Pbaacke
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Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich heiße Peter Baacke und bin neu in diesem Forum und ebenfalls Burn-out-Betroffener.
Meine Leidensgeschichte steht in meinem Profil.
Ich bin aus dem Hamsterrad ausgestiegen, indem ich mein altes Leben radikal veränderte. Ich hob meinen stressigen Job per Abfindungsvertrag auf, ließ mich von meiner Frau scheiden, die die letzten 10 Jahre meiner ersten Ehe psychisch schwerst krank war und meine Ehe zur Hölle machte. Ich nahm nach der Abfindung Auszeit über das Dispositionsjahr, habe zwei Aussteuerungsphasen inkl. zwei Rehas bei der deutschen Rentenversicherung hinter mir und konnte bis zu 29 Monate ALG1 beziehen. Ich habe mich in das deutsche Sozialversicherungswesen reingekniet und viel Erfahrung gesammelt. Aktuell bin ich an einer EW-Rente dran. Sie befindet sich aktuell in der Widerspruchsphase, da ca. 80% aller Anträge erst einmal abgebügelt werden. Ich bin Mitglied im VdK, der für mich das Widerspruchsverfahren leitet. Kann ich nur jedem empfehlen. Der VdK hat mir viele wertvolle Tipps gegeben.
Ich habe meine persönliche Therapie u.a. durch das Schreiben vollzogen. Dazu habe ich ein autobiografisches Buch verfasst, das euch evtl. interessieren könnte. Titel Wegweiser durch den deutschen Sozial-Dschungel: Burn-out - Chance zum Ausstieg
(unter amazon.de als Taschenbuch oder E-Book). Ich erlebte auf meinem Weg einige Stationen, bei denen ich merkte, dass sogar Sachbearbeiter der Sozialversicherungen nicht sattelfest sind.
Beispiel Arbeitsamt:
Ich wohne mit meiner neuen Ehefrau grenznah Österreich. Ich wollte meine Vergangenheit auch örtlich hinter mir lassen!
Dazu meldete ich mich bei der nächstgelegenen Deutschen Arbeitsagentur. Der Sachbearbeiter meinte, ich hätte meinen Wohnsitz in Österreich und müsste mich auch dort arbeitslos melden. Ich entgegnete ihm, dass ich nicht in Österreich wohne, sondern in Europa, und da gelte das europäische Grenzgänger-Recht. Ich legte ihm ein BGH-Urteil von 1999 vor. Er kannte die Regelung wirklich nicht, war dankbar und kopierte sich das Urteil. Seitdem hatte ich keine Schwierigkeiten mehr mit der deutschen Arbeitsagentur. Und sowas erlebte ich auf meinem Ausstiegsweg mehrfach. Deshalb war es mir auch dein Bedürfnis, meine Erkenntnisse anderen Betroffenen weiterzugeben.
Wissensvorsprung schafft Sicherheit!
_________________
Wir können den Wind nicht verändern, aber die Segel anders setzen!
ich heiße Peter Baacke und bin neu in diesem Forum und ebenfalls Burn-out-Betroffener.
Meine Leidensgeschichte steht in meinem Profil.
Ich bin aus dem Hamsterrad ausgestiegen, indem ich mein altes Leben radikal veränderte. Ich hob meinen stressigen Job per Abfindungsvertrag auf, ließ mich von meiner Frau scheiden, die die letzten 10 Jahre meiner ersten Ehe psychisch schwerst krank war und meine Ehe zur Hölle machte. Ich nahm nach der Abfindung Auszeit über das Dispositionsjahr, habe zwei Aussteuerungsphasen inkl. zwei Rehas bei der deutschen Rentenversicherung hinter mir und konnte bis zu 29 Monate ALG1 beziehen. Ich habe mich in das deutsche Sozialversicherungswesen reingekniet und viel Erfahrung gesammelt. Aktuell bin ich an einer EW-Rente dran. Sie befindet sich aktuell in der Widerspruchsphase, da ca. 80% aller Anträge erst einmal abgebügelt werden. Ich bin Mitglied im VdK, der für mich das Widerspruchsverfahren leitet. Kann ich nur jedem empfehlen. Der VdK hat mir viele wertvolle Tipps gegeben.
Ich habe meine persönliche Therapie u.a. durch das Schreiben vollzogen. Dazu habe ich ein autobiografisches Buch verfasst, das euch evtl. interessieren könnte. Titel Wegweiser durch den deutschen Sozial-Dschungel: Burn-out - Chance zum Ausstieg
(unter amazon.de als Taschenbuch oder E-Book). Ich erlebte auf meinem Weg einige Stationen, bei denen ich merkte, dass sogar Sachbearbeiter der Sozialversicherungen nicht sattelfest sind.
Beispiel Arbeitsamt:
Ich wohne mit meiner neuen Ehefrau grenznah Österreich. Ich wollte meine Vergangenheit auch örtlich hinter mir lassen!
Dazu meldete ich mich bei der nächstgelegenen Deutschen Arbeitsagentur. Der Sachbearbeiter meinte, ich hätte meinen Wohnsitz in Österreich und müsste mich auch dort arbeitslos melden. Ich entgegnete ihm, dass ich nicht in Österreich wohne, sondern in Europa, und da gelte das europäische Grenzgänger-Recht. Ich legte ihm ein BGH-Urteil von 1999 vor. Er kannte die Regelung wirklich nicht, war dankbar und kopierte sich das Urteil. Seitdem hatte ich keine Schwierigkeiten mehr mit der deutschen Arbeitsagentur. Und sowas erlebte ich auf meinem Ausstiegsweg mehrfach. Deshalb war es mir auch dein Bedürfnis, meine Erkenntnisse anderen Betroffenen weiterzugeben.
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