Fristlose Kündigung in der Ausbildung. Was ist jetzt zu tun?

Nogua
Hallo an alle Leser,
meinem großen Sohn, der in der Ausbidung im dritten Lehrjahr ist wurde fristlos gekündigt. Er hat auch immer wieder depressive Phasen und zu viel in der Schule gefehlt bzw.ist krank gewesen. Nun meine Frage. Da ihm anscheinend eine dreimonatige Sperrung wegen der fristlosen Kündigung droht, muss er nun Hartz 4 beantragen? Das kann doch wohl nicht sein?
Was ist nun zu tun? Ich danke euch für´s Lesen und würde mich freuen, wenn sich jemand damit auskennt und mir antwortet.
Immer wenn ich denke nun läuft alles mal rund, dann kommt wieder ein neues Problem...

06.10.2010 16:30 • #1


G
Hat er gefehlt oder ist entschuldigt krank geschrieben gewesen? Ich bin mir nicht sicher, ob man Auszubildende im 3. Lehrjahr einfach so kündigen kann. Da muss m.W. schon ein bisschen mehr vorgefallen sein als Krankheitstage, z.B. unentschuldigtes Fehlen. Soweit ich weiß, genießen Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ich würde danach mal googlen und mich entsprechend bei einem Fachanwalt beraten und ggfs. eine Kündigungsschutzklage einreichen. Für eine fristlose Kündigung muss es doch auch eine Begründung gegeben haben. Was wurde denn da genannt?

06.10.2010 16:59 • #2


A


Hallo Nogua,

Fristlose Kündigung in der Ausbildung. Was ist jetzt zu tun?

x 3#3


Brave
Hallo,
wenn er regelmäßig deswegen eine Krankmeldung gebracht hat dürfen sie das, so weit ich weiß, nicht.
Und wenn er vom Stoff und von den Fehltagen zu viele hat um das dritte Lehrjahr zu machen wegen der Prüfung, hat er Anspruch auf Wiederholung des 3. Lehrjahres.
Nur mein Sohn hat es beim 2. mal auch nicht geschafft wegen der vielen Fehltage und da wurde dann ein Aufhebungsvertrag gemacht.
Erkundige Dich ruhig und nimm es nicht so hin.
LG Brave

06.10.2010 17:16 • #3


M
Hallo Nogua,

ihr solltet sofort einen Anwalt einschalten, um gegen die Kündigung vorzugehen. Auskunft kannst du dir aber auch bei der euch zuständigen IHK einholen, ob die Kündigung eines AZUBIs wegen Erkrankung rechtens ist, aber auch dann wäre es auch sinnvoll, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

06.10.2010 17:35 • #4


M
Hallo Nogua,

um einen AZUBI fristlos zu kündigen, muß schon wirklich etwas Gravierendes vorgefallen sein. Das geht nicht so einfach. Allerdings kommen viele Arbeitgeber damit durch, solange der Arbeitnehmer sich nicht dagegen wehrt. Wie mag schon geschrieben hat: Nehmt Euch einen Anwalt!

06.10.2010 18:01 • #5


Nogua
Anscheinend hattte er schon zwei Abmahnungen bekommen wegen unentschuldigten Fehlens in der Schule. Bei Krankheiten hatte er immer eine Krankschreibung abgegeben. Mein Sohn hat gegoogelt und angeblich gibt es während der Ausbildungszeit nur die fristlose Kündigung, wenn es denn eine gibt. Klar könnten wir jetzt dagegen angehen aber was wäre das für eine Situation in der Firma, unter einem Chef zu arbeiten, der ihn gar nicht mehr haben will, der ihn sowieso schon terrorisiert hat. das würde ja nur noch schlimmer werden. Außerdem können wir uns keinen Anwalt leisten.
Vielen Dank aber für eure Anteilnahme und die IHK werde ich auf jeden Fall noch mal anrufen.

06.10.2010 20:38 • #6


S
Zitat von Nogua:
Klar könnten wir jetzt dagegen angehen aber was wäre das für eine Situation in der Firma, unter einem Chef zu arbeiten, der ihn gar nicht mehr haben will, der ihn sowieso schon terrorisiert hat. das würde ja nur noch schlimmer werden.

