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Genehmigte Rehamaßnahme - wie geht es danach weiter?

J
Hallo zusammen,

ich bin seit Februar wegen einen Erschöpfungssyndrom arbeitsunfähig und nun wurde mir die Reha genehmigt.
Ich fühle mich total unsicher, wie es beruflich nach der Reha weitergehen soll.
--berufliche Veränderung?
-- veränderter Arbeitsbereich-Tätigkeitsbereich?
--schaffe ich den Wiedereinstieg in den Berufsalltag?


Diese Bereiche beschäftigen mich ständig und führen bei mir zu Angst, Verunsicherung, Zukunftsängste.

Ich bin im öffentlichen Dienst tätig,sodass die Möglichkeiten der beruflichen Veränderung eingeschränkt sind.

03.07.2019 11:28 • #1


mutmacher
Also wenn man Dir die Reha genehmigt, dann würde ich das doch wahrnehmen. Zukunftsgedanken kannst Du Dir ja auch während der Kur machen. Sicher hast Du Einzelgespräche dort u. man wird Dir den ein oder anderen guten Tipp geben.

03.07.2019 11:50 • x 2 #2


A


Hallo Jürgen69,

Genehmigte Rehamaßnahme - wie geht es danach weiter?

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Hoffnung21
Hallo Jürgen,

schön, wieder von dir zu hören/lesen. Das ist ein Thema, das du in die Reha mitnehmen kannst. Es gibt Einzel- und Gruppengespräche und normalerweise auch ein Gespräch mit dem Sozialteam. Da kannst du dir das in Ruhe überlegen. Wann hast du den Termin? Ist es weit weg?

LG Eis

03.07.2019 12:57 • x 1 #3


Mandinka
Ich war vor zwei Jahren auch sehr lange krank geschrieben wegen Depressionen. Eine Reha/Kur hatte ich leider nicht. Aber als ich nach der langen Auszeit wieder mit der Arbeit begann, machte ich das mit dem Hamburger Modell. Das kannst du mit deinem Arzt genau abstimmen und damit ganz langsam und allmählich über Wochen verteilt wieder in den Arbeitsalltag hineinfinden.

Vielleicht gibt es für dich ja trotzdem die Möglichkeit, einer Arbeitsplatzveränderung. Meist kommt ja auch von den Personalabteilungen die Frage, was evtl. verändert werden kann, wenn man so lange krank war. Inwieweit die das ernst meinen und einem wirklich entgegen kommen, ist dann zwar die andere Frage. Aber bei mir war letztlich immer eine Veränderung möglich, wenn irgendwas in bezug auf den Arbeitsort/die Abteilung nicht mehr ging.
Eine weitere Option wäre vielleicht auch generell eine Arbeitszeitverkürzung nach Beendigung der Eingliederung mit dem Hamburger Modell. So eine Arbeitszeitverkürzung/Teilzeit kann (und sollte) man ja erst einmal nur für ein Jahr befristet probieren. Wobei man sich daran unglaublich schnell gewöhnt und eine Rückkehr zur Vollzeit dann schwer fallen kann. Aber wenn es finanziell drin ist, wäre das ja evtl. auch eine Option. Aber wie gesagt, sollte man es nur befristet tun, da man sonst nur sehr schwer wieder zurück auf eine Vollzeitstelle wechseln kann.

03.07.2019 15:37 • x 1 #4

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