EM-Rente - Wohngelder beantragen, Dauer Befristung etc

J
hi!

auf gegebenem anlass habe ich ein paar fragen zur erwerbsminderungrente...

1) sie wird ja das erste mal befristet erteilt, sind das in der regel 1, 2, oder 3 jahre, oder können die befristungen willkürlich gewählt werden?

2) hat die krankenkasse das recht ihr krankengeld zurückzuforden generell oder zb von der zeit des datums ab dem der rentenantrag gestellt ist, wenn denn die rente durchkommt ?

bsp. man stellt am 01.09 einen rentenantrag, bezieht in der zwischenzeit krankengeld und erfährt 6 oder 8 wochen später, daß die rente anerkannt ist

3) welche möglichkeiten gibt es, wenn die volle EM bei ca 490euro liegt...gibt es möglcihkeiten wohngelder etc. zu beantragen?

ich hatte noch keinen thread gefunden, indem solche allgemeinen fragen erörtert wurden, deshalb wollte ich die hier mal stellen :)

11.09.2009 19:25 • #1


M
Hallo Joe30,

Zitat:
1) sie wird ja das erste mal befristet erteilt, sind das in der regel 1, 2, oder 3 jahre, oder können die befristungen willkürlich gewählt werden?
bei der EU-Rente ist die Befristung sehr unterschiedlich. Ich glaube es liegt auch daran, wie die Gutachter die Heilungschancen sehen.

Zitat:
2) hat die krankenkasse das recht ihr krankengeld zurückzuforden generell oder zb von der zeit des datums ab dem der rentenantrag gestellt ist, wenn denn die rente durchkommt ?
Die Rentenversicherung verrechnet eine bewilligte Rente mit der Krankenkasse ab Antragsdatum. Sollte die monatliche Rente niedriger ausfallen als das Krankengeld, wird nur der Rentenbetrag des bewilligten Monats verrechnet, also keine Rückzahlung von Deiner Seite, wenn Dein Krankengeld höher ist.

Zitat:
3) welche möglichkeiten gibt es, wenn die volle EM bei ca 490euro liegt...gibt es möglcihkeiten wohngelder etc. zu beantragen?
Bei einer sehr niedrigen Rente sollte man auf jeden Fall Wohngeld beantragen und eventuell noch eine Aufstockung durch Hartz IV.

Schöne Grüße
mag

11.09.2009 21:01 • #2


A


Hallo joe30,

EM-Rente - Wohngelder beantragen, Dauer Befristung etc

x 3#3


J
hallo mag!

vielen lieben dank für deine antwort...

ich war heute abend schon wieder so gedrückt, und hatte schon die abgefahrensten szenarien in meinem kopf, von der rückzahlung des krankengeldes über monate, bis hin zu dem gedanken nichts weiteres zu bekommen...existenzängste ziemlich ausgeprägt halt

eine aufstockung durch harzt4? wie darf man sich das vorstellen? schließlich würde ich mit dieser rentenhöhe ja über dem hartz4-satz (359euro aktuell meine ich) liegen, gut wohngeld ist ja (glaube ich??) eine andere sache

ich habe vor allem halt auch angst meine kompletten daten offenlegen zu müssen, ich habe zwar nichts, nichtmal nen auto, aber es ist wohl der grundgedanke des nackstehens vor ämtern mein hauptproblem

11.09.2009 22:45 • #3


M
Hallo Joe30,

Zitat:
existenzängste ziemlich ausgeprägt halt

das ist ganz normal, so geht es uns doch alle, wenn wir nicht wissen, was die Zukunft bringt.

Zitat:
eine aufstockung durch harzt4? wie darf man sich das vorstellen? schließlich würde ich mit dieser rentenhöhe ja über dem hartz4-satz (359euro aktuell meine ich) liegen.
Ich würde - wenn es soweit ist - einfach einen Antrag stellen, Du kannst nichts verlieren.

Zitat:
ich habe vor allem halt auch angst meine kompletten daten offenlegen zu müssen
Da wirste leider nicht drumherum kommen. Es ist doch so, egal welchen Antrag man stellt, man muss immer persönliche Daten offenlegen.

Schöne Grüße
mag

12.09.2009 09:11 • #4


J
hallo mag!


kannst du mir sagen, wo man die regelung der verrechnung krankengeld und rente nachlesen kann, bzw worauf man sich beziehen kann...

bist du dir da 100ig sicher?

mal als beispiel...jemand bekommt 1000 euro krankengeld im monat durchgehend, stellt zum 01.09 einen rentenantrag (487 im monat), der wird bewilligt zu diesem termin rückwirkend- sagen wir im november- so sind letztendlich 3000 euro krankengeld geflossen, dem nichtmal 1500 euro rente für diesen zeitraum gegenüberstehen.

selbst wenn die krankenkasse sich den anteil für die 3 monate holt, können sie dann nciht anfangen wonwegen sie haben ja schon seitdem rente und deshalb gar keinen anspruch...also zu 100% zurückzahlen...

07.10.2009 23:09 • #5


Albarracin
Experte

08.10.2009 07:45 • #6


J
vielen dank dafür, habe noch etwas interessantes gefunden, da steht es explizit drin

http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20V ... eldes.html


also: §50 SGB V ABs 1 Satz 2

in einem satz würde ich es also so formulieren:

man muß selbst nichts zurückzahlen. die rente, die einem für den zeitraum nachträglich zuerkannt wird(für den zeitraum wo man krankengeld bekommen hat) fließt dann an die krankenkasse

08.10.2009 11:50 • #7


Albarracin
Experte

08.10.2009 14:32 • #8

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