maja43
habe heute Post von der Arbeitsagentur bekommen.
Darin steht, dass man mit mir ein abschließendes Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit machen möchte, nachdem eine Stellungnahme des Arztes der Agentur für Arbeit vorliegt.
Kurz zum Vorangegangenen, ich habe im Mai diesen Jahres einen Antrag auf EU Rente gestellt.
Vor ca. 3 Wochen war ich dann bei der AfA da mir meine Krankenkasse mitgeteilt hat, dass im Aug. mein Krankengeld ausläuft. Dort hat man mir dann den Antrag auf ALG I und einen Bogen zum ausfüllen für den Arzt der AfA mitgegeben.
Den Arztbogen musste ich innerhalb 1 Woche wieder abgeben und für den ALG I Antrag habe ich erst kurz vor Ablauf des Krankengeldes einen Abgabetermin bekommen, also im Aug.
Nun kam dann heute die Einladung, die auch am gleichen Tag terminiert ist, wie die Abgabe des Antrages, nur 1,5 Std. später.
Zufall oder Absicht! Jedenfalls sieht mir das nicht danach aus, dass ich nochmal zum med. Dienst der AfA muss.
Es steht noch in der Einladung:Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 144 SGB III.
Was mir ein wenig Kopfzerbrechen macht ist die Tatsache, dass hier keine Rede von § 125 SGB, dieser Nahtlosigkeitsregelung, ist.
Würde gerne Eure Meinung oder Erfahrung darüber wissen! Danke