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EM-Rente beantragt, nun Aufforderung der Krankenkasse zur Reha

Greta
Liebe/r @sundancere20j

vielen Dank für deinen Beitrag.
Zitat von sundancere20j:
Als ich beim Gutachter war, hat er seine Fragen gestellt, jede Menge mitgeschrieben und nur dann und wann mal eine Anmerkung fallen lassen, bzgl.

Wie unterschiedlich doch die Herangehensweise der Gutachter ist.
So musste ich z.B. im Vorfeld schon etliche Fragen schriftlich beantworten, die der Gutachter dann beim Termin teilweise noch mit mir durchgesprochen hat.
Hat sich auch das ein paar Mal ziemlich verärgert gezeigt, z.B. darüber, dass meine Mutter nicht eingegriffen hat, wenn mein Vater agressiv wurde. Wie kann denn eine Mutter ....?, hat er mich gefragt ... so, als ob ich was dafür könnte.
Zitat von sundancere20j:
Die Ausführungen Deines Gutachters sehe ich eher als Versuch, Dich zu verunsichern,

Das ist natürlich möglich.
Aber letzten Endes hat er nur erreicht, dass ich mich schuldig fühlte ... wegen meiner Familiengeschichte, wegen meiner langen Erkrankung, wegen der unvollständigen Berichte. Das muss ich erstmal verarbeiten.
Zitat von sundancere20j:
Meine Ärzte habe ich übrigens im Vorfeld nicht darüber informiert, dass ich den Rentenantrag stelle

Bei mir war es andersrum; die Ärzte haben mir zum Rentenantrag geraten, nachdem mein Wiedereingliederungsversuch gescheitert ist. (Der war übrigens lt. Gutachter auch zu früh).

Ich werde abwarten, wie das Ergebnis ausfällt und dann weiter sehen.
Danke fürs Daumendrücken
Greta

02.09.2021 20:15 • #16


sundancere20j
Für einen Rentenantrag gibt es keinen Idealzeitpunkt.

Wobei mir in Deinen Beiträgen aufgefallen ist, dass Du von Deiner Neurologin schreibst. Ist sie auch Fachärztin für Psychiatrie? Wenn nicht, würde ich da noch mal an Deiner Stelle ansetzen und einen Facharzt der Richtung konsultieren.

Neurologie geht zwar Hand in Hand mit Psychiatrie, Bedarf aber eben einer weiteren Qualifikation.

Ansonsten warte nun aber erst einmal ab. Die finale Entscheidung trifft nicht der Gutachter.

02.09.2021 20:32 • x 1 #17


A


Hallo Greta,

EM-Rente beantragt, nun Aufforderung der Krankenkasse zur Reha

x 3#3


Greta
Zitat von sundancere20j:
dass Du von Deiner Neurologin schreibst. Ist sie auch Fachärztin für Psychiatrie?

Ja, ist sie.

03.09.2021 02:59 • #18


Greta
Heute nun die nächste Aufforderung der Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen
Ich dachte, das sei erledigt!

Anruf bei der Krankenkasse ... meine Sachbearbeiterin natürlich nicht da.
Ihre Kollegin erklärte mir dann, dass es sich bei dem Schreiben lediglich um einen Bescheid handelt.
Die erste Aufforderung Mitte August sei quasi eine Anhörung gewesen, und nachdem ich mitgeteilt habe, dass bereits ein Rentenantrag läuft, wäre das nun der Bescheid dazu.
Ich müsse keinen zusätzlichen Reha-Antrag mehr stellen.

Steht aber in dem Schreiben der Krankenkasse nirgendwo!
Es sieht eins zu eins genauso aus, wie die Aufforderung im August.
Lediglich ganz unten befindet sich eine Widerspruchsbelehrung.

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte, das dürften sie aus rechtlichen Gründen da auch nicht so explizit reinschreiben, dass sich ein weiterer Antrag erübrigt.

Ist das tatsächlich so korrekt?

17.09.2021 11:09 • #19


sundancere20j
Hallo Greta,

es gilt das geschriebene Wort in dem Fall. Telefonische Aussagen sind diesbezüglich leider nichts wert.

Deswegen würde ich der Krankenkasse ein formloses Schreiben mit Kurzfassung der Aussage der Mitarbeiterin der Krankenkasse zukommen lassen und auf den Rentenantrag verweisen, mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, dass sich ein weiter Antrag erübrigt.

Auf reine Aussagen solltest Du Dich da nicht verlassen.

Liebe Grüße

17.09.2021 14:02 • x 1 #20


Albarracin
Experte

17.09.2021 14:33 • x 1 #21


Greta
Nach meinem EM-Rentenantrag in Mai und dem Gutachtertermin Ende August kam gestern von der Rentenversicherung ein Stapel Formulare zur Krankenversicherung für Renter. Ich bin derzeit im Urlaub und meine Mutter hat mich informiert. Nun kann ich nicht mehr abschalten und frage mich was das zu bedeutenhat. Jemand eine Idee?

21.09.2021 18:18 • #22


sundancere20j
Hallo Greta,

normalerweise kenne ich es so, dass die Formulare zur KVdR im Rahmen des Antragspakets zur Rentenantragstellung dabei sind und mit dem Antrag direkt eingereicht werden. So war es bei mir (DRV Bund).

Also würde ich da nun noch nicht so sehr viel hinein interpretieren.

Jedenfalls solltest Du schnellstmöglich alles ausfüllen und zurücksenden. Und dann heißt es weiter warten, bis der endgültige Bescheid da ist.

