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Sonnenblume20
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Hallo, Ihr Lieben!
Ich hatte im März 2009 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der im Mai mit einem GdB von 30 festgesetzt wurde.
Meine Diagnosen sind: Depressive Störungen (mittelschwere bis schwere depressive Episode lt. Psychiater)
Funktionsstörungen der Wirbelsäule mit Ausstrahlungen (zwei BSV im HWS, davon eine
OP mit Einsatz eines Kunststoffimplantates)
Chronische Gastritis
Ich sprach daraufhin mit meiner Hausärztin, die meinte, dass ein Widerspruch keinen Sinn machen würde, der würde eh abgelehnt. Sie plädierte darauf, in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Die SBV meines Betriebes hat mich trotzdem ermuntert, Widerspruch einzulegen, was ich dann auch getan habe. Ich habe eine genaue Beschreibung meiner Funktionseinschränkungen abgegeben und habe das Versorgungsamt aufgefordert, erstmal meinen Psychiater anzuschreiben, was die damals nicht getan haben, obwohl die Depression die sogenannte Hauptdiagnose bei mir ist.
Es hat nun 4 Monate gedauert und gestern hatte ich den Bescheid im Briefkasten, dass ich einen GdB von 50 erhalte.
Da war ich positiv überrascht, denn ich hatte gar nicht so viel Hoffnung, nachdem ich hier im Forum schon ein bisschen gestöbert und gesehen habe, dass es gar nicht so leicht ist, einen GdB von 50 und höher zu erhalten.
Aber die Mühe hat sich also gelohnt und ich möchte alle Betroffenen ermuntern, es wenigstens zu versuchen.
Zwei Fragen habe ich aber noch:
Auf dem Bescheid kann ich gar keine Befristung erkennen.
1) Ist das normal?
2) Ist es üblich, wenn ein Bescheid nicht befristet wird, dass das Versorgungsamt den GdB nach einer gewissen Zeit wieder überprüft?
Schon jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung der Fragen!
Lieber Gruß!
Sonnenblume
Ich hatte im März 2009 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der im Mai mit einem GdB von 30 festgesetzt wurde.
Meine Diagnosen sind: Depressive Störungen (mittelschwere bis schwere depressive Episode lt. Psychiater)
Funktionsstörungen der Wirbelsäule mit Ausstrahlungen (zwei BSV im HWS, davon eine
OP mit Einsatz eines Kunststoffimplantates)
Chronische Gastritis
Ich sprach daraufhin mit meiner Hausärztin, die meinte, dass ein Widerspruch keinen Sinn machen würde, der würde eh abgelehnt. Sie plädierte darauf, in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Die SBV meines Betriebes hat mich trotzdem ermuntert, Widerspruch einzulegen, was ich dann auch getan habe. Ich habe eine genaue Beschreibung meiner Funktionseinschränkungen abgegeben und habe das Versorgungsamt aufgefordert, erstmal meinen Psychiater anzuschreiben, was die damals nicht getan haben, obwohl die Depression die sogenannte Hauptdiagnose bei mir ist.
Es hat nun 4 Monate gedauert und gestern hatte ich den Bescheid im Briefkasten, dass ich einen GdB von 50 erhalte.
Da war ich positiv überrascht, denn ich hatte gar nicht so viel Hoffnung, nachdem ich hier im Forum schon ein bisschen gestöbert und gesehen habe, dass es gar nicht so leicht ist, einen GdB von 50 und höher zu erhalten.
Aber die Mühe hat sich also gelohnt und ich möchte alle Betroffenen ermuntern, es wenigstens zu versuchen.
Zwei Fragen habe ich aber noch:
Auf dem Bescheid kann ich gar keine Befristung erkennen.
1) Ist das normal?
2) Ist es üblich, wenn ein Bescheid nicht befristet wird, dass das Versorgungsamt den GdB nach einer gewissen Zeit wieder überprüft?
Schon jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung der Fragen!
Lieber Gruß!
Sonnenblume