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GdB 50 Antrag auf Schwerbehinderung erfolgreich - und nun?

ZeroOne
Wieso Finanzamt, @bones ?

Was an dieser Stelle zu holen ist, machst du (oder dein Steuerberater) über die jährliche Steuererklärung.

LG
ZeroOne

13.08.2019 21:11 • x 1 #16


bones
Ah ok. Hab mal Info holen wollen und nix dazu gefunden.wobei ich nun noch ne Frage dazu hätte.

Bei einer Beschäftigung muss ich dann mein Ausweis dem Arbeitgeber vorliegen oder? Ich blicke da nicht so richtig durch.

13.08.2019 21:21 • #17


A


Hallo snab,

GdB 50 Antrag auf Schwerbehinderung erfolgreich - und nun?

x 3#3


Alexandra2
Ausweis? Gibt's den nicht nur mit Merkzeichen?

13.08.2019 22:13 • #18


Hoffnung21
@bones

Es ist DEINE Entscheidung, ob du deinem AG den Ausweis vorlegst, aber wenn du irgendwelche Vergünstigungen beim AG beanspruchen möchtest solltest du es tun.

Ich selbst hab GdB 30 und Gleichstellung. Ich hab das dann beim AG angegeben als ich eine maximale Tagesarbeitszeit von 8h erreichen wollte. Das ist damit möglich. Tage mit über 8h machen mich fertig und das kann man damit ausschließen. Außerdem hast du einen besseren Kündigungsschutz. Bei GdB 50 hast du auch mehr Urlaub.

LG Eis

13.08.2019 22:49 • x 1 #19


Hoffnung21
@Alexandra2

Soweit ich weiß gibt es den Ausweis ab GDB 50, egal ob Merkzeichen oder nicht.

LG Eis

13.08.2019 22:51 • #20


G
Ja ab 50 GdB gibt es einen Ausweis. Den musst du aber extra anfordern. Das ist auf dem Antrag ein extra Feld und du musst ein Passbild beilegen. Das kannst du aber auch hinterher noch machen

14.08.2019 07:15 • #21


Alexandra2
Wow, Danke

14.08.2019 07:49 • x 1 #22

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