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Genehmigte Reha und trotzdem Laboruntersuchung?

H
Liebe Foristen,

ich habe mich extra angemeldet, weil ein sehr guter Freund folgendes Problem hat:
Er hat die Diagnose, Depression mittelgradig, rezidivierend + Schlafstörungen und bezieht
seit letztem Frühjahr Krankengeld, aber arbeitet nicht mehr. Krankengeld läuft im Juni aus.
Er hatte im November 2022 eine Reha beantragt nach Aufforderung durch die Krankenkasse, hat sich noch zwei Wunschkliniken herausgesucht gemäß Wahlrecht und fristgerecht den Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Im Februar erhielt er den Bescheid, dass seine Reha und Wunschklinik mit 5 Wochen Behandlungszeit genehmigt wurde. So weit so gut, alles scheint seinen geregelten Gang zu gehen. Nun erhielt er kürzlich ein Schreiben von der Rentenversicherung mit dem Titel Einladung zur technischen Untersuchung mit dem ungefähren Wortlaut: . um in ihrem Verfahren eine Entscheidung zu treffen, bitten wir sie am xy um yx Uhr zur Labor Untersuchung zu erscheinen. mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht. Ganz ohne Rechtsbehelf oder Grund, warum er da jetzt erscheinen soll. Ein total ansatzloses Schreiben.
Natürlich hat er bei der sachbearbeitenden Person angerufen, um zu fragen um welches Verfahren es geht. Erst wich die Person wohl sehr aus, dann bohrte er nach und da sagte die Person, dass die Klinik seine Aufnahme verweigert habe, weil die Aussicht auf Therapieerfolg nicht gegeben sei, Grund: Suchtmittelproblematik.
Ich muss anmerken, er war vor mehr als 10 Jahren in einer ambulanten psychosomatischen Behandlung wegen Dro. - und Alk.. Er ist seitdem clean. War letztes Jahr und 2018 in einer akut Klink Psychosomatik wegen Burnout und Schlafstörungen, also ein klassisches Behandlungssetting für depressiv kranke Menschen. Er hat starkes Übergewicht und bei ihm wurde vor über eine 10 Jahren eine Fettleber diagnostiziert. 2022 adipositas 1. er nimmt an, hohe Leberwerte zu haben (GOT und ggt). GOT kann ein Indikator auch für Alk. sein, aber auch für die Fettleber. Er hat den Termin abgesagt und bekommt einen neuen demnächst geschickt, aber hat natürlich Angst aufgrund seiner Fettleber hohe Werte zu haben und die dann im Nachgang einen Strick daraus drehen und ihn in eine Suchtklinik zu stecken. Die Sucht hat er weit hinter sich gelassen und will seine Depression also sich um Thema (Thema: Selbstfürsorge, Selbstakzeptanz etc.) machen.

Jetzt die Frage:
Muss er da hin, obwohl kein Grund angegeben wird und ohne Rechtsbehelf? Wäre es klüger das auszusitzen? Er hat überlegt sich das schriftlich geben zu lassen, wenn die Einladung wieder neutral kommt, den Grund, die Rechtsgrundlage und einen Behelf zu verlangen?
Oder muss er sich dem beugen und hingehen, mit der Gefahr, dass aufgrund möglicher schlechter Vitalwerte, die ihm irgendwie in die Parade fahren? Indirekt zwingen die ihn zu was, was seiner Meinung nach, keinen Sinn macht.
Er hat ja schließlich einen ordentlichen und verbindlichen Bescheid für Kostenübernahme auf Basis der Diagnosen Mittlere Depression und Schlafstörungen. Wir vermuten, dass bei der Bewilligung irgendeiner Mist gebaut und das jetzt auf seinem Rücken ausgetragen wird.

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich erklären und wir würden uns über Antworten, Erfahrungen oder Tipps sehr freuen. Gerne auch fragen, wenn was unklar.

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag:)

16.04.2023 15:26 • #1


Catalie
Und wenn er versucht in einer anderen Klinik angenommen zu werden?

16.04.2023 15:53 • #2


A


Hallo HappyApple,

Genehmigte Reha und trotzdem Laboruntersuchung?

x 3#3


H
hallole, es scheint, dass die zweite Wunschklinik wohl erst gar nicht angeschrieben wurde wegen einer Aufnahme.
Du meinst, er soll den Termin absagen mit dem Hinweis auf die Bewilligung und Angabe weiterer Kliniken?