Es geht ja auch nicht umbedingt darum, dass er wieder zurückgeht. Das ist natürlich auch eine unangenehme Situation, nochmal da zu arbeiten, wo man unerwünscht ist. Aber mit einer Kündigungsschutzklage kann man erreichen, dass ihm, wenn die fristlose Kündigung ungerechtgertigt ist, evt. eine angemessene Entschädigung (Abfindung) zusteht, die der Richter festlegen wird oder die in einem Vergleich verhandelt wird.

Zitat von Nogua:
Außerdem können wir uns keinen Anwalt leisten.

Dein Sohn kann, weil ja sein Ekinkommen in der Ausbildung gering ist, einen Beratungsbeihilfeschein beim zuständigen Gericht erhalten. Das kostet einmalig EUR 10,-- und er hat dann Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.
Sollte der Anwalt der Meinung sein, dass eine Kündigungsklage gerechtfertigt ist, dann wird der Anwalt für ihn Prozesskostenbeihilfe beantragen (wieder wegen geringem Einkommen).

Zusätzlich gibt es für Euch aber auch die Möglichkeit, eine kostenlose Beratung beim Arbeitsgericht zu erhalten.
Ich weiß nicht, ob das bei allen Arbeitsgerichten ind Deutschland Standard ist, bei uns in der Region ist das aber möglich.

Weißt Du Nogua, die Arbeitgeber setzen immer darauf, dass der AN sich nicht wehrt. Aber es geht hier um die Zukunft Deines Sohnes und zusätzlich um eine evt. Sperre beim ALG 1. Das würde ich an Eurer Stelle nicht einfach so hinnehmen!

06.10.2010 21:13 • #7


M
Nein, arbeiten kann er da wohl nicht mehr. Aber wenn das vielleicht nicht rechtens ist, wird die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt und dann ist auch keine Sperre zu befürchten. Die Zweite Abmahnung berechtigt natürlich zur Kündigung aber nicht unbedingt zur fristlosen Kdg.

06.10.2010 21:14 • #8


M
Vielleicht hilft die IHK einen anderen Arbeitgeber zu finden, damit er seine Ausbildung beenden kann.

Meine Nichte musste ihre Lehre auch woanders beenden, da ihr Lehrherr den Betrieb dicht machte.

06.10.2010 21:45 • #9


G
Also ich habe mich gerade beim Mittag mit einem befreundeten Betriebsrätler unterhalten und der erklärte mir folgendes: unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule zählt genauso wie unentschuldigtes Fehlen im Betrieb. Denn man wird auch für die Berufsschule bezahlt. Es reicht also nicht für den Betrieb eine Krankschreibung vorzulegen und für die Berufsschule nicht. Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule kann tatsächlich eine fristlose Kündigung auch im Ausbildungsstand bedeuten.

Wieso hatte er für die Schule keine Krankschreibung? Bei zwei Abmahnungen hätte er doch mal was sagen können und vor allem nachfragen können? Ok, Vorwürfe bringne jetzt auch nichts mehr. Aber so wie es aussieht ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt und damit auch die Sperre beim Arbeitsamt.

07.10.2010 15:17 • #10


Nogua
@, genauso sehe ich das leider auch. er könnte jetzt ein schlichtungsverfahren bei der ihk beantragen, müsste aber dann tatsächlich soweit ich weiß dort seine ab weitermachen. er hat immer so oft verschlafen, da er am tag vor der schule erst um 22:00 zu hause war und für die schule hätte er um 5:00 aufstehen müssen. da konnten die wecker klingeln so viel sie wollten, er hat sie einfach nicht gehört...einerseits kann ich´s verstehen andererseits denke ich mit mehr willen hätte er es schaffen können. mein anruf bei der ihk steht aber noch aus. bin ja derzeit auch ganz schön beschäftgt mit meinem leben.

07.10.2010 19:45 • #11


S
Hallo Nogua,
vielleicht solltest nicht Du, sondern Dein Sohn bei der IHK anrufen. Schliesslich geht es um ihn.

Liebe Grüsse
von steenie

08.10.2010 10:16 • #12


M
Das sehe ich auch so. Nimm ihm nicht alles ab!

08.10.2010 16:46 • #13


A


Hallo Nogua,

x 4#14


Nogua
Ihr habt ja recht

08.10.2010 21:10 • #14

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