Zitat von Nogua:Klar könnten wir jetzt dagegen angehen aber was wäre das für eine Situation in der Firma, unter einem Chef zu arbeiten, der ihn gar nicht mehr haben will, der ihn sowieso schon terrorisiert hat. das würde ja nur noch schlimmer werden.
Es geht ja auch nicht umbedingt darum, dass er wieder zurückgeht. Das ist natürlich auch eine unangenehme Situation, nochmal da zu arbeiten, wo man unerwünscht ist. Aber mit einer Kündigungsschutzklage kann man erreichen, dass ihm, wenn die fristlose Kündigung ungerechtgertigt ist, evt. eine angemessene Entschädigung (Abfindung) zusteht, die der Richter festlegen wird oder die in einem Vergleich verhandelt wird.
Zitat von Nogua:Außerdem können wir uns keinen Anwalt leisten.
Dein Sohn kann, weil ja sein Ekinkommen in der Ausbildung gering ist, einen Beratungsbeihilfeschein beim zuständigen Gericht erhalten. Das kostet einmalig EUR 10,-- und er hat dann Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.
Sollte der Anwalt der Meinung sein, dass eine Kündigungsklage gerechtfertigt ist, dann wird der Anwalt für ihn Prozesskostenbeihilfe beantragen (wieder wegen geringem Einkommen).
Zusätzlich gibt es für Euch aber auch die Möglichkeit, eine kostenlose Beratung beim Arbeitsgericht zu erhalten.
Ich weiß nicht, ob das bei allen Arbeitsgerichten ind Deutschland Standard ist, bei uns in der Region ist das aber möglich.
Weißt Du Nogua, die Arbeitgeber setzen immer darauf, dass der AN sich nicht wehrt. Aber es geht hier um die Zukunft Deines Sohnes und zusätzlich um eine evt. Sperre beim ALG 1. Das würde ich an Eurer Stelle nicht einfach so hinnehmen!