M
mag
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Hallo Quassel,
als Standardschreiben würde ich das nicht betrachten, denn wenn die Rentenversicherung das Gutachten richtig durchgelesen hätte, hätten ihnen auffallen müssen, das es Ungereimtheiten gibt. Scheinbar haben sie mit der Gutachterin schon einige Probleme.
Eventuell mußt du noch einmal zu einem Gutachter, da das Gutachten ja nicht verwendbar zu sein scheint.
als Standardschreiben würde ich das nicht betrachten, denn wenn die Rentenversicherung das Gutachten richtig durchgelesen hätte, hätten ihnen auffallen müssen, das es Ungereimtheiten gibt. Scheinbar haben sie mit der Gutachterin schon einige Probleme.
Eventuell mußt du noch einmal zu einem Gutachter, da das Gutachten ja nicht verwendbar zu sein scheint.