J
joe30
- 30
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hi!
auf gegebenem anlass habe ich ein paar fragen zur erwerbsminderungrente...
1) sie wird ja das erste mal befristet erteilt, sind das in der regel 1, 2, oder 3 jahre, oder können die befristungen willkürlich gewählt werden?
2) hat die krankenkasse das recht ihr krankengeld zurückzuforden generell oder zb von der zeit des datums ab dem der rentenantrag gestellt ist, wenn denn die rente durchkommt ?
bsp. man stellt am 01.09 einen rentenantrag, bezieht in der zwischenzeit krankengeld und erfährt 6 oder 8 wochen später, daß die rente anerkannt ist
3) welche möglichkeiten gibt es, wenn die volle EM bei ca 490euro liegt...gibt es möglcihkeiten wohngelder etc. zu beantragen?
ich hatte noch keinen thread gefunden, indem solche allgemeinen fragen erörtert wurden, deshalb wollte ich die hier mal stellen :)
auf gegebenem anlass habe ich ein paar fragen zur erwerbsminderungrente...
1) sie wird ja das erste mal befristet erteilt, sind das in der regel 1, 2, oder 3 jahre, oder können die befristungen willkürlich gewählt werden?
2) hat die krankenkasse das recht ihr krankengeld zurückzuforden generell oder zb von der zeit des datums ab dem der rentenantrag gestellt ist, wenn denn die rente durchkommt ?
bsp. man stellt am 01.09 einen rentenantrag, bezieht in der zwischenzeit krankengeld und erfährt 6 oder 8 wochen später, daß die rente anerkannt ist
3) welche möglichkeiten gibt es, wenn die volle EM bei ca 490euro liegt...gibt es möglcihkeiten wohngelder etc. zu beantragen?
ich hatte noch keinen thread gefunden, indem solche allgemeinen fragen erörtert wurden, deshalb wollte ich die hier mal stellen :)