Es gibt ja viele verschiedene Einsatzbereiche im Rahmen der Ergo.
Nehmen wir mal psychische Beeinträchtigungen bei Erwachsenen, wäre das hier im kassenärztlichen Umfang enthalten:
Allerdings weiß ich nicht, ob es eine Wahl-oder Pflichtleistung der jeweiligen gesetzlichen Versicherer ist oder ob
die da selbst entscheiden dürfen, ob sie es anbieten. Also: einfach mal die gesetzliche Kasse vorort anrufen und fragen.
Zitat: *
Ergotherapeutische Funktionsanalyse
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Einzelbehandlung bei Motorisch - Funktionellen Störungen (30 - 45 Minuten)
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Einzelbehandlung bei Sensorisch - Perceptiven Störungen (45 Minuten)
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Hirnleistungstraining Einzelbehandlung (30 Minuten)
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Einzelbehandlung bei Psychisch-Funktionellen Störungen (60 Minuten)
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Gruppenbehandlungen für alle oben genannten Störungen
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Beratung zur Integration im häuslichen Umfeld
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Thermische Anwendungen (Wärme / Kälte)
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Ergotherapeutischer Hausbesuch
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Herstellung von Lagerungs- und Arbeitsschienen
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Hilfsmittelberatung, Hilfsmittelherstellung - und anpassung
Wenn also die Diagnose stimmt,
sollte die Übernahme der Krankenkasse kein Problem sein.
siehe
hier
19.09.2009 18:05 •
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