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Ein freundliches Hallo an Alle, welche diesen Beitrag lesen.
Seit 2002 habe ich ein festes Arbeitsverhältnis als Angestellte im sozialen Dienst. Dieses Arbeitsverhältnis besteht bis dato aufrecht und ist unangetastet.
Durch Krankheit April 2008 bezog ich Krankengeld bis zur Antragstellung Dez.2008 zur medizinischen Reha. GdB 50%.
Die med. Reha erfolgte im Feb.2009 bis April 2009. Das Übergangsgeld wurde rückwirkend seit Antragsstellung gewährt und von der Rentenversicherung geleistet. Eine befristete 3 jährige Erwerbsminderungsrente folgte und endet jetzt Okt 2011.
Im Mai 2011 wurde von mir der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und noch immer kein Bescheid von der Rentenversicherung.
Im Juli 2011 stellte ich nach Aufforderung und auf anraten der Rentenversicherung den Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente mit dem Vermerk „nur wenn die Teilhabe zum Arbeitsleben nicht bewilligt werden würde“
Seit Wochen (inzw. Monate) rufe ich bei meinem persönl. Ansprechpartner der Rentenversicherung an und frage nach Neuigkeiten bezüglich der beruflichen Reha. Und immer sind meine Unterlagen leider noch beim ärztl. Dienst der Rentenversicherung.
Meine nun folgende Frage ist nicht unbegründet.
_Von welchem Geld werde ich ab 1.Nov 2011 leben?
_Werde ich bei Bewilligung der beruflichen Reha am 1. 11.Übergangsgeld erhalten?
_Wenn ja, wird dieses Übergangsgeld auch rückwirkend seit Antragsstellung geleistet wie damals 2008 zur med. Reha?
_Was wird zur Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes herangezogen. Die aktuellen Tarifverträge bez. Gehaltstabellen von 2011 oder die Tabellen von 2008 vor meiner Krankheit?
Man soll nicht schreien bevor es weh tut, dennoch bin ich besorgt. Berufliche Reha geht vor Rente. Würde die berufliche Reha nicht bewilligt werden, macht es Sinn Widerspruch einzulegen?
Abschließend noch die Frage,
_in welcher Form ist der Arbeitgeber verpflichtet mir einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen wenn ich als behinderte Angestellte meine alten Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllen kann?
_Muss er mir einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten?
_Was ist wenn, wenn er mir keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten möchte? Zum Bsp. mit der Begründung das an dem geeigneten Arbeitsplatz ausreichend Arbeitskräfte vorhanden sind und weitere nicht notwendig seien.
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir die eine oder andere Frage beantworten.
Vielen Dank im Voraus
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Seit 2002 habe ich ein festes Arbeitsverhältnis als Angestellte im sozialen Dienst. Dieses Arbeitsverhältnis besteht bis dato aufrecht und ist unangetastet.
Durch Krankheit April 2008 bezog ich Krankengeld bis zur Antragstellung Dez.2008 zur medizinischen Reha. GdB 50%.
Die med. Reha erfolgte im Feb.2009 bis April 2009. Das Übergangsgeld wurde rückwirkend seit Antragsstellung gewährt und von der Rentenversicherung geleistet. Eine befristete 3 jährige Erwerbsminderungsrente folgte und endet jetzt Okt 2011.
Im Mai 2011 wurde von mir der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und noch immer kein Bescheid von der Rentenversicherung.
Im Juli 2011 stellte ich nach Aufforderung und auf anraten der Rentenversicherung den Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente mit dem Vermerk „nur wenn die Teilhabe zum Arbeitsleben nicht bewilligt werden würde“
Seit Wochen (inzw. Monate) rufe ich bei meinem persönl. Ansprechpartner der Rentenversicherung an und frage nach Neuigkeiten bezüglich der beruflichen Reha. Und immer sind meine Unterlagen leider noch beim ärztl. Dienst der Rentenversicherung.
Meine nun folgende Frage ist nicht unbegründet.
_Von welchem Geld werde ich ab 1.Nov 2011 leben?
_Werde ich bei Bewilligung der beruflichen Reha am 1. 11.Übergangsgeld erhalten?
_Wenn ja, wird dieses Übergangsgeld auch rückwirkend seit Antragsstellung geleistet wie damals 2008 zur med. Reha?
_Was wird zur Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes herangezogen. Die aktuellen Tarifverträge bez. Gehaltstabellen von 2011 oder die Tabellen von 2008 vor meiner Krankheit?
Man soll nicht schreien bevor es weh tut, dennoch bin ich besorgt. Berufliche Reha geht vor Rente. Würde die berufliche Reha nicht bewilligt werden, macht es Sinn Widerspruch einzulegen?
Abschließend noch die Frage,
_in welcher Form ist der Arbeitgeber verpflichtet mir einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen wenn ich als behinderte Angestellte meine alten Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllen kann?
_Muss er mir einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten?
_Was ist wenn, wenn er mir keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten möchte? Zum Bsp. mit der Begründung das an dem geeigneten Arbeitsplatz ausreichend Arbeitskräfte vorhanden sind und weitere nicht notwendig seien.
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir die eine oder andere Frage beantworten.
Vielen Dank im Voraus
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