Viele Grüße und schönen Urlaub

22.09.2021 03:49 • #23


Greta
Hallo sundancer,
ja, so war das bei mir auch; das Thema Krankenversicherung wurde direkt beim Rentenantrag geklärt. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb ich jetzt nochmal alles dazu ausfüllen soll.
Eigentlich hatte ich nun nach der Begutachtung mit einem Bescheid gerechnet; welcher Art auch immer.
Werde mir das Ganze nach dem Urlaub in Ruhe ansehen.
Danke und liebe Grüße
Greta

22.09.2021 18:02 • #24


Greta
Hallo liebe Forumer*innen,

der Bescheid zu meinem Rentenantrag ist da. Abgelehnt! Komplett!
Nicht mal eine Reha hat man mir angeboten!

Die medizinischen Ermittlungen der DRV ergaben folgende Krankheiten:
. lang anhaltende depressive Reaktion
- multiple psychosomatische Störung
- chronisch degeneratives LWS Syndrom bei Zustand nach massivem Bandscheibenvorfall
- Postcholezystektomiesyndrom

Dennoch kann ich lt. DRV noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten.

Tja, kann ich definitiv nicht.
Auf Anraten der Ärzte hatte ich bereits vor einigen Jahren die Arbeitszeit auf 6 Stunden reduziert und bin dennoch regelmäßig zusammengeklappt. Nun bin Ich seit einem Jahr arbeitsunfähig und eine Wiedereingliederung ist bereits bei vier Stunden täglich gescheitert.

Achso... und bei ihrer Entscheidung darf die DRV nicht berücksichtigen, ob ich meine letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.
Ich bin 60 Jahre alt, seit fast 40 Jahren in der Firma. Wer nimmt mich denn da noch?
Was denkt sich die DRV?

Ich fühle mich nicht ernst genommen. Das tut weh.
Wenigstens die halbe EM-Rente hätte ich erwartet. Dann hätte ich mich mit einem Mini-Job über Wasser halten können.

Am Montag werde ich beim VdK anrufen und Widerspruch einlegen.

Meine Sorge: kann mir die Krankenkasse aufgrund des negativen Bescheids nun das Krankengeld verweigern?

Irgendjemand eine Idee, einen Rat oder einfach nur ein bisschen Aufmunterung?

Liebe Grüße
Greta

06.11.2021 16:54 • #25


sundancere20j
Soweit Deine Ärzte Dich für arbeitsunfähig halten, kann die Kasse das Krankengeld nicht verweigern. Schließlich bist Du Deiner Mitwirkung nachgekommen, hast Deinen Antrag bei der DRV gestellt und das Ergebnis der DRV liegt nun entsprechend vor.

Darüber hinaus sind Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich zwei unterschiedliche Themen. Nicht erwerbsgemindert zu sein, heißt also nicht arbeitsunfähig erkrankt sein zu können. Deswegen mach Dir da mal keine Gedanken.

Ich würde auch in den Widerspruch gehen. Bist Du eventuell in einer Gewerkschaft? Würde den DGB Rechtsschutz dem VdK immer vorziehen.

Je nachdem wie lange das mit einem Termin beim VdK dauert, kannst Du in einem Zweizeiler gegenüber der DRV bereits Widerspruch einlegen und die Begründung über den Rechtsbeistand nachschieben. Wobei die Frist vier Wochen ab Zugang des Bescheids beträgt, womit wohl ausreichend Zeit da ist.

Schon blöd, aber lass Dich davon nicht runterziehen.

Hab's nicht mehr in Erinnerung, ob bei Dir nen GdB von 50 oder mehr vorliegt. Ggf. kommst Du mit Krankengeld und ALG I (Nahtlosigkeitsregelung) in die Nähe für das Alter für Langzeitversicherte um mit entsprechenden Abschlägen in Rente zu können, bzw. Schwerbehindertenrente ohne Abschläge.

Durch das Widerspruchsverfahren solltest Du jedenfalls auch im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Ruhe haben vor der AfA, weil Du ja in Klärung während eines laufenden Verfahrens bist.

Ich drücke die Daumen.

06.11.2021 17:35 • x 1 #26


A


Hallo Greta,

x 4#12


Greta
Hallo @sundancere20j,

ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort
Zitat von sundancere20j:
Nicht erwerbsgemindert zu sein, heißt also nicht arbeitsunfähig erkrankt sein zu können.

Klingt logisch. Wer arbeitsunfähig ist, muss ja nicht zwingend erwerbsgemindert sein.

Leider bin ich in keiner Gewerkschaft; nur im VdK.
Derzeit läuft über den VdK auch ein Widerspruch zur Entscheidung des Versorgungsamtes auf Höherstufung des GdB. Hatte vor der Depression schon einen GdB von 30 und versuche nun einen 50er zu bekommen.

Tatsächlich komme ich mit Krankengeld und anschließendem ALG 1 bis zur vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen. Von daher bin ich eigentlich im Vergleich zu vielen jüngeren hier gut dran.
Die EM-Rente würde allerdings höher ausfallen, und ich sehe nicht ein, warum ich Abschläge hinnehmen soll, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Mein Plan war nämlich eigentlich schon, bis zur Regelaltersrente zu arbeiten.

Zitat von sundancere20j:
lass Dich davon nicht runterziehen

Ich versuch's!

Nochmals Danke!

Liebe Grüße
Greta

06.11.2021 20:11 • #27

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