 • #4


Rudra
Hallo Maja,

ich denke nicht, dass die AfA Dich leistungsmäßig überhaupt einstuft. Ohne ärztliche Untersuchung ginge dies auch nicht. Sie werden die Ermittlung der DRV abwarten. Wird die Rente abgelehnt, so bist Du wohl arbeitsfähig. Wird die Rente bewilligt, braucht die AfA vermutlich keine Entscheidung mehr zu treffen. Außer es wird nur die Rente wegen teilweiser EM . . .
Der Rentenantrag wurde im Mai gestellt und Du warst noch nicht beim Gutachter? Hmm, Du hast aber schon ein Bearbeitungskennzeichen vom Außendienst erhalten, der die medizinischen Ermittlungen leitet?

Grüße

Rudra

10.07.2010 17:40 • #5


M
Hallo Rudra,
Bearbeitungskennzeichen? Nein, habe ich nicht bekommen. Die Dame auf der Service Stelle hat mir nur die Antragstellung quittiert und gesagt, dass sie mich beim med. Dienst anmeldet. Seitdem habe ich keine Nachricht von der DRV erhalten. Genauer gesagt war die Antragstellung Ende April, habe nochmal nachgesehen.

10.07.2010 19:00 • #6


Rudra
Hallo Maja,

Oh ?!?! Warst Du bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV oder bei einer anderen Stelle? Hast Du überhaupt eine Eingangsbestätigung der DRV erhalten?

Grüße

Rudra

10.07.2010 19:30 • #7


M
Hallo Rudra,

ich habe den Antrag bei einer DRV Service Stelle abgegeben bzw. mit einer Beraterin dort ergänzt und im Anschluss eine Antragsbestätigung erhalten.
Ich gehe mal davon aus, dass es von dort aus an die richtige Stelle weitergeleitet wird.
Du meinst, ich sollte mal nachfragen? Hätte ich von der DRV eine Eingangsbestätigung bekommen müssen? Ich gehe mal davon aus, dass die Antragsbestätigung auch die Eingangsbestätigung ist.

11.07.2010 08:53 • #8


Rudra
Hallo Maja,

bist Du bei einem Regionalträger versichert (DRV x.) oder bei der DRV Bund ?

Grüße

Rudra

11.07.2010 11:59 • #9


M
Hallo Rudra,

bei einem Regionalträger, aber das ist doch heute egal die Servicestellen sind doch für beide Versicherten zuständig.
Werde morgen mal die Beraterin anrufen, die mit mir damals den Antrag gemacht hat.

11.07.2010 12:34 • #10


Rudra
Hallo Maja,

ja, es ist grundsätzlich egal. Aber ich kenne mich in der DRV Bund aus. Da hätte ich Dir helfen können.
Viel Erfolg.

Grüße

Rudra

13.07.2010 19:26 • #11


M
Hallo Rudra,

habe heute bei der Servicestelle angerufen. Also der Antrag ist eingegangen und wird bearbeitet und warum ich keine Eingangsbestätigung bekommen habe wusste der nette Herr auch nicht. Na gut, hat sich alles geklärt.

Sag mal, wenn du dich bei der DRV Bund auskennst, eigentlich gibt es ja keinen Unterschied mehr sagst du, aber wie ist das mit Rehakliniken? Können jetzt alle in alle Kliniken?
Die Bearbeitung des Schreibkrames wird wohl noch strickt getrennt gemacht.

13.07.2010 20:51 • #12


A


Hallo maja43,

x 4#13


Rudra
Hallo Maja,

die Rentenleistungen zwischen dem Bundesträger und den Regionalträgern sind vollkommen identisch. Allerdings hat jeder Träger seine eigenen Kliniken. Das hat Abrechnungsgründe, ist nichts qualitatives. Wenn Du beim Regionalträger versichert bist, kannst Du in keine Klinik der DRV Bund, ebenso umgekehrt. Es gibt aber auch freie Kliniken, die von beiden Trägern belegt werden. Im Internet kannst Du die Kliniken einsehen.

Grüße

Rudra

14.07.2010 20:03 • #13

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