Jobcenter zahlt nicht -> Fristlose Kündigung der Wohnung

Mind
Hallo Com,

ich poste mal, weil ich nicht schlafen kann (trotz Medikation und Bedarf) und vielleicht weiß jemand von der Thematik bescheid. Ich wußte nicht wohin ich posten soll. Ich hätte genauso gut einen Thread für Psychosomatik oder Depression aufmachen können. Mir geht es nicht gut...

Mein Vermieter meldet die fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückständen (2 Mieten). Ich soll in 2 Wochen aus der Wohnung sein. Ich hatte in letzter Zeit das Problem, dass das Jobcenter nicht zahlt. Die fordern seit Januar einen Bescheid für die Bewilligung zur Teilnahme am Arbeitsleben (berufliche Reha Berufliches Training, mach ich seit 2.3.2011). Diesen Bescheid habe ich erst am 5.3.2011 erhalten. Von denen die den Bescheid anfordern: Jobcenter. Die kommen nicht klar! Ich verstehe nicht, warum die mir den Regelsatz (Miete+Gas+Strom) nicht zahlen, weil die einen Bescheid wollen, den sie mir selber zu geschickt haben. 2 Etagen höher/tiefer (wo auch immer) haben die diesen Bewilligungsbescheid! Und wieso fallen eigentlich meine Regelleistungen (Miete+Strom+Gas) weg, nur weil ich eine Reha-Maßnahme mache??? Lebensunterhaltskosten könnte ich noch verkraften, aber den Regelsatz müssen sie mir so oder so zahlen, soviel ich weiß.

Jedenfalls bin ich bedroht meine Wohnung zu verlieren, obwohl ich (fast) nichts dafür kann, dass ich denen keine Miete zahlen konnte. Laut Google ist eine Kündigung der Wohnung nicht rechtskräftig, wenn der Mieter selbst den Fehler nicht begangen hat. Ich gehe Montag zum Sozialpädagogen in dem Institut für berufliche Reha und hole seine Meinung ein. Ein Fall für´s Sozialgericht und die Presse?!

Wer hat sowas von gehört oder selbst erfahren?


Schönen Gruß!

13.03.2011 06:53 • #1


M
Hallo Mind,

die Zusammenhänge zwischen Reha usw. und Zahlung von Regelsätzen kenne ich nicht. Ich habe allerdings in einem ganz anderen Zusammenhang die Erfahrung gemacht, dass sie Zahlungen solange einstellen, bis sie die angeforderten Unterlagen bekommen haben. Somit erzwingen sie es quasi.

Zitat von Mind:
weil die einen Bescheid wollen, den sie mir selber zu geschickt haben. 2 Etagen höher/tiefer (wo auch immer) haben die diesen Bewilligungsbescheid!
Piepegal und nicht unbedingt nachzuvollziehen. Aber gehe persönlich dahin und legen den Bescheid vor. Sonst kannst Du noch lange auf Zahlungen warten auch wenn Du ein Recht darauf haben solltest. Die Mitteilung über die Kündigung der Wohnung würde ich gleich mitnehmen.
Zitat von Mind:
Ich gehe Montag zum Sozialpädagogen in dem Institut für berufliche Reha und hole seine Meinung ein. Ein Fall für´s Sozialgericht und die Presse?!
Das kannst Du nachgelagert immer noch machen, zuerst solltest Du zusehen, dass die Miete gezahlt wird.

13.03.2011 09:40 • #2


A


Hallo Mind,

Jobcenter zahlt nicht -> Fristlose Kündigung der Wohnung

x 3#3


M
Hallo Mind,

da kann ich Martina nur zustimmen, du solltest morgen direkt persönlichen Kontakt aufnehmen und denen alle Bescheide vorlegen und wenn der Sachbearbeiter dich hinhält, suche das Gespräch beim Vorgesetzten, laß dich nicht abwimmeln !!!!!

Dem Vermieter solltest du auch mitteilen, dass der Mitrückstand nicht dein Verschulden ist, damit er weiß, warum dieser Rückstand entstanden ist.