16.04.2023 16:27 • #3


Catalie
Nun, wenn ich dich richtig verstanden habe will seine erste Klinik ihn wg. vergangener Suchtproblematik nicht aufnehmen. Jetzt bin ich nicht sicher, ob ich das weitere richtig zuordnen konnte, aber ich habe es so gelesen, dass durch die Blutuntersuchung überprüft werden soll, ob er weiterhin abhängig ist, er aber wg. anderer Leberproblme Sorge vor verfälschen Werten hat und deshalb die Untersuchung ablehnt. Sollte eine andere Klinik der Aufnahme zustimmen ohne Blutuntersuchung, wäre diese ja nicht mehr notwendig. Deshalb würde ich es so versuchen...

16.04.2023 16:37 • #4


buddl1
... dass mit der Fettleber, ja es wird immer erst nach dem alk gefragt, getestet und auch so unterstellt. zumal hier auch meist die Ursache zu suchen ist.
nun besteht darin ja auch eine von dir geschilderte Vorgeschichte, zu der man steht.
umso mehr ist es auch für den Kostenträger wichtig, hier Klarheit vorauszusetzen.
Daher empfehle ich sich den Untersuchungen zu stellen und darin auch das Gespräch.
Meiner mum wurde ebenfalls eine Alk-Sucht unterstellt, ohne davon je diesen zu erliegen.
letztlich löste die Leberzirrhose die Galle aus, die vom Krebs gezeichnet und entfernt werden musste. danach regenerierte der Rest erkennbar, aber eben nur in dem Bereich des noch möglichen. es gibt nichts zu verbergen, deinem Schreiben nach.
in einer Reha möchte man ja auch sichergehen, dass dort nicht noch mehr getrunken wird, als zuhause. das ist leider kein Scherz, sondern eine Realität, von Betroffenen.
sich dem zu verweigern, heißt ja dann auch, nicht zu kooperieren zu wollen.
so könnte es die Krankenkasse dann auch sehen und weiteres notwendiges ablehnen....
buddl1,

17.04.2023 06:22 • x 2 #5


Dys
Zitat von HappyApple:
Jetzt die Frage:
Muss er da hin, obwohl kein Grund angegeben wird und ohne Rechtsbehelf?

Eigentlich reicht der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht um eventuelle Probleme zu vermeiden, oder zu bekommen. Vielleicht ist der Gedanke dabei auch ein anderer, nämlich eventuelle Kosten in der Sache. Da Er ohnehin Blut und Urin abgenommen bekommt, bei der Aufnahme, würde sich spätestens da etwas herausstellen, dass es dann abzuklären gilt. Nur ist dann schon ein Zimmer und ein Behandlungsplan seitens der Klinik vorgehalten worden. Würde da herauskommen, dass ein Aufenthalt doch nicht angezeigt ist, ist das halt blöd für die Klinik.
Offenbar scheint die ehemalige Suchtproblematik ja Aktenkundig zu sein und weshalb das so ist, kann ich auch nicht beurteilen, nur annehmen, dass Er sie selbst angegeben hat. Aber wenn er ja schon 10 Jahre clean ist, wird es sicher auch mit alleine nur erhöhten Leberwerten nicht zu einer Verwehrung der Reha kommen, denke ich.

17.04.2023 09:34 • x 3 #6


H
Hallo an die Foristen und danke für die Antworten, die ich weiter gab. Also der ambulante Aufenthalt (Tagesklinik) wurde mit angegeben und auch die jüngeren Aufenthalte in den Psychosomatischen Klinik, da er annahm, dass Ehrlichkeit am längsten währt. Ich hatte es etwas ungeschickt formuliert, er ist Abstinent bei den Drog. seit fast 12 Jahren, nur gelegentlich trinkt er Alk., aber er versicherte mir, dass er nicht übertreiben würde, was ich ihm auch glaube. Er nahm während der Pandemie um über 20 kg(!) zu, vernächlässigte Sport und aß auch oftmals schlecht. Er hatte kürzlich Blut abnehmen lassen, da waren die Werte erhöht. Er denkt, dass es auch von der Fettleber (nichtalk.) ein wesentlicher Faktor ist wegen der erhöhten Werte, daher die Angst. Stand gestern noch keine Einladung erhalten. Also ihr denkt, dass am besten ist, sich dem zu stellen und offen zu reden?
Angenommen, die Werte sind nicht optimal, könnten die im Nachgang die bereits genehmigte Reha auf Basis der Diagnosen (Dep. mittl.+Schlafstörungen) ablehnen?

