dragon
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Hallo,
ich beziehe nach der Aussteuerung durch die KV ALG I.
Mein EU Rentenantrag war schon vorher abgelehnt worden.Es läuft jetzt ein medizinisch begründeten Widerspruch.
Jetzt möchte das AfA mit mir reden.
Mir wurde sowas in der Art angedeutet, dass ich durch die Ablehnung als voll arbeitsfähig gelte.
Kann mir das ALG jetzt entzogen werden?
Danke.
LG Dragon
ich beziehe nach der Aussteuerung durch die KV ALG I.
Mein EU Rentenantrag war schon vorher abgelehnt worden.Es läuft jetzt ein medizinisch begründeten Widerspruch.
Jetzt möchte das AfA mit mir reden.
Mir wurde sowas in der Art angedeutet, dass ich durch die Ablehnung als voll arbeitsfähig gelte.
Kann mir das ALG jetzt entzogen werden?
Danke.
LG Dragon