Ich würde dir raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

13.03.2011 11:09 • #3


Mind
Danke für die Anteilnahme :-) Ich habe bereits ein Schreiben an meinen Vermieter verfasst, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass 1). Es das Verschunden des Jobcenters ist und 2). Ich dem Vermieter meine Bereitwilligkeit zur Klärung mitgeteilt habe (er aber nicht darauf reagiert hat). Diesmal per Einschreiben, dass sie nicht wieder sagen können, sie hätten nichts erhalten.

Dem Jobcenter werde ich auch was tippen, dass 1). sie in der Pflicht stehen, mir wenigstens Miete+Gas+Strom zu zahlen, selbst wenn ich geringfügig nicht kooperiert habe, 2). sie unfähig sind, Ihren Laden zu verwalten, und und und. Diesen Bescheid werde ich Ihnen übergeben mit Nachweis, dass ich es abgegeben haben. Danke für den Rat, dass ich dort Druck machen soll.

Auf jeden Fall hab ich morgen ein Beratungsgespräch mit meinem Sozialpädagogen in der Reha-Einrichtung. Der kennt sich mit Sozialgesetzen rund ums Jobcenter aus.

13.03.2011 18:40 • #4


Steffi
Hallo mind,

wurde die fristlose Kündigung der Wohnung bereits ausgesprochen oder nur angekündigt ?
In jedem Fall kannst Du eine fristlose Kündigung dann unwirksam werden lassen, wenn Du die Mietschulden bezahlst. Dein Vermieter müsste Dich darauf hingewiesen haben.

13.03.2011 19:50 • #5


Mind
Die fristlose Kündigung wurde ausgesprochen. Am 25.3. kommt jemand vorbei und will die Wohnung entgegen nehmen. Im Kündigungsschreiben ist keine Rede von einer Widerlegung. Ich habe aber auch gelesen, dass es innerhalb von 2 Wochen möglich ist, eine solche Kündigung abzuhalten. Ob mein Geld, das hoffentlich bald bei mir ankommt, reicht, weiß ich nicht. Denn es stehen schon andere auf der Schwelle und wollen ihre Beträge, Strom und Gasversorger z.B. .

Ich war heute beim Jobcenter. Meine Sachbearbeiterin für Leistung ist heute nicht da dewesen. Also musste ich es beim Schalter abgeben. Habe Stempel und Siegel bekommen, dass sie es morgen auf dem Tisch hat. Ein anderer Mitarbeiter war nicht bereit mit mir richtig zu reden, weil sie erst die Akte anfordern müssten. Einer sagte mir, dass es aufgrund von Datenschutz anderen Abteilungen nicht möglich ist, eigene Dokumente anzufordern. Deswegen forderten sie es von mir. 1. Forderung kam im Januar. Den geforderten Bescheid erhielt ich erst am 5.3.2011.

Ich stehe am Rand des Nervenzusammenbruchs. So habe ich nicht geschafft zur Arbeit (berufliche Reha) zu gehen. Ich gelte für heute als unentschuldigt fehlend, weil ich durch fehlende Leistungen des Jobcenters nicht einmal Krankenversichert bin. Morgen muss ich hin, Gespräche mit Psychologin, Ergotherapeutin und Sozialpädagogen. Die Angst vor dem Abbruch der Reha-Maßnahme, aufgrund einer Verschlechterung meines Zustandes, ist ähnlich groß wie vor dem Verlust eines festen Wohnsitz. Diese Ereignisse hätten unpassender nicht auftreten können. Es ging mir so gut wie lange nicht in den letzten Wochen mit der Reha.

/edit: Es ist sogar von bis zu 2 Monaten die Rede, dass eine fristlose Kündigung durch zeitnahe Mietbegleichung rechtswidrig sein kann. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, wenn der Typ kommt und Schlüssel haben will. Ohne Räumungsklage kommt er aber nicht an meine Wohnung. Die kann bis zu einem Jahr dauern, wird aber teuer. Naja, ich blick da nicht durch. Regelsatz, Grundsicherung... ich berichte, was der Sozialpädagoge meint.

