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GDS 40 Gutachtenstandards - Widerspruch

C
Hallo,
ich bin auf Grund einer Straftat auf GDS 40 vom Landesamt eingestuft . Die Begutachtung erfolgte durch einen hiesigen Gutachter, der schon lange Zeit im Sinne des Landesamtes Gutachten anfertigt Ich legte Widerspruch ein und wurde bei einem weiteren Gutachter vorstellig, um auf GDS 50 höher gestuft zu werden. Der Gutachter wurde durch das Sozialgericht bestimmt 2019. Hier wurde ich lediglich zu meiner Herkunftsfamilie befragt und nicht explizit zur Straftat und zu den Geschehnissen rund um die STraftat. Fazit die Gutachterin beließ es bei GDS 40. Daraufhin wurde ich nun vor einigen Wochen wieder vorstellig bei dem ersten Gutachter, welcher vom Landesamt seinerzeit beauftragt wurde. Die Besprechung mit dem Gutachter dauerte 1,5 Stunden und es wurde nicht wirklich auf die Folgen der Straftat eingegangen.

Er bestätigte eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, aber nicht in kausaler Beziehung zur Straftat. . ( Er ignorierte auch alle Symptome einer PTBS. Kommt bei ihm nicht vor. Ich leide unter verschiedenen Symptomen einer PTBS. Der Gutachter versuchte verzweifelt einen anderen Grund für meine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausfindig zu machen, so dass er auf familiäre Probleme verwies. Ich erzählte ihm , dass ich Ahnenforschung betreibe und das ich bereits sehr erfolgreich ermittelt habe. Daraus schloss der Gutachter, dass familiäre Probleme der Auslöser für meine Verschlechterung seien, obwohl ich ihm sagte, dass es mich nicht belastet, sondern erfreut. Ich habe nun den Verdacht das der Gutachter im Sinne des Landesamtes gehandelt hat, um auch weitere Aufträge zu erhalten. Das Gutachten ist absolut Nonsens und nicht zu gebrauchen. Nun ist meine Frage:

Ist ein Facharzt der Psychiatrie überhaupt in der Lage ein Gutachten zu erstellen ? Sollten nicht auch Psychologen mit einbezogen werden ? Mein Gutachter ist Psychiater mit Schwerpunkt Medizin, als Facharzt und Psychotherapeut , Weiterbildung

Gibt es einen Ablauf für ein psychiatrisches Gutachten nach GDS und einen speziellen Test zur Feststellung von PTBS ? Wie viel Zeit nimmt dieser in Anspruch und welche Tests werden durchgeführt ?
Fragen über Fragen, Es wäre schön, wenn ich eine kleine Rückmeldung von Euch erhalten würde.
Viele Grüße
Clarissa

05.07.2020 10:58 • #1


Albarracin
Experte

07.07.2020 13:41 • x 1 #2


A


Hallo Clarissa2,

GDS 40 Gutachtenstandards - Widerspruch

x 3#3


C
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort !

Nun habe ich wieder etwas hinzu gelernt, nämlich das ich einen Gutachter selbst vorschlagen darf.
Das wurde mir bis dato nicht vermittelt oder bewusst vorenthalten. Ich bin GDS 40 und GDB 50.
Anfangs habe ich Widerspruch eingelegt gegen das Gutachten des ersteren Gutachters, welcher vom Landesamt beauftragt wurde. Es folgte daraufhin eine Gerichtsverhandlung. Ich wurde von einem Anwalt vertreten, der sich leider nicht so gut im Sozialrecht bzw. Entschädigungsrecht auskannte, so dass es bei GDS 40 blieb. Nun wäre eigentlich als nächstes Rechtsmittel Einspruch fällig. Ich hatte irgendwo Hoffnung mit dem ersteren Gutachter alles zu meinen Gunsten klären zu können, zusammen mit einem Anwalt, aber ich wurde hier getäuscht. Er hatte überhaupt kein Interesse mir zu helfen und war mir nicht wohlgesonnen, sondern war vielmehr daran interessiert den Auftraggeber zu erfreuen. Daraufhin wurde natürlich eine Höherstufung durch das Landesamt abgelehnt. Es besteht jetzt aber immer noch die Möglichkeit eben Einspruch einzulegen und genau das wollte ich verhindern, da es sehr langwierig ist, ich kämpfe schon seit einigen Jahren. Das ist ziemlich zermürbend.
Ich werde Deinen Vorschlag, einen Gutachter selbst zu suchen, mal mit meinem Anwalt besprechen und Dir anschließend berichten.
Bis dahin Alles Gute und viele Grüße
Clarissa

07.07.2020 15:56 • #3


Kate
Was heißt GDS?

07.07.2020 16:16 • #4


Albarracin
Experte

07.07.2020 16:22 • #5


Albarracin
Experte

07.07.2020 16:25 • #6


Kate
Zitat von Albarracin:
Google kaputt? Such' Dir was aus


Sehr charmant!

07.07.2020 16:30 • x 2 #7


A
Aha, Gesellschaft der Staudenfreunde muss es sein.

@Kate
Ich mag auch keine Abkürzungen.

Grad der Schädigung soll es wohl sein.

07.07.2020 17:24 • x 3 #8


Kate
Danke liebe @Annaleen

Bei dem ganzen Wirrwarr an Abkürzungen blickt man ja auch nicht mehr durch.

LG Kate

07.07.2020 17:28 • x 1 #9


C
Hallo Wolfgang,

nochmals Danke für die Infos !
Es ist super schwer einen Anwalt für Entschädigungsrecht zu finden. Diese sind rar gesät. Könntest du mir eventuell einen Anwalt in Niedersachsen nennen ?
Die Fristwahrung ist eingehalten worden. Momentan sieht es so aus , dass ich eine Begründung schreiben soll, weshalb ich nicht mit dem Gutachten einverstanden bin. Sofern meine Begründung vom Landesamt akzeptiert wird, wäre eine Erhöhung auf GdS 50 möglich. Falls nicht, muss ich Klage einreichen beim Sozialgericht. Wie gesagt, ich habe keinen Anwalt vom Fach, der muss sich erst immer wieder einarbeiten. Die Kosten für einen richtig guten Fachanwalt sind relativ hoch.
VG
Clarissa

07.07.2020 18:43 • #10


A


Hallo Clarissa2,

x 4#11


Albarracin
Experte

08.07.2020 10:42 • x 1 #11

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