Gegengutachten nach Ablehnung der Wiedergewährung EU-Rente

E
Hallo,
habe 35 Jahre nahtlos gearbeitet. Dann krank, Eu-Rente 3 Jahre bis 2003, dann Klage Sozialgericht...dauert ewig, letztes Gutachten war Sept.06, dann kam Schlaganfall, dann Nachgutachten derselben Gutachterin 03/07, jetzt Gegengutachten beantragt...soll jetzt im Dez.07 sein.
Depression, Zwangsstörung,Antriebsarmut, Drehschwindel, Schwerhörigkeit,wahrscheinlich kognitive Denkstörungen, etc.konnte nicht genau diagnostiziert werden wegen Nystagmus
Bin leider überhaupt nicht mehr in der Lage auch nur irgendwas zu tun.Bin zudem ein 'Messie', nichts geordnet, finde nichts, habe Tag/Nacht-Umkehr.
Ich komme mit nichts mehr klar.Keine Papiere eingereicht, obwohl genügend da wären...blos wo?
Was tun?Anwalt VDK sagt...wenn auch nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestimmt würde...hätte ich Anspruch auf Nachzahlung der BFA.
Habe weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe beantragt.
Was kann ich noch tun? Termin verschieben...?durch evtl. Aufnahme in Klinik? ...dauert dann aber noch länger bis neuer Gutachtertermin anberaumt wird? An wen kann ich mich wenden?
Bin in grosser Not.
Gruß Eva

01.12.2007 21:02 • #1


E
...ach ja ich werde 59 jetzt im Dezember.
Eva

01.12.2007 21:04 • #2


A


Hallo Eva1111,

Gegengutachten nach Ablehnung der Wiedergewährung EU-Rente

x 3#3


Albarracin
Experte

01.12.2007 22:37 • #3


L
Wenn du doch Mitglied im VDK bist, dann hast Du doch Hilfe. Die machen doch eigentlich alle Anträge für Dich. Kenn ich vom SOVD, die machen auch alle Anträge und Ein - und Widersprüche für mich

13.12.2007 22:10 • #4

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