Wie der Ablauf ist, dass habe ich Dir beschrieben.
Du wirst selbst aussagekräftige, medizinische Unterlagen einreichen müssen, auf Verlangen weitere beibringen müssen. Und nur die Empfehlung, dass Du psychiatrisch stationär behandelt werden solltest, was Du für Dich als Option ablehnst, dürfte an der Stelle keiner mangelnden Mitwirkung gleichkommen, soweit es hierfür gute Gründe gibt. (Steht ebenso in der Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht.)
Jedenfalls wird es nicht so sein, dass die DRV Dich für jeden (umgangssprachlich) Furz und Feuerstein anschreibt und um Einreichung bittet. Entweder diese kann mit den Unterlagen arbeiten und einen Bescheid positiv/negativ erteilen, oder fordert ggf. weitere Unterlagen an, oder stellt das Verfahren ruhend. Vielleicht schicken Sie Dich zum Gutachter, oder fordern Dich im Rahmen der Mitwirkung dazu auf eine Rehamaßnahme zu absolvieren, um die Situation besser beurteilen zu können. Alles ist möglich, da jeder Fall einzeln zu betrachten ist.
Soweit es nur um den Antrag auf Weiterzahlung geht, kann ich Dir mitteilen, was aber auch nur meinen speziellen Einzelfall darstellt und keine allgemeine Handlungsweise der DRV sein wird, dass trotz erteilter Einwilligung keiner meiner Ärzte angeschrieben wurde. Ich hatte sechs Wochen nach den Onlineantrag die Bewilligung auf Verlängerung im Briefkasten.
Ich kenne persönlich niemanden, der so lavriert im Rentenantragsverfahren.
14.05.2022 14:44 •
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