1

Fahrtkosten während Wiedereingliederung

M
Hallo an alle,

Ich mache zur Zeit eine Wiedereingliederung, die von AG und Krankenkasse genehmigt wurde.
Zu Beginn der Wiedereingliederung habe ich bei der Krankenkasse allgemein nach der Übernahme der Fahrtkosten zur Arbeit gefragt ( ohne einen Antrag zu stellen).

Heute kam ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, eine WE sei keine Maßnahme zur med. Rehabilitation und die Arbeitsstelle kein Behandlungsort

Ehrlich, ich bin entsetzt, es gibt dazu auch schon ein Urteil und wie soll man denn bitte von Krankengeld die Fahrtkosten tragen?!

Hat hier schon jemand Erfahrung damit und lohnt sich ein Widerspruch?

Lg

Myrra

27.08.2021 12:42 • #1


Albarracin
Experte

27.08.2021 14:42 • x 1 #2


M
Danke Wolfgang!
Ich werde Widerspruch einlegen mit Verweis auf bestehende Urteile.
Die Wiedereingliederung ist anstrengend genug und das Krankengeld ist eh schon wenig- ich finde es schade, dass man als kranker Mensch dann auch noch betteln muss

Ich habe schon mal die gleiche Erfahrung bei dem Antrag auf Mutter-Kind Kur gemacht,die wurde 2 mal abgelehnt mit Verweis auf ambulante Maßnahmen (obwohl genau das nicht das Argument sein sollte).

Lg

27.08.2021 18:32 • #3

Pfeil rechts