EU-Rentenantrag stellen trotz Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben?

Torsten1000
Ich habe vor einigen Monaten bei der DRV einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt ... die Bewilligung gestaltet sich als äußerst schwierig und zieht sich nun schon ewig dahin ~ zwischen zeitlich wurden mir 2 andere Maßnahmen (1x medizinische REHA, 1 x ATZ) vorgeschlagen ~ letztere ausgelöst durch ein medizinisches Gutachten eines Psychiaters dessen Begutachtung keine war ~ um es nicht ausufern zu lassen, ganz kurz auf den Punkt gebracht: „Sagen Sie nichts ~ ich weiß alles“

Da ich die Maßnahmen zum einen für kontraproduktiv halte und ich zum anderen auch aufgrund eines solchen Gutachtens sowieso eher ablehnend gegenüberstehe habe Ich beiden Maßnahmen widersprochen.

In diesen Monaten muss ich mir jedoch auch eingestehen, dass ich aufgrund meiner sozialen Konflikte und der dadurch entstandenen körperlichen Schwierigkeiten im Moment überhaupt nirgends zu integrieren bin ... was ich hier so nüchtern erzähle ist in Wahrheit eine sehr große Belastung für mich und ich weiß wirklich nicht wie es weitergehen soll.

Ich fühle mich vor einer Wand stehend ... ich bin bereits ausgesteuert und beziehe ALG I ... ich habe unwahrscheinlich Angst, denn es sind bereits 3 Monate (ALG I) vergangen ... die Zeit rast und bald befinde ich mich in einer wirtschaftlichen Situation die mir die Finanzierung meines Lebensunterhaltes nicht mehr ermöglicht ... und was dann ... mit Ablauf von ALG I verbinde ich irgendwie auch den Ablauf meines Lebens ... deswegen habe ich große Angst.

Nun meine Frage kann ich ~ obwohl ich vor einigen Monaten einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt habe nun aufgrund meiner aktuellen Situation diesen zurücknehmen und einen neuen Antrag auf EU-Rente stellen ... Ist das möglich, oder gestaltet sich die Situation noch schwieriger als sie eh schon ist.

Mit der EU-Rente hätte ich zumindest zunächst weiteren Freiraum um auf die Füße zu kommen und evtl. zu einem späteren Zeitraum wieder zurück ins Berufsleben zu kommen ~ was immer noch mein oberstes Ziel ist ~ wenn ich mir auch eingestehen muss, dass im Moment dahingehend nichts geht.

Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar da ich ziemlich verzweifelt bin und ich von keiner Seite diesbezüglich Hilfe oder Perspektiven aufgezeigt bekomme.

Torsten

30.10.2008 14:02 • #1


Albarracin
Experte

31.10.2008 21:03 • #2


A


Hallo Torsten1000,

EU-Rentenantrag stellen trotz Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben?

x 3#3


Torsten1000
Zwischenzeitlich habe ich von der AfA ein Schreiben (Nahtlosigkeitsregelung nach §125) erhalten in dem ich aufgefordert werde einen Antrag auf Rehabilitation zu beantragen. Die halten mich in meiner Leistungsfähigkeit für soweit gemindert, dass ich weniger als 3 Std./Tag in der Lage bin zu arbeiten.

Dieser Antrag gelte als Antrag auf Rente, wenn ich erwerbsgemindert bin und nicht zu erwarten ist, dass meine Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Als Anlage ist ein Vordruck dabei Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation, den ich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten bitte – dieser Vordruck ist adressiert an die AfA.

Meine zu machenden Angaben sind lediglich meine Krankenkasse und mein behandelnder Arzt????

Aufgrund meiner im oberen Thread geschilderten Situation wollte ich ja in Richtung Rente gehen ~ würde den Antrag nun auch gerne stellen ~ vorbei an diesem Vordruck von der AfA.

Wie verhalte ich mich hier richtig, wenn ich davon ausgehe, dass ich auf längere Zeit nicht mehr in der Lage bin eine Beschäftigung aufzunehmen?

Da das Ausmaß meiner Ängste mein Aktionsradius sehr beschränkt habe ich unwahrscheinlich Angst vor irgendwelchen Rehamaßnahmen die da auf mich zukommen könnten, ich sehe mich nicht in der Lage irgendeine anzutreten ~ Kann ich dazu gezwungen werden, ich meine, führt ein Weg zur Rente nur über vorherige Reha-Maßnahmen?