18.04.2023 15:03 • #7


buddl1
ja, sich dem zu stellen, wie es nun mal ist,
halte ich immer für die einzige wahre Variante.
denn daran wird man ja gemessen, letztlich werden seine Angaben geprüft und nicht in Frage gestellt und dann entsprechend entschieden.
wenn er gut zur Dep. eingestellt ist, wird die Reha sicher verweigert werden.
ein Grund wäre da bestimmt, wenn ein vorhersehbarer Absturz angenommen werden müsste,
denn eine Rundumdieuhrbewachung ist das ja nicht.
zumal er ja Hilfe angenommen hat, bereit und willig ist sich der Reha zu beugen.
ich mein, bei meiner gab es nicht nur einen zur Diabeteseinstellung, der gleich am Abend die 10er Eierpackung anbot, weil es hier nicht das richtige Essen gibt...
der Erfolg hängt nun mal auch davon ab, sich dem erforderlichen einzuordnen.
buddl1,

19.04.2023 13:41 • #8


Bennyhuggi
@HappyApple Ich denke wenn er eine Vorgeschichte mit Drog. U. Alk. hatte auch wenn dies schon lange zurück liegt,wird er überall diesen Schritt gehen müssen. Es ist in seinen Akten vermerkt,diese werden ja immer angefordert. Er muss wohl diesen Weg gehen. Es ist schwer , man fühlt sich auch schlecht und kommt sich wie *beep* vor. Die Ärzte wollen bloß auf Nummern sicher gehen. Viel Kraft für Deinen Freund

19.04.2023 14:35 • #9


H
Hallo zusammen, es ist etwas Zeit vergangen. Mein Freund war sehr aktiv. Lässt sich noch sonographisch untersuchen, um auch von fachärztlicher Seite etwas in der Hand zu haben.
Die zweite Einladung konnte er aufgrund eines Arztbesuches nicht nachgehen, hat aber schriftlich abgesagt und um einen Rückruf gebeten, einen Termin gemeinschaftlich zu vereinbaren, um der Mitwirkungspflicht Rechnung zu tragen. Jetzt bekam er Post von der Rentenversicherung Verwaltung mit der Erklärung, dass bei Überprüfung seiner Unterlagen, eine Abhängigkeit vorliegen könnte. Er wurde gebeten zu einer Fachberatungsstelle Sucht zu gehen zwecks einer Sozialdiagnose. Soweit ich und er das überblicken konnten, ist dies ein gemeinnütziger Träger. Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Beratungsstelle? Wie bewerten Sie eine Suchterkrankung? Ist dies mit einer MPU Prüfung vergleichbar? Was uns an dem Brief irritiert ist folgende Formulierung (Zitat): Eine Abhängigkeit liegt vor bei Unfähigkeit zur Abstinenz oder Verlust der Selbstkontrolle oder periodischem Auftreten eines dieser beiden Symptome (Zitatende).
Was ist unter periodisch zu verstehen? Wenn er nach 12 Jahren gefühlt an Weihnachten oder an Ostern etwas trinkt, gilt dies also als Abhängigkeit? Aber wenn in der Akte drin stand, dass er angab, selten zu trinken, ist dies eine Abhängigkeit? Die Formulierung liest sich als Fallstrick oder wie versteht ihr das? Er will den Termin gerne wahrnehmen, nur will er in Reha wegen seiner diagnostizierten Depression und nicht wegen eines angeblichen Suchtproblems. Es beschleicht ihm das Gefühl, dass die bereits genehmigte Reha im Nachgang abgelehnt wird. Über eine Antwort danken wir jetzt schon im Voraus. Schönes Wochenende und stay strong!

05.05.2023 14:30 • #10


Dys
Naja, wenn eine Sucht besteht und jemand trocken oder clean ist, ist er das nur, solange er die entsprechende D.r.o.g.e nicht mehr nimmt. Dennoch ist er Suchtkrank und das wissen die Abstinenten Menschen auch sehr genau. Rückfälle gibt es ja auch. Eine Rehaklinik kann das nicht händeln. Deswegen wohl die Prüfung.

05.05.2023 16:25 • #11


H
@Dys das heisst, wenn man in 12 Jahren seit der Behandlung was getrunken hat, ist man nicht Rehafähig? Klingt widersprüchlich. Dann ist es egal, wie er antwortet, die lehnen es ihm dann nachträglich ab? Das wäre hart

05.05.2023 17:32 • #12


A


Hallo HappyApple,

x 4#13


Dys
Zitat von HappyApple:
@Dys das heisst, wenn man in 12 Jahren seit der Behandlung was getrunken hat, ist man nicht Rehafähig? Klingt widersprüchlich. Dann ist es egal, wie er antwortet, die lehnen es ihm dann nachträglich ab? Das wäre hart

Nein, es heißt dass man trotzdem noch Süchtig ist. Cleane oder trockene Süchtige sagen das sogar selbst. Wenn er Alk.oholiker ist und eins zwei mal im Jahr trinkt, ist er nicht trocken. spielt aber auch keine Rolle. Die Kliniken können Patienten mit Suchtvergangenheit oder aktuell Süchtige nunmal von einer Behandlung ausschließen. Aber es gibt ja Kliniken die auf Suchtproblematik spezialisiert sind. Dann kann man diese ja besuchen.

05.05.2023 17:39 • x 1 #13

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