14.03.2011 18:03 • #6


Steffi
Zitat:
/edit: Es ist sogar von bis zu 2 Monaten die Rede, dass eine fristlose Kündigung durch zeitnahe Mietbegleichung rechtswidrig sein kann. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, wenn der Typ kommt und Schlüssel haben will. Ohne Räumungsklage kommt er aber nicht an meine Wohnung. Die kann bis zu einem Jahr dauern, wird aber teuer. Naja, ich blick da nicht durch. Regelsatz, Grundsicherung... ich berichte, was der Sozialpädagoge meint.

Kannst Du mit dem Vermieter vernünftig sprechen ? Oder hast Du es bereits versucht ? Schreiben allein wird Dir hier nicht weiterhelfen.
Du solltest jetzt alles dransetzen, die Räumung abzuwenden und die Kündigung rückgängig zu machen (vereinfacht ausgedrückt).
Auf eine Räumungsklage darfst Du es auf gar keinen Fall ankommen lassen.
Eine ganz andere Frage ist, ob Du Dir die Wohnung samt Nebenkosten auf Dauer überhaupt leisten kannst.
Hast Du denn gar niemanden, der Dir jetzt in dieser Misere helfen kann ?

14.03.2011 19:49 • #7


G
Bist du im Mieterschutzbund? Wenn ja, sofort hin da und beraten lassen. In den Zahlungen für diesen Bund ist für gewöhnlich auch ein Anwalt mit drinne. Wenn nein, sofort hin da ;-) . Die 80 Euro Jahresbeitrag können sich sehr lohnen und die solltest du unbedingt investieren. so einfach wie sich dein Vermieter das vorstellt, ist das m.W. nach. Aber du musst jetzt schnell handeln. Alles andere ist erstmal unwichtig. Und wenn du die Zahlung vom Amt hast, dann bezahlst du erst die Miete. Strom und der ganze Kram kann warten. Dann speist du mal ne zeitlang trocken Brot bei Kerzenschein. Besser als gar kein Dach über dem Kopf zu haben.

14.03.2011 20:08 • #8


A


Hallo Mind,

x 4#9


Mind
Ich hatte im beruflichen Trainingszentrum ein Gespräch mit meiner Ergotherapeutin und Psychologin. Die waren entsetzt und haben meinen Rehabeauftragten der Bundesagentur für Arbeit auf´s Jobcenter angesetzt, weil meine Reha-Maßnahme ernsthaft gefährdet ist. Der Rehabeauftragte hat rumtelefoniert und spricht von grausam und tiefen Abgründen. Ganz klären konnte er das nicht. Ich soll Donnerstag nochmal zum Jobcenter und mir meine Leistungsabteilung vornehmen, salop gesagt. Jetzt hat das Jobcenter immerhin Druck von einer anderen Institution bekommen. Wer weiß ob sie sich überhaupt was draus machen, wenn sich nur der Leistungsempfänger beschwert.
Im schlimmsten Fall komme ich bei meinen Eltern unter. In der Gosse lande ich nicht. Aber wäre mit all meinen Sachen? Wertvolle Elektronik und ähnliches kämen schon irgendwo unter, aber Terrarien, Möbel und Schränke nicht. Naja, wird schon werden.

Morgen Termin beim Sozialpädagogen.

/edit: So ein Sozialpädagoge ist Gold wert. Er hat mit meinem Vermieter ausgehandelt, dass er von der Kündigung absieht, wenn er das Geld bis 31.3. erhält. Jetzt muss ich das dem Jobcenter verklickern wie wichtig es ist, dass ich das Geld bekomme. Da geht es mir gleich psychisch besser.

/edit 17.3.2011: Privater Super-Gau verhindert. Ich war nochmal beim Jobcenter, morgen hab ich mein Geld und kann es noch rechtzeitig an meinen Vermieter überweisen. Ich bin heilfroh. Den Schock muss ich aber erst noch verdauen. Thread kann theoretisch geschlossen werden. Ein Unterforum für Jobcenter und Arge wäre ganz gut. ;-)

15.03.2011 12:39 • #9

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