Über weitere Antworten wäre ich sehr dankbar - Torsten

05.11.2008 13:15 • #3


Albarracin
Experte

05.11.2008 23:50 • #4


M
Hallo Torsten,
Zitat:
Da das Ausmaß meiner Ängste mein Aktionsradius sehr beschränkt habe ich unwahrscheinlich Angst vor irgendwelchen Rehamaßnahmen die da auf mich zukommen könnten, ich sehe mich nicht in der Lage irgendeine anzutreten ~ Kann ich dazu gezwungen werden, ich meine, führt ein Weg zur Rente nur über vorherige Reha-Maßnahmen?

Wenn Deine behandelnden Ärzten, Therapeuten der gleichen Meinung sind, dass Du Rehaunfähig bist, würde ich mir von diesen eine Bescheinigung ausstellen lassen , dass eine Reha für die Dich z.Z. keinen Erfolg bringt.

So habe ich es gemacht und ich brauchte auch zu keiner Reha (mein Grund war ein anderer). Der Versuch ist es wert.

Diese Bescheinigung habe ich sowohl meinem Rentenantrag beigelegt sowie den Gutachtern übergeben.

Vielleicht hilft Dir dieser Vorschlag etwas weiter.

Schöne Grüße
mag

06.11.2008 12:57 • #5


Torsten1000
Wolfgang ... vielen Dank für Deine Antworten ... ich habe für nächste Woche einen Termin bei der hier an meinem Wohnort befindlichen Servicestelle der DRV vereinbart ... ich werde mich dazu dann nochmal melden.

Mag ... auch Dir vielen Dank für diesen Hinweis ... ich werde meinen Arzt darauf ansprechen und Ihn bitten mir so eine Bescheinigung auszustellen ... in der Hoffnung das die Entscheidungsträger darauf Rücksicht nehmen.

Grüße Torsten

08.11.2008 11:20 • #6


Torsten1000
Nun habe ich gestern den Rentenantrag gestellt ... auf dem hier zuständigen Bürgermeisteramt ... die DRV-Servicestelle hat mich da hin geschickt.

Eine andere Frage, ich gehe ab Montag in eine Tagesklinik ... von meiner AfA habe ich nun die Aufforderung erhalten, dass ich nun eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung vorlegen muss ... das gibt es doch nicht, oder?? ... ich bin doch ausgesteuert und seit Monaten arbeitsunfähig ... ich versteh das nicht.

Doch, ich muß eine Arbeitsunfähigkeit vorlegen wurde mir vom AfA nochmals gesagt.

Des weitern müsse ich, sollte der Aufenthalt länger als 6 Wochen dauern, Krankengeld beantragen ... das gibt es doch alles nicht? Ich habe keinen Anspruch mehr auf Krankengeld!

Ich müsste dennoch einen Antrag stellen und dann mit der Ablehnung wieder aufs AfA kommen.

Also langsam dreh ich echt durch ... wenn man vorher nicht schon verrückt ist, spätestens nach all diesen Gängen zu den Ämtern ist man es.

Aber nun meine Frage: stimmt das wirklich mit der Arbeitsunfähigkeit und dem Krankengeld?

Das kann ich nicht verstehen.

Über weitere Antworten wäre ich dankbar.

Ach ja noch was, die 1 monatige Frist zur Antragsstellung auf Reha bzw. Rente welche mir die AFA gesetzt hat wäre die nicht normalerweise durch meinen Aufenthalt in der Tagesklinik unterbrochen?

Grüße Torsten

20.11.2008 13:07 • #7


Albarracin
Experte

20.11.2008 20:53 • #8


Torsten1000
Danke Sabine ... gut zu hören, dass es in anderen Bereichen auch nicht unkomplizierter ist.

Danke Wolfgang ... bin nun wenigstens beruhigt, dass es wirklich so ist wie die Dame mir von der AfA sagte und mir nicht evtl. falsche Infos weitergegeben wurden ...

Ich weiß nicht warum ... aber ich habe grenzenloses Vertrauen in die Antworten dieses Forum Arbeitsplatz - Behörden - Rente - Reha ... bin sehr froh, dass es diese Möglichkeit hier gibt .... Danke an Alle die es aufrecht erhalten.

Torsten

21.11.2008 13:15 • #9


A


Hallo Torsten1000,

x 4#10


Albarracin
Experte

23.11.2008 10:06 • #10

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag